Sachverhalt:
Das investive Neubauprojekt des Kulturzentrums an der Römerstr. 10 wird
finanziell unter der Haushaltsstelle 01.01.13/0297.785100 -
„Hochbauinvestitionen Kulturzentrum“ im Etat der Stadt Schwelm abgebildet. Die
hier im Etat für das lfd. Haushaltsjahr und ggfls. für die Folgejahre
ausgewiesenen Beträge stellen den jeweiligen voraussichtlichen
Mittelbedarf dar.
Die Ermittlung der Etatansätze erfolgt in Kooperation mit dem
beauftragten Projektsteuerungsbüro ASSMANN anhand einer von dort gefertigten
und regelmäßig aktualisierten Darstellung des Finanzbedarfs bis zum
voraussichtlichen Fertigstellungszeitpunkt des Bauvorhabens (sog.
Mittelabflussplanung). Nach diesem Verfahren wurde in 02/2021 für das
Haushaltsjahr 2021 ein voraussichtlicher Mittelbedarf von 4.173.250,-- EUR
errechnet und über die lfd. Nr. 76 in der 2. Änderungsliste zum Etat 2021 vom
12.02.2021 in den städtischen Haushalt aufgenommen.
In Abhängigkeit zum Stand des Bauvorhabens beinhaltet die vorerwähnte
Mittelabflussplanung aber eine nur mehr oder minder belastbare Prognose
hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe der noch entstehenden Kosten und ist damit
zwangsläufig Schwankungen / Veränderungen unterworfen. Auslösende Faktoren
hierfür sind z. B.:
- Unter- oder Überschreitungen der realen
Ausschreibungsergebnisse im Vergleich zur Kostenprognose bei der Beauftragung
einzelner Gewerke
- Verzögerungen oder Beschleunigungen im
Baufortschritt und damit in der Rechnungslegung durch die Auftragnehmer
- Unvorhersehbare Mehrkosten, z. B. durch
Materialpreisschwankungen infolge der angespannten Marktsituation
Der im Etat 2021 veranschlagte Betrag von 4.173.250,-- EUR weist zum
Stichtag 22.09.2021 folgenden Bestand auf:
Etatansatz 2021: rd. 4.173.250,00
Geleistete Zahlungen: rd. - 1.755.550,00
Erteilte Aufträge: rd. -
2.222.750,00
Noch
verfügbare Mittel: rd. =
194.950,00
Die Auswertung der aktuell eingegangenen aktualisierten Fassung der Mittelabflussplanung des Projektsteuerungsbüros ASSMANN kommt jedoch für 2021 zu dem Ergebnis, dass sich die in 2021 noch benötigten Mittel auf rd. 442.100,-- EUR errechnen. Damit ergibt sich:
Noch benötigte Mittel in 2021: rd. 442.100,00
Noch verfügbare Mittel: rd. - 194.950,00
Fehlbetrag: rd. =
247.150,00
Zuzügl. Risikozuschlag: rd. + 52.850,00
Benötigte
HÜ: rd. =
300.000,00
Abschließend sei betont, dass die vorstehend errechnete
Haushaltsüberschreitung für das Jahr 2021 keine Aussagekraft oder Bezug hat zu
der im Liegenschaftsausschuss am 31.08.2021 erwähnten Kostensteigerung beim
Kulturzentrum in Höhe von rd. 5‑6 %. Hierzu ist vorgesehen, dass das
Projektsteuerungsbüro ASSMANN und das beauftragte Generalplanungsbüro HEINLE
WISCHER & PARTNER in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 25.10.2021
detailliert berichten.
Die Deckung der notwendigen
Haushaltsüberschreitung erfolgt durch entsprechende Minderauszahlungen an
anderer Stelle. Die
Inanspruchnahme dieser Deckungsmittel aus Schulmitteln wird gegenstandslos,
sobald die Fördermittel entsprechend eingegangen sind.
Beschlussvorschlag:
Im Produkt
01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr
2021 überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 300.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0297.785100 -
„Hochbauinvestitionen Kulturzentrum" bewilligt. Die Deckung dieser
Haushaltsüberschreitung ist durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der
Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 - „Hochbauinvestitionen an Schulen“
sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 300.000,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Minderauszahlungen
in Höhe von 300.000,-- EUR bei der
Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 - „Hochbauinvestitionen an Schulen“
|
Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |