Betreff
Musikschuloffensive
Vorlage
116/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Musikschuloffensive ist die erste umfassende und auf Dauer angelegte Qualitäts- und Strukturoffensive zur Zukunftssicherung der musikalischen Bildung in Nordrhein-Westfalen. Sie soll zum einen durch eine Erhöhung des Anteils der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an den öffentlichen Musikschulen qualitätssteigernd wirken und zum anderen einen Beitrag zur Sicherung der Zukunft der Einrichtungen in Gestalt einer fachlichen und strukturellen Begleitung durch den Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen (LVdM) leisten.

 

Die Lehrkräfte in den Musikschulen sind nur teilweise als Angestellte fest und dauerhaft in das Personalgefüge der jeweiligen Trägerkörperschaft integriert. In zunehmendem Maße werden ihre Leistungen im Rahmen freier Mitarbeit als sogenannte Honorarkräfte erbracht. Dies bringt neben Selbstbestimmtheit und beruflicher Flexibilität auf der einen Seite auch wirtschaftliche, didaktische und pädagogische Unsicherheiten auf der anderen Seite mit sich. Insbesondere der häufigere Wechsel von Honorarkräften und die damit verbundene Unbeständigkeit für die unterrichteten Kinder und Jugendlichen, für die Ensembles, für die Kontakte der Musikschule in die kommunale Bildungslandschaft und im Kollegium stehen einer qualitätsvollen Entwicklung einer Musikschule entgegen, wenn er ein gewisses Maß überschreitet. Zudem erfordern neue Aufgaben für Musikschulen, vor allem innerhalb der kommunalen Bildungslandschaft, verlässliche Arbeitsverhältnisse.

 

Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände wollen daher vermehrt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen. Sie erkennen damit auch den Wunsch vieler Lehrkräfte nach einer gesicherten Stellung an.

 

Aus diesem Grund möchte das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Musikschuloffensive im Jahr 2021 2,5 Mio. Euro und ab dem Jahr 2022 6,5 Millionen Euro jährlich als zusätzliche Mittel, jeweils gegenüber 2018, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den öffentlichen Musikschulen investieren. Verbunden mit dieser Maßnahme ist eine Qualitätsoffensive, welche die inhaltliche Arbeit der Musikschulen in einem strukturierten Prozess durch zusätzliche Beratungsressourcen im LVdM stärkt; hierfür sind weitere 500 T€ vorgesehen. Auch die Umsetzung der Erhöhung um 6,5 Mio. Euro und die Qualitätsentwicklung der Musikschulen durch diese Mittel soll unter seiner Mitwirkung erfolgen. Die Musikschulförderung nach Schülerbelegungszahlen wird unabhängig davon fortgesetzt.

 

Die Vertragsparteien setzen sich zum Ziel, mit den durch das Land bereitgestellten Ressourcen die Einrichtung von landesweit rund 100 Vollzeitstellenäquivalenten in den öffentlichen Musikschulen zu erreichen.

 

Dieser Zuwendungsvertrag soll die Grundlage einer konsensorientierten Handhabung durch das Land Nordrhein-Westfalen und dessen Trägerinnen und Trägern der kommunalen Selbstverwaltung darstellen. Er soll insbesondere bewirken, dass das zusätzliche Engagement des Landes auf bereitwillige Unterstützung durch die Städte, Kreise und Gemeinden trifft und somit seine volle Wirksamkeit entfalten kann. Ein wichtiges Vertragsziel des Landes ist, dass die Kommunen ihr Engagement für die öffentlichen Musikschulen ebenfalls steigern, mindestens aber beibehalten und nach Möglichkeit Tarifsteigerungen nachvollziehen.

 

Daher haben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) sowie die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem LVdM einen Muster-Zuwendungsvertrag für die Gewährung von Förderungen des Landes an die einzelnen Musikschulträgerinnen und -träger vereinbart, dem der Vertrag mit der Stadt Schwelm für ihre Musikschulaktivitäten wortgetreu folgt.

 

Für die Stadt Schwelm bedeutet die Musikschuloffensive, dass laut dem Verteilungsplan des Ministeriums eine zusätzliche Lehrkraft mit 12 Jahreswochenstunden fest angestellt werden kann, die im Rahmen eines Festbetrages von 26.040,00 € (Lehrkraft TVöD 9b) durch das Land NRW gefördert wird.

Die Vertragspartner beabsichtigen eine langfristige Zusammenarbeit. Deshalb verlängert sich der bereits vorliegende (aber noch nicht abgeschlossene) Vertrag bis zum 31.07.2026, sofern nicht eine der Vertragsparteien bis zum 30.09.2023 schriftlich die Kündigung erklärt. Ab dem 01.08.2026 verlängert sich der vorliegende Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien bis zum Ablauf des vorausgehenden Kalenderjahres schriftlich die Kündigung erklärt.

Die Kommune als Musikschulträgerin verpflichtet sich im Gegenzug, künftig mindestens den Zuschuss aus 2019, nämlich 284.614,89 Euro, zur Unterhaltung ihrer Musikschule zu zahlen.

Die Musikschulträgerin erhält ihr Angebot mindestens auf dem Niveau von 2019 aufrecht. Das Angebot bemisst sich nach der Zahl der geleisteten Lehrkraft-Jahreswochenstunden in Höhe von 217,13. Eine Reduktion des Angebots aufgrund unabweislicher Einstellung des Präsenz- oder Distanz-Angebots auf Basis des Infektionsschutzgesetzes wird herausgerechnet.

Die Musikschulträgerin oder der Musikschulträger senkt nicht den Anteil an sozialversicherungspflichtig erteilten Unterrichtsstunden im Verhältnis zu dem Niveau von 2019 (103,47 Jahreswochenstunden). Die aus der Förderung geschaffenen zusätzlichen Stellenanteile zählen dabei nicht mit.

 

Es ist beabsichtigt, die Umsetzung auf der hier dargestellten Basis so schnell wie möglich durchzuführen. Möglich wäre zum einen, eine bereits beschäftigte Honorarkraft aus dem Violinbereich fest einzustellen oder einen bereits fest angestellten Gitarrenlehrer (weiteres Unterrichtsfach: Gesang) um 12 Unterrichtsstunden aufzustocken. Da der Gitarrenbereich boomt und in absehbarer Zeit ein weiterer Gitarrenlehrer in den Ruhestand gehen wird, wäre auch das eine bedenkenswerte Alternative.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Schwelm beschließt, die Förderung des Landes NRW in Höhe eines Festbetrages von 26.040,00 € in Anspruch zu nehmen und verpflichtet sich im Gegenzug

a)       mindestens den Zuschuss aus 2019, nämlich 284.614,89 Euro, zur Unterhaltung ihrer Musikschule zu zahlen,

b)      ihr Angebot mindestens auf dem Niveau von 2019 (217,13 Jahreswochenstunden) aufrecht zu erhalten und

c)       den Anteil an sozialversicherungspflichtig erteilten Unterrichtsstunden im Verhältnis zu dem Niveau von 2019 nicht zu senken.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Zuwendungsvertrag abzuschließen und eine sozialversicherungspflichtige Stelle mit einem Stundenanteil von 12 Wochenstunden zu besetzen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergibt sich aus der Darstellung im Sachverhalt.

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard