Sachverhalt:
Das Büro für Stadt- und Verkehrsplanung (BSV) aus
Aachen erarbeitet aktuell im Auftrag der Stadt Schwelm ein Parkraum- und
Mobilitätskonzept. In diesem Zusammenhang ist ein innerstädtisches
Parkraumkonzept zu erarbeiten. Hierzu sind Vorschläge für eine
etwaige Parkraumbewirtschaftung und ein Parkleitsystem, aber auch zur
fußläufigen Erreichbarkeit bestehender und geplanter Parkplätze und Parkhäuser
mit Konzeption eines Wegweisungskonzepts zu entwickeln.
Grundlage für
das Parkraumkonzept ist eine Bestandserhebung des Parkraumangebots in der
Innenstadt (siehe Anlage 1) und eine Erhebung der Parkraumnachfrage, unter
anderem mit Erfassung der tatsächlichen Parkdauern an einem Werktag. Damit ist
eine quantitative Aussage zur Auslastung des gesamten Parkraumangebots sowie
des Umschlags der einzelnen Parkstände im öffentlichen Straßenraum und der
Stellplätze auf Parkplätzen und in Parkhäusern möglich. Pandemiebedingt konnte
die Erhebung der Parkraumnachfrage jedoch noch nicht durchgeführt werden. Sie
ist nunmehr unmittelbar nach den Sommerferien vorgesehen.
Bestandteil des
Parkraumkonzepts ist auch die Analyse und Bewertung von möglichen Standorten von Parkierungsanlagen,
die in dem Stellplatznachweis für die „Neue Mitte Schwelm“ (Rathaus, Kesselhaus
und Kulturzentrum) angesetzt werden können. Der Gesamtbedarf beträgt 244
Stellplätze.
Da auf Grund der noch nicht durchführbaren
Nachfrageerhebung auch noch
keine Bilanzierung von Parkraumangebot- und -nachfrage in der Innenstadt
möglich ist, erfolgte bislang nur eine grundsätzliche Einschätzung der für den Stellplatznachweis der
„Neuen Mitte Schwelm“ in Betracht
kommenden Standorte. Dies sind folgende Parkplätze und Parkhäuser:
§ Parkplatz auf Wilhelmplatz (Variante 1),
§ Parkplatz an Moltkestraße/Schillerstraße -
„Schillerparkplatz“ (Variante 2),
§ Parkplatz Bahnhof/Hallenbad (Variante 3),
§ Parkhaus Schwelm-Center (Variante 4).
Für diese erfolgte eine Analyse der
bestehenden Situation und bekannter Randbedingungen (Anzahl der Stellplätze,
derzeitige Bewirtschaftung, derzeitige Nutzung, vorhandene Baulasten durch
andere Nutzungen, sonstige Einschränkungen) sowie eine Bewertung der
hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Eignung (Lage, Wegebeziehungen zu Rathaus,
Kesselhaus und Kulturzentrum) durch Benennung von Stärken und Schwächen (siehe
Anlage 2).
Die vorliegende Einschätzung zeigt, dass
keine der vier Parkierungsanlagen alleine für den erforderlichen
Stellplatznachweis ausreicht. Vielmehr erscheint ein dezentrales Konzept erforderlich,
das eventuell alle vier Standorte einbezieht (Variante 5). Dieses dezentrale Konzept bezieht sich nicht nur auf
den Stellplatznachweis, sondern auch auf ein – noch zu entwickelndes –
Stellplatznutzungskonzept.
In dem letztgenannten Nutzungskonzept sind
die Kunden der Einzelhandelsnutzungen im neuen Rathaus, die Besucher der
Stadtverwaltung und die Verwaltungsmitarbeiter getrennt zu betrachten. Die im
Rathaus-Neubau geplanten 58 Stellplätze decken ausschließlich nur den Bedarf
der Einzelhandelsnutzungen. Für die Verwaltungsmitarbeiter müssen seitens der
Stadtverwaltung noch Vorgaben gemacht werden, wie viele Stellplätze insgesamt
als Bedarf anzusetzen sind und wie viele davon in unmittelbarer Nähe zum
Rathaus benötigt werden, beispielsweise für Mitarbeiter, die ihren privaten Pkw
während der Dienstzeit für notwendige Dienstfahrten nutzen müssen.
Zudem ist für alle Standortvarianten noch eine Überprüfung der
verkehrlichen Verträglichkeit für das jeweilige umliegende Straßennetz
durchzuführen. In diesem Kontext muss auch ein Abwägungsprozess stattfinden,
mit der Prüfung wie viel zusätzlicher Verkehr bzw. wie viele Stellplätze an den
einzelnen Standorten verträglich abgewickelt werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Schwelm beschließt, die
bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze für die städtischen Bauvorhaben
Rathaus, Kesselhaus und Kulturzentrum nicht zentral auf einer Stellplatzanlage
(Varianten 1 - 4), sondern entsprechend der in der Vorlage dargestellten
Variante 5 dezentral an mehreren Standorten zu verorten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante
5 im Rahmen des Mobilitäts- und Parkraumkonzepts konkret auszuarbeiten.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |