Betreff
Änderungen bei der Sperrgutannahme und Neufestlegung der Entgelte (Ergänzungsvorlage)
Vorlage
166/2007/1
Aktenzeichen
Abf Päl - V Flo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der bisherigen Beratung ist deutlich geworden, dass eine Zustimmung zur Vorlage 166/2007 auf Grund verschiedener Aspekte nicht wahrscheinlich ist. Der Betrieb hat aber Interesse an einer zeitnahen und einvernehmlichen Änderung einzelner Rahmenbedingungen und schlägt deshalb die folgenden Änderungen gegenüber der Ursprungsvorlage 166/2007 vor:

 

Annahme von Anhängern
Die Möglichkeit der Annahme von Anhängern ist mit Bezug auf den Hinweis aus dem Verwaltungsrat erneut geprüft worden. Auf Grund der gegebenen Bedingungen kann die Annahme von Anhängern nur gewährleistet werden, wenn deren zulässiges Gesamtgewicht auf 450 kg beschränkt wird. Hier ist wie bei den als PKW zugelassenen Fahrzeugen keine Mengeneinschätzung vorzunehmen. Vor dem Ziel einer möglichst einheitlichen Entgeltstruktur sollte hier wie bisher das PKW-Entgelt erhoben werden.
Auf diese Weise wird der Tatsache Rechnung getragen, dass viele Anlieferer Sperrgut und besonders Grünschnitt lieber im Hänger anliefern, um den PKW nicht zu verschmutzen.

Die Annahme von größeren Anhängern ist wegen der potenziellen Gewichte nicht sinnvoll und kann auch wegen der Ungleichheit zur Verwiegung an der Umladeanlage nicht praktiziert werden. Eine pauschale Abrechnung größerer Fahrzeuge ist wegen des unterschiedlichen Füllungsgrades nicht möglich.

 

Installation einer Waage
In der Sitzung des Verwaltungsrates wurde die Installation einer Waage angesprochen.

Diese Fragestellung ist von den TBS geprüft worden. Eine Waage ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich.

Die für eine Waage unumgängliche ebene Fläche ist wegen der Topographie im Bereich der Sperrgutannahme nicht vorhanden. Ein Standort könnte nur im hinteren Bereich des Betriebsgeländes gefunden werden, der dann wiederum gegenläufige Fahrtbewegungen der Anlieferer erfordern würde. Dies ist im Sinne eines sicheren Ablaufes der Selbstanliefererannahme nicht möglich. Der Standort der Sperrgutannahme selbst ist nicht verlegbar, da für ein gefahrloses und leichtes Einwerfen der sperrigen Abfälle die Rampensituation im vorderen Betriebsteil optimal ist. Das Befahren weiterer Betriebsflächen durch die Anlieferer ist im Übrigen mit dem Alltagsbetrieb der TBS nicht in Einklang zu bringen. Die verstärkten Anstrengungen für ein konsequentes Arbeitsicherheitssystem im gesamten Betrieb stehen einem weitergehenden Befahren durch Betriebsfremde entgegen.

 

Fachlich gesehen würde eine Waage zwar die gewichtsmäßige Abrechnung von Fahrzeugen ermöglichen, sie würde aber auch erheblichen Aufwand verursachen, da das zu wiegende Fahrzeug vor und nach der Entladung gewogen werden müsste. Problematisch ist weiterhin, dass gemischt beladene Fahrzeuge (z.B. Waschmaschine + normaler Sperrmüll + Grünschnitt) vorab teilentladen werden müssten, da z.B. eine Waschmaschine sehr schwer, als Elektroschrott aber unentgeltlich anzunehmen ist und damit nicht mitgewogen werden dürfte. Eine Waage ist aus den vorgenannten Gründen für die Sperrgutannahme nicht zweckdienlich.
 

Entgelte

Bei der Beratung der Vorlage 166/2007 im TBS-Verwaltungsrat am 15.11.2007 wurde deutlich, dass das vorgeschlagene Entgelt von 20,00 € für die Anlieferung von sperrigen Abfällen trotz der vorhandenen Unterdeckung als zu hoch angesehen wird. Aus den Fraktionen wurde darüber hinaus der Vorbehalt geäußert, dass ein solches Entgelt die Zunahme von wilden Kippen verursachen könnte.
Der Vorstand schlägt deshalb eine Reduzierung des Entgeltes auf 15,00 € vor.

Laut Vorlage 79/07 der Kreisverwaltung soll im Übrigen das Entgelt für Biomüllanlieferungen an der Umladeanlage von derzeit 10,00 € auf 5,00 € gesenkt werden. Der Vorstand schlägt vor, das geplante Entgelt (10,00 €) ebenfalls auf 5,00 € zu reduzieren.

 

Zur Vereinheitlichung der Entgelte soll das Entgelt für die Anlieferung von Altreifen und Kleinteilen auf jeweils 5,00 € festgelegt werden.

 

Somit werden folgende Entgelte für die Anlieferung vorgeschlagen:

 

PKW und Kombi mit max. Zuladung von 800 kg             
sowie Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 450 kg:
             Sperrgut:   15,00 €   (Vorschlag für 2008 laut 166/2007: 20,00 €)

             Grünabfall:  5,00 €   (Vorschlag für 2008 laut 166/2007: 10,00 €)

Altreifen:                    5,00 €   (Vorschlag für 2008 laut 166/2007:   6,50 €)

Kleinteile:                   5,00 €   (Vorschlag für 2008 laut 166/2007:   5,00 €)

 

Es wird vorgeschlagen, die geänderte Struktur und die neuen Entgelte zum 01.03.2008 einzuführen, damit in der Zwischenzeit eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Handzettel für die Anlieferer) durchgeführt werden kann.

 

 

Übersicht über die geänderten Entgelte ab 01.03.2008

 

 

 

 

 

seit 01.07.06
Sperrmüll

 



Grünabfall

ab 01.03.08

Sperrmüll



Grünabfall

Entgelte des
ab 01.01.08
Sperrmüll

EN-Kreises

Grünabfall

PKW *

10,00 €

5,00 €

15,00 €

5,00 €

20,00 €

5,00 €

Kombi *

12,00 €

6,00 €

15,00 €

5,00 €

20,00 €

5,00 €

Anhänger
bis 450 kg **

 

12,00 €

6,00 €

15,00 €

5,00 €

150,00 €
pro Tonne;

mind. 20,00 €

64,50 €

pro Tonne;

mind. 5.00 €

PKW-Altreifen

6,50 €

 

5,00 €

 

6,50 €

 

Kleinteil

4,00 €

 

5,00 €

 

***

***

* maximale Zuladung nach Zulassungsbescheinigung 800 kg
** zulässiges Gesamtgewicht
*** keine Regelung für Kleinteile beim Kreis

Abfälle, die sich außerhalb des Fahrzeugs befinden (z.B. auf dem Dach) werden nicht angenommen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Entgelte für die Annahme von Selbstanliefererabfällen auf dem Betriebshof der TBS AöR werden mit Wirkung zum 01.03.2008 wie in Vorlage 166/2007/1 dargestellt beschlossen.