Betreff
Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsgrundschulen
Vorlage
185/2021
Aktenzeichen
FB 4.3 Pa
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit der geplanten Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in der offenen Ganztagsgrundschule sind auch erhebliche Veränderungen in der OGS-Landschaft verbunden. Es wird angenommen, dass nach Einführung des Rechtsanspruchs ca. 80 % der Schülerinnen und Schüler in den Schwelmer Grundschulen das Recht auf einen OGS-Platz in Anspruch nehmen. Dies würde für Schwelm eine Ausweitung von derzeit 14 Gruppen auf ca. 37 Gruppen bedeuten.
Mit der Einführung des Rechtsanspruches und der damit verbundenen erheblichen Veränderung in der OGS-Landschaft (mehr Gruppen, mehr Personal und mehr Räumlichkeiten) besteht  auch der Bedarf an weitergehenden Regelungen bezüglich der Offenen Ganztagsgrundschulen. Derzeit gibt es keine rechtlichen Vorschriften über personelle Ausstattung, Qualifikationen oder Raumstandards. Auch in den bisherigen bekannten Gesetzesentwürfen zum Rechtsanspruch finden sich keine nennenswerten Aussagen über diese Themenbereiche.

Aus der AG 78 heraus wurde der Arbeitskreis Kompetenzteam ins Leben gerufen, um den voraussichtlichen Rechtsanspruch vorzubereiten.  Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der Schulen, OGS, Träger und Verwaltung.

In mehreren Sitzungen entwickelte der Arbeitskreis Qualitätsstandards im Bereich

a)       Fachlich qualifiziertes Personal
(u.a. Stellenschlüssel, Personalstrukturen, genaue Aufgabenfelder und Abgrenzungen

b)      Multiprofessionelle Kooperation
( Rolle Schulleitung und OGS-Leitung, Überlappende Anwesenheitszeiten)

c)       Raumressourcen
(u.a Raumnutzungs-Konzept, Raumbedarfe)

d)      Soziales Lernen und ganzheitliche Förderung
(Angebotsformen, Gruppenangebote)

e)      Individuelle Förderung
( Sprachbildung, Förderpläne)

f)        Hausaufgabenbetreuung, Zusammenarbeit mit Eltern, gemeinsame Mittagsverpflegung, Kultur, Arbeitsgemeinschaften, Schutz von Kindern, Qualitätssicherung- und Entwicklung

Diese Qualitätsstandards wurden zu einem Handbuch zusammengefasst, dass der Vorlage beiliegt.

Dem Arbeitskreis Kompetenzteam ist bewusst, dass die im Handbuch  aufgeführten  Standards gerade im Bereich personelle Ausstattung und Raumprogramm Zielwünsche sind, die aber durch finanzielle oder örtliche Gegebenheiten nicht immer entsprechend umgesetzt werden können. Gerade im Bereich Räumlichkeiten ist die Umsetzung aufgrund baulicher Gegebenheiten oder finanzieller Möglichkeiten schwierig.

 

 


Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und örtlichen Gegebenheiten wird die Stadt Schwelm die im Handbuch aufgeführten Qualitätsstandards umsetzen.

 

 


 

 

 

Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. Schweinsberg