Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 (Kinder, Jugend und Familie)
Vorlage
164/2021
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Haushaltsüberschreitungen auf den jeweiligen Haushaltsstellen ergeben sich aus den folgenden Gründen.

Zu a):

Bei der o.g. Haushaltsstelle handelt es sich um die Weiterleitung von Landesmitteln sowie die kommunalen Anteile für die Kindertageseinrichtungen der freien Träger.

Aufgrund des neuen Leistungsbescheides gem. KiBiz/NRW für das Kita-Jahr 21/22 müssen die weiterzuleitenden Mittel nach oben angepasst werden. Laut Gesetz wurden unter anderem die Kindpauschalen erhöht. Korrespondierend: Buchstabe l).

 

Zu b) & c):

Das Landesprogramm „Aufholen nach Corona“ stellt zusätzliche Mittel für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in und außerhalb von Einrichtungen zur Verfügung. Die Mehraufwendungen in diesem Bereich sind durch zweckgebundene Mehrerträge in gleicher Höhe gedeckt. Korrespondierend: m) & n).

 

Zu d):

 

Die Stadt Schwelm ist gem. § 89a SGB VIII zur Kostenerstattung in Vollzeitpflegefällen verpflichtet, bei denen der sorgeberechtigte Elternteil in der Stadt Schwelm wohnt, das Kind aber in einer anderen Kommune bei einer Pflegefamilie untergebracht ist. Auf Basis der Fallzahlen ist eine Erstattung in der genannten Höhe notwendig.

 

 

 

Zu e):

 

Die Fallzahlen bei den kostenintensivsten Maßnahmen außerhalb von Einrichtungen, den Tagesgruppen gem. § 32 SGB VIII, sind stark angestiegen. Außerdem wurden gegen die Stadt Schwelm im Haushaltsjahr 2021 bisher bereits Kostenerstattungen gem. § 89c SGB VIII i. H. v. ca. 300.000,00 € geltend gemacht.

 

Zu f):

 

Bei der Hilfe zur Erziehung an natürliche Personen in Einrichtungen sind die Fallzahlen weiterhin auf unerwartet hohem Niveau. Im Vergleich zur Planung gab es zwischenzeitlich 9 Fälle mehr als geplant. Gleichzeitig stieg der durchschnittliche tägliche Kostensatz um knapp 20,00 €. Dies begründet sich teilweise in durch schwierigere Bedingungen in Einzelfällen, kann aber auch auf allgemeine Kostensteigerungen der Leistungsanbieter zurückgeführt werden. Auch bei den stationären Fällen werden noch Kostenerstattungen gem. § 89c SGB VIII i. H. v. 150.000,00 € befürchtet. Dies führt zu einer Verschlechterung im Vergleich zum Haushaltsansatz in vorgenannter Höhe.

 

Zu g):

 

In strittigen Fällen bzgl. der Zuständigkeit wird vermehrt die Unterstützung von Rechtsbeiständen benötigt, um Kostenansprüche und Fallabgaben mitunter gerichtlich durchzusetzen.

 

Zu h):

 

Im Bereich des Unterhaltsvorschusses sind 50% unserer Erträge an das Land abzuführen. Für das Haushaltsjahr 2021 werden Mehrerträge erwartet, wodurch auch die abzuführende Summe steigt.

 

Zu i):

 

Aufgrund der Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zum Haushaltsjahr 2021 sowie weiterhin steigender Fallzahlen, werden im Bereich Unterhaltsvorschuss Mehraufwendungen in oben genannter Höhe benötigt.

 

Zu j):

 

Für die psychologische Beratungsstelle werden in diesem Haushaltsjahr Aufwendungen in doppelter Höhe erwartet, da noch eine Endabrechnung für das Vorjahr aussteht.

 

 

In Summe stehen zum jetzigen Zeitpunkt 1.007.150,00 € zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen/-auszahlungen im Produktbereich 06 zur Verfügung.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Bei den u.a. Haushaltsstellen im Produktbereich 06 (Kinder, Jugend und Familie) werden für das Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 2.857.200,00 € bewilligt.  Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:

 

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushalts-überschreitung

a)

06.01.03.531800

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche

81.600,00

b)

06.02.01.528100

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche

10.800,00

c)

06.02.02.531800

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche

37.800,00

d)

06.03.03.523200

Erstattungen für Aufwendungen v. Dritten aus lfd VerwTätigkeit an Gemeinden (GV)

250.000,00

e)

06.03.03.533100

Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen

1.411.000,00

f)

06.03.03.533200

Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen.

660.000,00

g)

06.03.03.543160

Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten

32.000,00

h)

06.03.08.523100

Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus lfd VerwTätigkeit an das Land

26.500,00

i)

06.03.08.533900

Sonstige soziale Leistungen

260.000,00

j)

06.03.09.531200

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an Gemeinden (GV)

87.500,00

 

 

 

2.857.200,00

 

 

Die Deckung ist teilweise durch unten aufgelistete Mehrerträge / -einzahlungen gewährleistet.

 

HHSt.

Bezeichnung

Mehrerträge

k)

 

06.01.02.414100

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

 

10.750,00

l)

 

06.01.03.414100

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

 

158.800,00

m)

 

06.02.01.414100

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

 

27.800,00

n)

 

06.02.02.448000

Erträge aus Kostenerstattungen, -umlagen vom Bund

 

37.800,00

o)

 

06.03.03.422100

Ersatz von sozialen Leistungen innerhalb von Einrichtungen

 

349.000,00

p)

 

06.03.03.448200

Erträge aus Kostenerstattungen, -umlagen von Gemeinden (GV)

 

200.000,00

q)

 

06.03.08.421102

Ansprüche gegen Unterhaltsverpflichtete

 

43.000,00

r)

 

06.03.08.448100

Erträge aus Kostenerstattungen, -umlagen vom Land

 

180.000,00

 

 

 

 1.007.150,00 €

 

Die Deckung des Restbetrages in Höhe von 1.850.050 € muss im laufenden Jahr durch weitere Mehrerträge/Minderaufwendungen erwirtschaftet werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen ergibt sich aus dem oben dargelegten Sachverhalt.

 

 

 

Der Bürgermeister

in Vertretung

gez. Schweinsberg