Betreff
Bildung von Eingangsklassen, Schuljahr 2022/23
Vorlage
187/2021
Aktenzeichen
FB 4 Pa
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 6a der VO zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz darf im Gebiet eines Schulträgers die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen entsprechend zu runden.

Für das Schuljahr 2022/23 ergibt sich folgende kommunale Klassenrichtzahl:

Anzumeldende Kinder gem. EMA            291: 23 = 12,65 gerundet 13 Klassen

 

Gem. Beschluss des Schulausschusses vom 02.02.2021 wurde die Zügigkeit der Grundschule Nordstadt auf 3 Züge festgelegt. Somit bestehen folgende Zügigkeiten:

 

Schule

Vom Rat festgelegte Zügigkeit

Anzumeldende Kinder

Durchschn. Klassenstärke

GS Nordstadt

3-zügig

 

 

GS Engelbertstraße

3-zügig

 

 

GS Ländchenweg

4-zügig

 

 

Katholische GS St. Marien

2-zügig

 

 

insgesamt

12-zügig

291

25

 

 

Wie die u.a. Tabelle zeigt, gehen die Geburtenzahlen langsam zurück, so dass bei einer 12-Zügigkeit in den nächsten Jahren eine Klassenstärke von 21-24 Kindern angenommen werden kann.

 

 

 

Geburtenzeitraum

Hauptwohnsitz Schwelm

Einschulung

Zahl der Kinder

Stand

Jan 2021

Klassenrichtzahl gem. § 6a(2)
VO zu § 93 Schulgesetz

Maßnahmen:

 

Deckelung auf 25 SuS

01.10.16 – 30.09.17

2023 / 24

292

13

12 Klassen á 25 SuS

01.10.17 – 30.09.18

2024 / 25

289

13

12 Klassen á 24 SuS

01.10.18 – 30.09.19

2025 / 26

247

11

12 Klassen á 21 SuS

01.10.19 – 30.09.20

2026 / 27

287

13

12 Klassen á 24 SuS

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Für das Schuljahr 2022/23 werden 12 Eingangsklassen an den Schwelmer Grundschulen gebildet. Die Klassenstärke beträgt 25 Schüler*innen.

 

 


 

 

Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. Schweinsberg