Betreff
Stellplatznachweis und Stellplatznutzungskonzept für die „Neue Mitte Schwelm“
Vorlage
108/2021/1
Aktenzeichen
FB 1.3/ Lie
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 108/2021. In dem Beschlussvorschlag ist entsprechend der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung vom 15.06.2021 der Antrag der CDU – Fraktion vom 15.06.2021 (Vorlage 140/2021 – TOP 8.1. Sitzung des AUS vom 15.06.2021) integriert.

 

Das Büro für Stadt- und Verkehrsplanung (BSV) aus Aachen erarbeitet aktuell im Auftrag der Stadt Schwelm ein Parkraum- und Mobilitätskonzept. In diesem Zusammenhang ist ein innerstädtisches Parkraumkonzept zu erarbeiten. Hierzu sind Vorschläge für eine etwaige Parkraumbewirtschaftung und ein Parkleitsystem, aber auch zur fußläufigen Erreichbarkeit bestehender und geplanter Parkplätze und Parkhäuser mit Konzeption eines Wegweisungskonzepts zu entwickeln.

Grundlage für das Parkraumkonzept ist eine Bestandserhebung des Parkraumangebots in der Innenstadt (siehe Anlage 1) und eine Erhebung der Parkraumnachfrage, unter anderem mit Erfassung der tatsächlichen Parkdauern an einem Werktag. Damit ist eine quantitative Aussage zur Auslastung des gesamten Parkraumangebots sowie des Umschlags der einzelnen Parkstände im öffentlichen Straßenraum und der Stellplätze auf Parkplätzen und in Parkhäusern möglich. Pandemiebedingt konnte die Erhebung der Parkraumnachfrage jedoch noch nicht durchgeführt werden. Sie ist nunmehr unmittelbar nach den Sommerferien vorgesehen.

Bestandteil des Parkraumkonzepts ist auch die Analyse und Bewertung von möglichen Standorten von Parkierungsanlagen, die in dem Stellplatznachweis für die „Neue Mitte Schwelm“ (Rathaus, Kesselhaus und Kulturzentrum) angesetzt werden können. Der Gesamtbedarf beträgt 244 Stellplätze.

Da auf Grund der noch nicht durchführbaren Nachfrageerhebung auch noch keine Bilanzierung von Parkraumangebot- und -nachfrage in der Innenstadt möglich ist, erfolgte bislang nur eine grundsätzliche Einschätzung der für den Stellplatznachweis der „Neuen Mitte Schwelm“ in Betracht kommenden Standorte. Dies sind folgende Parkplätze und Parkhäuser:

  • Parkplatz auf Wilhelmplatz (Variante 1),
  • Parkplatz an Moltkestraße/Schillerstraße - „Schillerparkplatz“ (Variante 2),
  • Parkplatz Bahnhof/Hallenbad (Variante 3),
  • Parkhaus Schwelm-Center (Variante 4).

Für diese erfolgte eine Analyse der bestehenden Situation und bekannter Randbedingungen (Anzahl der Stellplätze, derzeitige Bewirtschaftung, derzeitige Nutzung, vorhandene Baulasten durch andere Nutzungen, sonstige Einschränkungen) sowie eine Bewertung der hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Eignung (Lage, Wegebeziehungen zu Rathaus, Kesselhaus und Kulturzentrum) durch Benennung von Stärken und Schwächen (siehe Anlage 2).

Die vorliegende Einschätzung zeigt, dass keine der vier Parkierungsanlagen alleine für den erforderlichen Stellplatznachweis ausreicht. Vielmehr erscheint ein dezentrales Konzept erforderlich, das eventuell alle vier Standorte einbezieht (Variante 5). Dieses dezentrale Konzept bezieht sich nicht nur auf den Stellplatznachweis, sondern auch auf ein – noch zu entwickelndes – Stellplatznutzungskonzept.

In dem letztgenannten Nutzungskonzept sind die Kunden der Einzelhandelsnutzungen im neuen Rathaus, die Besucher der Stadtverwaltung und die Verwaltungsmitarbeiter getrennt zu betrachten. Die im Rathaus-Neubau geplanten 58 Stellplätze decken ausschließlich nur den Bedarf der Einzelhandelsnutzungen. Für die Verwaltungsmitarbeiter müssen seitens der Stadtverwaltung noch Vorgaben gemacht werden, wie viele Stellplätze insgesamt als Bedarf anzusetzen sind und wie viele davon in unmittelbarer Nähe zum Rathaus benötigt werden, beispielsweise für Mitarbeiter, die ihren privaten Pkw während der Dienstzeit für notwendige Dienstfahrten nutzen müssen.

Zudem ist für alle Standortvarianten noch eine Überprüfung der verkehrlichen Verträglichkeit für das jeweilige umliegende Straßennetz durchzuführen. In diesem Kontext muss auch ein Abwägungsprozess stattfinden, mit der Prüfung wie viel zusätzlicher Verkehr bzw. wie viele Stellplätze an den einzelnen Standorten verträglich abgewickelt werden können.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Schwelm beschließt, die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze für die städtischen Bauvorhaben Rathaus, Kesselhaus und Kulturzentrum nicht zentral auf einer Stellplatzanlage (Varianten 1 - 4), sondern entsprechend der in der Vorlage dargestellten Variante 5 dezentral an mehreren Standorten zu verorten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante 5 im Rahmen des Mobilitäts- und Parkraumkonzepts konkret auszuarbeiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, als weitere Möglichkeit zur Schaffung von Stellplätzen in Schwelm anlässlich des Baus von Rathaus, Kesselhaus und Kulturzentrum mit der Kreisverwaltung in Gespräche einzutreten, ob und welche Möglichkeiten es gibt, das Parkhaus am Kreishaus – auch unter dem Aspekt von Abriss und Neubau – mit zusätzlichen Stellplätzen für die Verwaltungen von Kreis und Stadt Schwelm auszubauen.

 


 

Der Bürgermeister

gez. Langhard