Sachverhalt:
Mit der geplanten
Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in der offenen
Ganztagsgrundschule sind auch erhebliche Veränderungen in der OGS-Landschaft
verbunden. Es wird angenommen, dass nach Einführung des Rechtsanspruchs ca. 80
% der Schülerinnen und Schüler in den Schwelmer Grundschulen das Recht auf
einen OGS-Platz in Anspruch nehmen. Dies würde für Schwelm eine Ausweitung von
derzeit 14 Gruppen auf ca. 37 Gruppen bedeuten.
Mit der Einführung des Rechtsanspruches und der damit verbundenen erheblichen
Veränderung in der OGS-Landschaft (mehr Gruppen, mehr Personal und mehr
Räumlichkeiten) besteht auch der Bedarf
an weitergehenden Regelungen bezüglich der Offenen Ganztagsgrundschulen.
Derzeit gibt es keine rechtlichen Vorschriften über personelle Ausstattung,
Qualifikationen oder Raumstandards. Auch in den bisherigen bekannten
Gesetzesentwürfen zum Rechtsanspruch finden sich keine nennenswerten Aussagen
über diese Themenbereiche.
Aus der AG 78
heraus wurde der Arbeitskreis Kompetenzteam ins Leben gerufen, um den
voraussichtlichen Rechtsanspruch vorzubereiten.
Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der Schulen,
OGS, Träger und Verwaltung.
In mehreren Sitzungen entwickelte der Arbeitskreis Qualitätsstandards im
Bereich
a)
Fachlich
qualifiziertes Personal
(u.a. Stellenschlüssel, Personalstrukturen, genaue Aufgabenfelder und
Abgrenzungen
b)
Multiprofessionelle
Kooperation
( Rolle Schulleitung und OGS-Leitung, Überlappende Anwesenheitszeiten)
c)
Raumressourcen
(u.a Raumnutzungs-Konzept, Raumbedarfe)
d)
Soziales
Lernen und ganzheitliche Förderung
(Angebotsformen, Gruppenangebote)
e)
Individuelle
Förderung
( Sprachbildung, Förderpläne)
f)
Hausaufgabenbetreuung,
Zusammenarbeit mit Eltern, gemeinsame Mittagsverpflegung, Kultur, Arbeitsgemeinschaften,
Schutz von Kindern, Qualitätssicherung- und Entwicklung
Diese
Qualitätsstandards wurden zu einem Handbuch zusammengefasst, dass der Vorlage
beiliegt.
Dem Arbeitskreis
Kompetenzteam ist bewusst, dass die im Handbuch
aufgeführten Standards gerade im
Bereich personelle Ausstattung und Raumprogramm Zielwünsche sind, die aber
durch finanzielle oder örtliche Gegebenheiten nicht immer entsprechend
umgesetzt werden können. Gerade im Bereich Räumlichkeiten ist die Umsetzung
aufgrund baulicher Gegebenheiten oder finanzieller Möglichkeiten schwierig.
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten und örtlichen Gegebenheiten wird die Stadt Schwelm
die im Handbuch aufgeführten Qualitätsstandards umsetzen.
|
Der Bürgermeister gez. Schweinsberg |