Betreff
2. Fortschreibung Straßen- und Wegekonzept gem. § 8 a KAG NRW
Vorlage
173/2021
Aktenzeichen
FB 6.0 Ki
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG NRW) in Kraft. Der Landesgesetz-geber hat in das KAG NRW einen neuen § 8 a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßen-ausbaubeiträgen“ eingefügt.

 

Gemäß § 8 a Absatz 1 KAG NRW hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezo-gen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhaben-bezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßen-ausbaumaßnahmen herzustellen.

 

Ab dem Jahr 2021 müssen Maßnahmen, für die Förderungen beantragt werden sollen, im Straßen- und Wegekonzept aufgeführt sein.

 

Das im Jahr 2020 erstmals aufgestellte Straßen- und Wegekonzept wurde bereits einmal fortgeschrieben. Inzwischen haben sich weitere Maßnahmen ergeben, die noch in das Straßen- und Wegekonzept aufgenommen werden sollten (gelb markiert). Weiterhin müssen Maßnahmen, die in diesem Jahr nicht realisiert werden konnten, in das nächste Jahr übernommen werden (ebenfalls gelb markiert).

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, die beigefügte 2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8a KAG NRW zu beschließen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die beigefügte 2. Fortschreibung des  Straßen- und Wegekonzepts gem. § 8a KAG NRW.

 

 


 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard