Betreff
Aktuelle Entwicklung im Asylbereich
Vorlage
155/2021
Aktenzeichen
FB 4/50-10 SF
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Stichtag                               Fälle                                      Personenzahl

 

31.12.2013                            60                                          91 (davon 16 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2014                            80                                        146 (davon 26 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2015                          279                                        530 (davon 37 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2016                          177                                        357 (davon 87 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2017                          116                                        214 (davon 73 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2018                            84                                   162 (davon 94 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2019                            73                                        143 (davon 66 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2020                            66                                        121 (davon 65 geduldete Flüchtlinge)

30.06.2021                            60                                        110 (davon 59 geduldete Flüchtlinge)

                                              

 

Aktuelle Erfüllungsquoten

 

Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren liegt aktuell (Stand 18.07.2021) bei 88,35 % (61 Personen). Um die Aufnahmeverpflichtung zu 100 %  (69 Personen) zu erfüllen sind, sind 8 weitere Personen aufzunehmen.

 

Bei der Aufnahme von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik Wohnsitzauflage Stand 18.07.2021) liegt die Erfüllungsquote bei 110,97 % = 376 Personen.

 

Es handelt sich bei den vorgenannten Zahlen  lediglich um Stichtagsbetrachtungen. Aufgrund der  weltweiten Corona-Pandemie erfolgten bis Mai 2021 keine Neuzuwei-sungen. Seit Anfang Juni 2021 wird wieder zugewiesen.

Die EU- Asylbehörde (EASO) rechnet nach der Pandemie wieder mit stark steigenden Flüchtlingszahlen; insbesondere aufgrund der angespannten Sicherheits- und Versorgungslage im Nahen Osten und in Nordafrika.

Es bleibt abzuwarten, in wie weit diese Ereignisse dazu führen,  ob und in welcher Höhe Flüchtlinge zukünftig vermehrt aufzunehmen sind.

 

 

Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 30.06.2021

 

0-5 Jahre                             21 Personen

6-10 Jahre                             3 Personen

11-17 Jahre                        11 Personen

18 und älter              71 Personen

65 und älter                          4 Personen

 

 

Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 30.06.2021

 

Iran                                       10 Personen

Russ. Förderation            10 Personen

Türkei                                     9 Personen

China                                      7 Personen

Ghana                    7 Personen

Irak                                          7 Personen

Nigeria                   7 Personen

Tadschikistan      7 Personen

Pakistan                                6 Personen

 

Die übrigen Asylbewerber und Geduldeten kommen u.a. aus  Afghanistan, Armenien, Bangladesch, Burundi  Libanon, Marokko, Mongolei, Serbien  sowie Syrien.

 

 

Entwurf eins Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zu Ausgleichszahlungen für geduldete Personen

 

Der Gesetzesentwurf setzt die zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2020 getroffene Vereinbarung zur Migrationspolitik und Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Nordrhein-Westfalen (NRW) um.

 

Insbesondere sind folgende Änderungen vorgesehen:

 

1.
Erhöhung  der monatlichen pauschalierten Landeszuweisung. Derzeit werden landeseinheitlich für  alle Kommunen in NRW  866,00 Euro/Monat pro Asylbewerber gezahlt, die sich im laufenden Asylverfahren und Leistungsbezug befinden.

Kreisangehörige Kommunen erhalten zukünftig 875,00 €/Monat und kreisfreie Städte 1.125,00 €/Monat. Die Erhöhung soll rückwirkend zum 01.01.2021 gezahlt werden.

 

2.
Einführung einer einmaligen Pauschale in Höhe von 12.000,00 Euro für nach § 60 a Aufenthaltsgesetz geduldete Personen, die nach dem 31.Dezemberr 2020 erstmals vollziehbar ausreisepflichtig werden (neue Duldungsfälle).
Die Pauschalerstattung des Landes endet nach bisherigem Recht im Falle eines negativ beschiedenen Asylantrags spätestens mit Ablauf von drei Monaten nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht. Für den Personenkreis der Geduldeten erhielt die Kommune bisher höchstens 2.598,00 €/Person ( 3 Monate x 866,00 €).

 

3.

Einmalzahlungen für Bestandsgeduldete in den Jahren 2021 bis 2021 von jeweils 175 Mio. Euro  und jeweils 100 Mio. Euro  in den  Jahre 2023und 2024.

 

Im Rahmen einer ersten kommunalscharfen Berechnung der zu erwartenden Einmalzahlung für sog. Bestandsgeduldete wurde der Stadt Schwelm mitgeteilt, dass sie voraussichtlich mit einer Zahlung in Höhe von 240.000,00 € für 2021 rechnen kann.

Dieser Betrag wurde beim Controlling Bericht zum 30.06.2021 bereits berücksichtigt.

 

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 155/2021 zur  Kenntnis.

 


 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

i.V.

gez.

Schweinsberg