Sachverhalt:
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Stichtag Fälle Personenzahl
31.12.2013 60 91 (davon 16 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2014 80 146
(davon 26 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2015 279 530
(davon 37 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2016 177 357
(davon 87 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2017 116 214
(davon 73 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2018 84 162 (davon 94 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2019 73 143
(davon 66 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2020 66 121
(davon 65 geduldete Flüchtlinge)
30.06.2021 60 110
(davon 59 geduldete Flüchtlinge)
Aktuelle Erfüllungsquoten
Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren
liegt aktuell (Stand 18.07.2021) bei 88,35 % (61 Personen). Um die Aufnahmeverpflichtung
zu 100 % (69 Personen) zu erfüllen sind,
sind 8 weitere Personen aufzunehmen.
Bei der Aufnahme von bereits anerkannten Asylbewerbern
(Verteilstatistik Wohnsitzauflage Stand 18.07.2021) liegt die Erfüllungsquote
bei 110,97 % = 376 Personen.
Es handelt sich bei den
vorgenannten Zahlen lediglich um
Stichtagsbetrachtungen. Aufgrund der
weltweiten Corona-Pandemie erfolgten bis Mai 2021 keine Neuzuwei-sungen.
Seit Anfang Juni 2021 wird wieder zugewiesen.
Die EU- Asylbehörde (EASO)
rechnet nach der Pandemie wieder mit stark steigenden Flüchtlingszahlen;
insbesondere aufgrund der angespannten Sicherheits- und Versorgungslage im
Nahen Osten und in Nordafrika.
Es bleibt abzuwarten, in wie
weit diese Ereignisse dazu führen, ob
und in welcher Höhe Flüchtlinge zukünftig vermehrt aufzunehmen sind.
Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 30.06.2021
0-5 Jahre 21 Personen
6-10 Jahre 3 Personen
11-17 Jahre 11 Personen
18 und älter 71 Personen
65 und älter 4 Personen
Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 30.06.2021
Iran 10 Personen
Russ. Förderation 10 Personen
Türkei
9 Personen
China
7 Personen
Ghana 7 Personen
Irak 7 Personen
Nigeria 7 Personen
Tadschikistan 7
Personen
Pakistan 6 Personen
Die übrigen Asylbewerber und
Geduldeten kommen u.a. aus Afghanistan,
Armenien, Bangladesch, Burundi Libanon,
Marokko, Mongolei, Serbien sowie Syrien.
Entwurf eins Gesetzes
zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zu Ausgleichszahlungen für
geduldete Personen
Der Gesetzesentwurf setzt die zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2020 getroffene Vereinbarung zur Migrationspolitik und Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Nordrhein-Westfalen (NRW) um.
Insbesondere sind
folgende Änderungen vorgesehen:
1.
Erhöhung der monatlichen pauschalierten
Landeszuweisung. Derzeit werden landeseinheitlich für alle Kommunen in NRW 866,00 Euro/Monat pro Asylbewerber gezahlt,
die sich im laufenden Asylverfahren und Leistungsbezug befinden.
Kreisangehörige
Kommunen erhalten zukünftig 875,00 €/Monat und kreisfreie Städte 1.125,00
€/Monat. Die Erhöhung soll rückwirkend zum 01.01.2021 gezahlt werden.
2.
Einführung einer einmaligen Pauschale in Höhe von 12.000,00 Euro für nach § 60
a Aufenthaltsgesetz geduldete Personen, die nach dem 31.Dezemberr 2020 erstmals
vollziehbar ausreisepflichtig werden (neue Duldungsfälle).
Die Pauschalerstattung des Landes endet nach bisherigem Recht im Falle eines
negativ beschiedenen Asylantrags spätestens mit Ablauf von drei Monaten nach
Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht. Für den Personenkreis der
Geduldeten erhielt die Kommune bisher höchstens 2.598,00 €/Person ( 3 Monate x
866,00 €).
3.
Einmalzahlungen für
Bestandsgeduldete in den Jahren 2021 bis 2021 von jeweils 175 Mio. Euro und jeweils 100 Mio. Euro in den
Jahre 2023und 2024.
Im Rahmen einer
ersten kommunalscharfen Berechnung der zu erwartenden Einmalzahlung für sog.
Bestandsgeduldete wurde der Stadt Schwelm mitgeteilt, dass sie voraussichtlich
mit einer Zahlung in Höhe von 240.000,00 € für 2021 rechnen kann.
Dieser Betrag wurde
beim Controlling Bericht zum 30.06.2021 bereits berücksichtigt.
Über die weitere
Entwicklung werden wir Sie informieren.
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt die Vorlage 155/2021 zur
Kenntnis.
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Der Bürgermeister i.V. gez. Schweinsberg |