Sachverhalt:
Die Musikschuloffensive ist die erste umfassende und auf Dauer angelegte
Qualitäts- und Strukturoffensive zur Zukunftssicherung der musikalischen
Bildung in Nordrhein-Westfalen. Sie soll zum einen durch eine Erhöhung des
Anteils der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an den öffentlichen
Musikschulen qualitätssteigernd wirken und zum anderen einen Beitrag zur
Sicherung der Zukunft der Einrichtungen in Gestalt einer fachlichen und
strukturellen Begleitung durch den Landesverband der Musikschulen in
Nordrhein-Westfalen (LVdM) leisten.
Die Lehrkräfte in den Musikschulen sind nur teilweise als Angestellte
fest und dauerhaft in das Personalgefüge der jeweiligen Trägerkörperschaft
integriert. In zunehmendem Maße werden ihre Leistungen im Rahmen freier
Mitarbeit als sogenannte Honorarkräfte erbracht. Dies bringt neben
Selbstbestimmtheit und beruflicher Flexibilität auf der einen Seite auch
wirtschaftliche, didaktische und pädagogische Unsicherheiten auf der anderen
Seite mit sich. Insbesondere der häufigere Wechsel von Honorarkräften und die
damit verbundene Unbeständigkeit für die unterrichteten Kinder und
Jugendlichen, für die Ensembles, für die Kontakte der Musikschule in die
kommunale Bildungslandschaft und im Kollegium stehen einer qualitätsvollen
Entwicklung einer Musikschule entgegen, wenn er ein gewisses Maß überschreitet.
Zudem erfordern neue Aufgaben für Musikschulen, vor allem innerhalb der
kommunalen Bildungslandschaft, verlässliche Arbeitsverhältnisse.
Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände wollen daher
vermehrt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen. Sie erkennen
damit auch den Wunsch vieler Lehrkräfte nach einer gesicherten Stellung an.
Aus diesem Grund möchte das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der
Musikschuloffensive im Jahr 2021 2,5 Mio. Euro und ab dem Jahr 2022 6,5
Millionen Euro jährlich als zusätzliche Mittel, jeweils gegenüber 2018, in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den öffentlichen Musikschulen
investieren. Verbunden mit dieser Maßnahme ist eine Qualitätsoffensive, welche
die inhaltliche Arbeit der Musikschulen in einem strukturierten Prozess durch
zusätzliche Beratungsressourcen im LVdM stärkt; hierfür sind weitere 500 T€
vorgesehen. Auch die Umsetzung der Erhöhung um 6,5 Mio. Euro und die
Qualitätsentwicklung der Musikschulen durch diese Mittel soll unter seiner
Mitwirkung erfolgen. Die Musikschulförderung nach Schülerbelegungszahlen wird
unabhängig davon fortgesetzt.
Die Vertragsparteien setzen sich zum Ziel, mit den durch das Land
bereitgestellten Ressourcen die Einrichtung von landesweit rund 100
Vollzeitstellenäquivalenten in den öffentlichen Musikschulen zu erreichen.
Dieser Zuwendungsvertrag soll die Grundlage einer konsensorientierten
Handhabung durch das Land Nordrhein-Westfalen und dessen Trägerinnen und
Trägern der kommunalen Selbstverwaltung darstellen. Er soll insbesondere
bewirken, dass das zusätzliche Engagement des Landes auf bereitwillige
Unterstützung durch die Städte, Kreise und Gemeinden trifft und somit seine
volle Wirksamkeit entfalten kann. Ein wichtiges Vertragsziel des Landes ist,
dass die Kommunen ihr Engagement für die öffentlichen Musikschulen ebenfalls
steigern, mindestens aber beibehalten und nach Möglichkeit Tarifsteigerungen
nachvollziehen.
Daher haben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen (MKW) sowie die kommunalen Spitzenverbände in
Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem LVdM einen Muster-Zuwendungsvertrag
für die Gewährung von Förderungen des Landes an die einzelnen
Musikschulträgerinnen und -träger vereinbart, dem der Vertrag mit der Stadt Schwelm für ihre
Musikschulaktivitäten wortgetreu folgt.
Für die Stadt Schwelm bedeutet die Musikschuloffensive, dass laut dem
Verteilungsplan des Ministeriums eine zusätzliche Lehrkraft mit 12
Jahreswochenstunden fest angestellt werden kann, die im Rahmen eines
Festbetrages von 26.040,00 € (Lehrkraft TVöD 9b) durch das Land NRW gefördert
wird.
Die Vertragspartner beabsichtigen eine langfristige Zusammenarbeit.
Deshalb verlängert sich der bereits vorliegende (aber noch nicht
abgeschlossene) Vertrag bis zum 31.07.2026, sofern nicht eine der
Vertragsparteien bis zum 30.09.2023 schriftlich die Kündigung erklärt. Ab dem
01.08.2026 verlängert sich der vorliegende Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern
nicht eine der Vertragsparteien bis zum Ablauf des vorausgehenden
Kalenderjahres schriftlich die Kündigung erklärt.
Die Kommune als Musikschulträgerin verpflichtet sich im Gegenzug,
künftig mindestens den Zuschuss aus 2019, nämlich 284.614,89 Euro, zur
Unterhaltung ihrer Musikschule zu zahlen.
Die Musikschulträgerin erhält ihr Angebot mindestens auf dem Niveau von
2019 aufrecht. Das Angebot bemisst sich nach der Zahl der geleisteten
Lehrkraft-Jahreswochenstunden in Höhe von 217,13. Eine Reduktion des Angebots
aufgrund unabweislicher Einstellung des Präsenz- oder Distanz-Angebots auf
Basis des Infektionsschutzgesetzes wird herausgerechnet.
Die Musikschulträgerin oder der Musikschulträger senkt nicht den Anteil
an sozialversicherungspflichtig erteilten Unterrichtsstunden im Verhältnis zu
dem Niveau von 2019 (103,47 Jahreswochenstunden). Die aus der Förderung
geschaffenen zusätzlichen Stellenanteile zählen dabei nicht mit.
Es ist beabsichtigt, die Umsetzung auf der hier dargestellten Basis so
schnell wie möglich durchzuführen. Möglich wäre zum einen, eine bereits
beschäftigte Honorarkraft aus dem Violinbereich fest einzustellen oder einen
bereits fest angestellten Gitarrenlehrer (weiteres Unterrichtsfach: Gesang) um
12 Unterrichtsstunden aufzustocken. Da der Gitarrenbereich boomt und in
absehbarer Zeit ein weiterer Gitarrenlehrer in den Ruhestand gehen wird, wäre
auch das eine bedenkenswerte Alternative.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Schwelm beschließt, die Förderung des Landes NRW in Höhe eines Festbetrages von
26.040,00 € in Anspruch zu nehmen und verpflichtet sich im Gegenzug
a)
mindestens
den Zuschuss aus 2019, nämlich 284.614,89 Euro, zur Unterhaltung ihrer
Musikschule zu zahlen,
b)
ihr
Angebot mindestens auf dem Niveau von 2019 (217,13 Jahreswochenstunden)
aufrecht zu erhalten und
c)
den
Anteil an sozialversicherungspflichtig erteilten Unterrichtsstunden im
Verhältnis zu dem Niveau von 2019 nicht zu senken.
Die Verwaltung
wird beauftragt den Zuwendungsvertrag abzuschließen und eine
sozialversicherungspflichtige Stelle mit einem Stundenanteil von 12
Wochenstunden zu besetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergibt sich aus der Darstellung im Sachverhalt.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |