Programmjahr 2021
Sachverhalt:
Die innerstädtische Entwicklung der Stadt Schwelm steht vor
großen Herausforderungen. Mit dem Neubau des Rathauses auf der ehemaligen
Brache der
Schwelmer Brauerei und der Errichtung eines Kulturzentrums für die
Volkshochschule, die Musikschule und die Stadtbücherei werden Impulse für die
weitere Innenstadtentwicklung gesetzt. Es entsteht eine „Neue Mitte“, wodurch
positive Entwicklungstendenzen auch für die weiteren Bereiche der Innenstadt
abgeleitet werden sollen.
Einhergehend mit dem Ratsbeschluss zum Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzept (ISEK) im September 2019 wurden Beschlüsse zur Umsetzung
der ersten Maßnahmen (u.a. zum Kulturzentrum) gefasst. Im September 2020 wurden
Anträge für die Zuwendung von Mitteln der Städtebauförderung für das
Programmjahr 2021 gestellt. Da bis zum 30.09.2021 die Anträge für die Zuwendung
von Mitteln der Städtebauförderung für das Programmjahr 2022 gestellt werden
müssen, beabsichtigt
die Verwaltung mit dieser Vorlage die notwendigen politischen Beschlüsse fassen zu
lassen. Konkret ist es das
Ziel der Verwaltung, für die aufgelisteten Maßnahmen, welche thematisch beim
Innenstadtbüro angesiedelt sind, die entsprechenden Förderanträge bis zum o.g. Datum einzureichen. Im Folgenden werden die im
Beschlussvorschlag genannten Maßnahmen detaillierter beschrieben.
Gegenstand des ISEK sind mit den Maßnahmen II 7 und II 8
auch die Aufwertung und Stärkung der Aufenthaltsqualität des Neumarktes, so wie
es im beigefügten Antrag der SPD-Fraktion „Freiraum verbindet“ vom 26.7.2021
treffend dargestellt ist. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine
Umsetzung dieser Maßnahme aus
dem ISEK mit Mitteln der Städtebauförderung erfolgen soll. Aus diesem Grund
verfolgt die Verwaltung das Ziel, die Anbindung des Neumarktes bei den Anträgen für die Zuwendung von
Mitteln der Städtebauförderung für das Programmjahr 2023 zu berücksichtigen.
Für die Beantragung müssen dafür allerdings eine Planung und eine
Kostenberechnung erarbeitet werden. Inwieweit hierfür erforderliche personelle
Kapazitäten zur Verfügung stehen, hängt
auch von der weiteren Entwicklung derzeit laufender Planverfahren und Projekte
ab.
Einzelmaßnahmen
I 1 Hof- und Fassadenprogramm:
Der Gebäudebestand in der Innenstadt von Schwelm weist
viele denkmalgeschützte Gebäude auf. Die z. T. engen Baustrukturen in
geschlossener aber auch in Teilen offener Blockstruktur lässt häufig ein sehr
einheitliches Straßenbild entstehen. Einige dieser Gebäude sind
modernisierungsbedürftig. Rein äußerlich fällt das durch die Fassadengestaltung
auf. Aber auch nicht mehr zeitgemäße Ladengestaltung bzw. Ladengrundrisse sowie
Wohnstandards sind zu erwarten. Die Außenwirkung und Vermietbarkeit der
Immobilien sinken. Insbesondere die Fassaden sind in einigen Fällen erneuerungsbedürftig.
Es sind aber auch ökologische Aspekte vor dem Hintergrund der Klimaanpassung in
der dicht bebauten Schwelmer Innenstadt von Relevanz. Dach- und
Fassadenbegrünungen können positive Effekte auf das städtische Mikroklima
entfalten. Es ist zu überlegen, Dach- und Fassadenbegrünungen in das Portfolio
des Hof und Fassadenprogramms aufzunehmen. Durch eine finanzielle Unterstützung
der Immobilieneigentümer sollen diese zu Investitionen in den Gebäudebestand
und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Immobilie aktiviert werden. Darüber
hinaus sollen die Eigentümer grundsätzlich über die architektonischen
Möglichkeiten und Anforderungen einer Modernisierung der Gebäudeaußenhaut sowie
der Ladengestaltung und auch der Finanzierung informiert und beraten werden.
Dies erfolgt ergänzend durch eine qualifizierte (Erst-)Beratung durch einen
Stadtteilarchitekten, die unterschiedliche Themen (z. B. barrierefreier Umbau,
Grundrissanpassung, Zusammenlegung von Ladenlokalen) umfassen soll. Im
Einzelnen sind im Rahmen der gebäudebezogenen Maßnahmen die Umsetzung folgender
Bausteine vorgesehen:
- Erstellung einer Förderrichtlinie durch den Stadtteilarchitekten
- Beratung, Information und Unterstützung der Eigentümer zum Antragsverfahren
- Finanzierung von Maßnahmen aus einem lokalen Fördertopf
- Öffentlichkeitsarbeit durch das Innenstadtbüro in Form von Informationsbereitstellung (Merkblatt, Flyer, Innenstadtzeitung etc.) und themenspezifische Veranstaltungen
I 5 Gestaltungssatzung Innenstadt
Für den Altstadtbereich besteht eine
Gestaltungssatzung, die erstmals 1979 in
Kraft getreten ist und 2016 überarbeitet wurde. Diese Satzung hat das Ziel „die
Grundzüge des vorhandenen Erscheinungsbildes der historisch gewachsenen
Altstadt (…) zu erhalten bzw. wiederherzustellen“. Die Regelungen der Satzung
gelten für bauliche Anlagen, Einfriedungen, Balkone, Werbeanlagen und
Warenautomaten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Altstadt sowie
Fußgängerzone, den Märkischen Platz und Teile des Bürgerplatzes. Zukünftig soll
das Erscheinungsbild der gesamten Innenstadt bzw. des engeren
Innenstadtbereiches
insbesondere auch mit Blick auf die vorgesehenen Maßnahmen im öffentlichen
Raum attraktiv gestaltet werden. Aus diesem Grund soll zum einen der räumliche
Geltungsbereich ausgedehnt werden. Zum anderen sollen zusätzlich breit
abgestimmte Vorgaben für Sondernutzungen formuliert werden. Ziel ist es, ein
einheitliches Erscheinungsbild in der „neuen Mitte“ der Stadt Schwelm zu
erreichen.
Hieran sollen sich auch die privaten Akteure beteiligen. Im Einzelnen sind im
Rahmen dieser Maßnahme folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:
- Beteiligung der
örtlichen Gewerbetreibenden und Anrainer an der Erstellung
der Gestaltungssatzung - Prüfung einer sinnvollen Erweiterung des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung
- Berücksichtigung der Neu-Gestaltung der öffentlichen Flächen
III 4 Modernisierung von Geschäftsflächen
In der Schwelmer Innenstadt bestehen vereinzelte Ladenleerstände. Zudem sind einige Ladenlokale nicht barrierearm erreichbar. Auch andere Einschränkungen schränken die Weitervermietung leerstehender Ladenlokale ein, da sie nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Nutzung als Ladenfläche entsprechen. Vorrangiges Ziel von Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung an gewerblich genutzten Immobilien muss es sein, Verbesserungen der Nutzbarkeit zu erzielen. Die Gebäudesubstanz soll in Anlehnung an ihren Ursprungszustand erhalten und bezogen auf aktuelle Nutzungsanforderungen zukunftsfähig gemacht werden. Im Vordergrund stehen Maßnahmen zur Modernisierung des Innenraums, u.a. Herstellung barrierefreier Räumlichkeiten sowie auch barrierefreier Zugänge zum Gebäude. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Instandsetzung maroder Bauteile wie tragende Konstruktionen, d. h. bspw. Wände Bestandteil einer Förderung sein. Erstattet werden nur Kosten, die als unrentierlich bewertet werden. Die Unrentierlichkeit muss nachgewiesen werden Die Eigentümer werden durch den Stadtteilarchitekten im Team des Innenstadt-Büros beratend unterstützt.
III 5 Innenstadtfonds
Zur weiteren Unterstützung und
Professionalisierung des Engagements für
die Innenstadt durch die örtlichen Gewerbetreibenden soll ein Innenstadtfonds
nach Nr. 14 der Stadterneuerungsrichtlinie eingerichtet werden. Hiermit kann
privates Engagement zur Stärkung und Belebung der Innenstadt unterstützt
werden. Der Innenstadtfonds setzt sich zu 50 % aus öffentlichen Finanzmitteln
inkl. des kommunalen Eigenanteils und zu 50 % aus privaten Mitteln zusammen.
Ein lokales Gremium entscheidet über die Verwendung der Fondsmittel und die
Umsetzung der Maßnahmen. Die Mittel aus dem Innenstadtfonds sollen insbesondere
für Einzelhandelsgemeinschaften sowie weitere Standortgemeinschaften zur
Umsetzung von Maßnahmen und Aktionen zur Verfügung stehen. Es sollen Maßnahmen
in möglichst kurzen Zeiträumen unterstützt werden, die einen nachweisbaren,
nachhaltigen Nutzen für die Innenstadt haben. Im Einzelnen sind folgende
Aufgaben für die Realisierung des Cityfonds umzusetzen:
- Erarbeitung einer Förderrichtlinie als Grundlage zur Einrichtung eines Innenstadtfonds zur Finanzierung von Projekten zur Stärkung der Innenstadt und Festlegung der Fördergrundsätze, -gegenstände und -voraussetzungen durch den Rat der Stadt Schwelm
- Gründung eines Entscheidungsgremiums zur Vergabe der Mittel
- Geschäftsführung durch das Citymanagement
- Aktivierung lokaler Gewerbetreibender, Grundstücks- und Immobilien-eigentümer, Vereine und Initiativen, engagierte Privatpersonen etc. zur Entwicklung von Innenstadtfondsprojekten
- Beratung und Unterstützung bei der Beantragung durch das Citymanagement
IV 4 Bewohnerfonds
In der Innenstadt Schwelms
besteht ein großes ehrenamtliches Engagement,
welches sich durch eine vielfältige Vereins- und Initiativenlandschaft äußert.
Zur Unterstützung dieses Engagements soll ein Bewohnerfonds nach Nr. 17 der
Stadterneuerungsrichtlinie eingerichtet werden. Aus dem Bewohnerfonds soll
privates Engagement in Bezug auf neue, zusätzliche eigene Projektideen,
kleinere Investitionen, Mitmachaktionen, Imagekampagnen oder Veranstaltungen u.
ä. finanziell unterstützt werden, sofern sie dem Gemeinwohl dienen. Eine
Einbeziehung privater Sponsorengelder oder anderer privater Mittel in die
Finanzierung der Maßnahmen ist dabei ausdrücklich erwünscht. Die
Geschäftsführung übernimmt das Stadtteilmanagement. Im Einzelnen sind folgende
Aufgaben für die Realisierung des Verfügungsfonds umzusetzen:
- Erarbeitung einer Förderrichtlinie als Grundlage zur Einrichtung eines Bewohnerfonds, Festlegung der Fördergrundsätze, -gegenstände und -voraussetzungen durch den Rat der Stadt Schwelm
- Gründung eines Entscheidungsgremiums zur Vergabe der Mittel
- Geschäftsführung durch das Stadtteilmanagement
- Aktivierung lokaler
Akteure, Grundstücks- und Immobilieneigentümer,
Vereine und Initiativen, engagierte Privatpersonen etc. zur Entwicklung
von Bewohnerfondsprojekten - Beratung und Unterstützung bei der Beantragung durch das Stadtteilmanagement.
V 4 Gremien
Der Prozess der weiteren
Innenstadtentwicklung wird durch den Fachbereich
Planen und Bauen der Stadt Schwelm in Zusammenarbeit mit dem Innenstadtbüro
koordiniert und gesteuert. Die Lokalpolitik ist im Rahmen der politischen
Entscheidungsfindung kontinuierlich in den Gesamtprozess eingebunden. Darüber
hinaus soll ein Innenstadt-Beirat gegründet werden, der den weiteren Prozess v.
a. strategisch begleitet. Der Beirat soll mit Vertretern der Politik, des
örtlichen Handels, dem Wohnungssektor sowie dem Bereich Kultur und Freizeit
besetzt werden.
Weitergeführt werden sollte die Steuerungsgruppe, die den Erarbeitungsprozess
des ISEK inhaltlich begleitet hat und insbesondere eine enge Abstimmung
mit der Verwaltungsspitze ermöglichte. Für einzelne Aspekte werden durch lokale
Akteure und Vertreter der Bürgerschaft besetzte Gremien gebildet, die z. B.
über die Vergabe der Mittel des Innenstadt- oder Bewohnerfonds entscheiden. Für
diese Gremien übernimmt das Innenstadt-Büro die Geschäftsführung. Das
Innenstadt-Büro bereitet die Termine vor, moderiert die Sitzungen und verfasst
eine Ergebnissicherung.
Darüber hinaus werden bei Bedarf Arbeitsrunden gegründet, um die Innenstadtentwicklung zu begleiten. Eine wesentliche Aufgabe der einzelnen Gremien ist die zielgerichtete Einbindung relevanter Akteursgruppen. Einige Gremien werden als Arbeitsstrukturen auch nach der Programmlaufzeit funktionieren und damit die Innenstadtentwicklung stärker in die Hände der örtlichen Akteure legen.
Die Verwaltung weist an dieser Stelle darauf hin, dass eine Umsetzung aller oben genannten Maßnahmen eine Überprüfung der derzeitigen Personalkapazitäten innerhalb des Fachbereichs voraussetzt. Es ist davon auszugehen, dass in Anbetracht einer Umsetzung der in Rede stehenden Maßnahmen sowie der darüber hinaus gehenden Aufgaben des Fachbereichs weiterer Personalbedarf benötigt wird, um eine adäquate Bearbeitung aller bereits begonnen und noch anstehender Aufgaben zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung in die
Erarbeitung für folgende Maßnahmen
frühestmöglich einzusteigen und notwendige Anträge für die
Zuwendung von Mitteln der Städtebauförderung zu stellen:
·I 1 Hof- und Fassadenprogramm
·I 5 Gestaltungssatzung Innenstadt
·III 4 Modernisierung von Geschäftsflächen
·III 5
Innenstadtfonds
·IV 4 Bewohnerfonds
·V 4 Gremien
- Die personelle Ausstattung des Fachbereichs soll im Hinblick auf die
anstehenden Aufgaben überprüft und ggf. angepasst werden.
- Die mit dem beigefügten Antrag der SPD-Fraktion „Freiraum verbindet“
vom 26.7.2021 vorgeschlagene Maßnahme zur Anbindung des Neumarktes soll
bei den Anträgen
für die Zuwendung von Mitteln der Städtebauförderung für das Programmjahr
2023 berücksichtigt werden.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |