Sachverhalt:
- Zur
Notwendigkeit der Re-Kommunalisierung wird zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die Beschlussvorlage 052/2021/1verwiesen. Aus dieser
Vorlage wird sehr deutlich, dass die Frage ob eine Veränderung der
Struktur erforderlich ist, sich tatsächlich nicht mehr stellt und allein
die Frage des „wie“ noch zu klären ist. In der Sitzung des Verwaltungsrats
der TBS am 8.6.2021 ist das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung mit
großer Mehrheit gefolgt. Auf der Basis dieses Beschlusses können nun die
weiteren Schritte hinsichtlich der Implementierung der neuen Aufgaben in
den Verantwortungsbereich der Stadt in Angriff genommen werden.
- Soweit
die vorgenannte Vorlage entsprechend des Beschlussvorschlags auch eine
Mehrheit im Rat findet, ist verlässlich geklärt, dass die TBS AöR mit den
hoheitlichen Bereichen Abwasser, Abfall und Straßenreinigung/Winterdienst
erhalten bleiben und die Dienstleistungsbereiche zuzüglich der
Friedhofsangelegenheiten in die Zuständigkeit der Verwaltung zurück
kommen.
- Mit
der Festlegung dieser Rahmenparameter kann nun detailliert in die
organisatorische Untersuchung eingestiegen werden. Bereits geführte
Gespräche mit den Führungskräften der Verwaltung und der TBS haben
gezeigt, dass ein hoher Bedarf an Abstimmung und vor allem der Klärung der
Schnittstellenproblematik als Erfordernis, aber auch Chance für eine
tragfähige und zukunftsweisende Verwaltungsstruktur gesehen wird.
- Zu
diesem Zweck ist ein hausinternes Projektteam gebildet worden, welches die
zukünftige Struktur mit den betroffenen Sachgebieten erarbeiten soll.
Der Untersuchungsraum ist bereits skizziert und umfasst die Bereiche:
Sachgebiete ehemals TBS: - Pflege der Grünflächen, Sportplätze, Sportanlagen
- Straßenbeleuchtung
- Straßenbau
- Kfz-Werkstatt
- Friedhöfe
Fachbereiche/Sachgebiete
Stadtverwaltung
- Planung und Bauordnung
- Immobilienmanagement
- Bürgerservice – Straßenverkehrsbehörde
- Finanzen
- Zentrale Dienste – Fuhrpark
- Jugend, Soziales – Spielplätze
- Mit
der Zuordnung zum Untersuchungsraum ist noch keine Entscheidung über die
zukünftige Struktur getroffen, denn sie dient lediglich der
Konkretisierung des Auftrags. Weiterhin kann der Untersuchungsraum auch
noch erweitert werden, falls im Verfahren die Notwendigkeit erkannt wird.
Parallel zu dieser Untersuchung werden die Aufgaben auch auf ihre Eignung für eine Übertragung in das ServiceCenter Schwelm geprüft. Erst am Ende der Untersuchung erfolgt eine Aussage zur zukünftigen Organisationsform, ob und falls ja, welche Aufgaben in einem Fachbereich oder in einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung geführt werden sollen.
Im Rahmen einer umfassenden Prüfung soll auch die Möglichkeit einer
Übertragung einzelner Aufgaben auf private Anbieter einbezogen werden, sofern
dies ohne nachteilige Auswirkungen für die Beschäftigten und namentlich unter
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen wirtschaftlich sinnvoll und ohne
rechtliche Nachteile (z.B. Haftungsrisiken) möglich ist.
- Allerdings
erscheint es vor dem Hintergrund der anstehenden Übertragung der Aufgaben
der TBS auf die Stadtverwaltung sinnvoll zu sein, bereits in diesem Jahr
die Weichen für die Ausschreibung der Leitungsfunktion zu stellen. Aus
diesem Grund soll das Projektteam bis zum September 2021 ein
Eckpunktepapier erarbeiten, in dem bereits unkritische Bereiche einer
sinnvollen Zuordnung zum Eigenbetrieb oder einem Fachbereich sowie
Bereiche, die einer detaillierteren Untersuchung zugeführt werden sollen,
dargestellt werden.
Dieses Eckpunktepapier soll die notwendige Qualifikation der Leitungsfunktion deutlich machen und damit Grundlage der Stellenausschreibung werden. Zu dem Zeitpunkt ist auch die Frage zu klären, ob die Leitung durch einen/eine technische/n Beigeordnete/n übernommen werden soll, wobei auch die Leitung eines Eigenbetriebs und die Führung eines Fachbereichs als Dezernent in Personalunion möglich und nicht ungewöhnlich ist. - Die
Verwaltung begrüßt die Übernahme der Aufgaben der TBS zum 1.1.2022 und
empfiehlt, die endgültige Struktur zum 1.1.2023 umzusetzen. Damit bleibt
ausreichend Zeit, um bis zur Mitte 2022 die Struktur im Detail zu
erarbeiten und die erforderlichen Aufgaben, wie z. B. die Abbildung der
Struktur im Haushalt vorzubereiten. Um ein realistisches Bild von den
Abläufen zu erhalten, erscheint der Durchgriff auf alle betroffenen
Bereiche sinnvoll zu sein.
- In
der beigefügten Tabelle ist der vorgesehene Zeitablauf vereinfacht
dargestellt.
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Q
3 21 |
Q
4 21 |
Q
1 22 |
Q
2 22 |
Q
3 22 |
Q
4 22 |
Q
1 23 |
Q
2 23 |
Interimslösung |
V |
V |
U |
U |
U |
U |
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Organisationsuntersuchung |
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V |
V |
V |
Erg. |
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Umsetzung
Eigenb./FB |
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V |
V |
U |
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Eckpunktepapier |
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U |
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Leitung/Techn.
Beigeordneter |
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V |
U |
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Etat
2023 |
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Vorbereitung |
Umsetzung/Ergebnis |
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Beschlussvorschlag:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die spätestens zum 1.1.2023 geplante Bildung eines
Eigenbetriebs oder einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, in den bzw. in die
Teile der zurückgeführten TBS AÖR sowie ggf. weitere Bereiche der Verwaltung
organisiert werden sollen, vorzubereiten.
2.
Zur
Vorbereitung auf diese Maßnahme sind die sog. Dienstleistungsbereiche der TBS
AÖR ab 1.1.2022 so in die Verwaltung zu implementieren, dass diese
dann in den Betrieb überführt werden können. Hierzu gehören auch personelle
Maßnahmen.
3.
Bis zum
30.6.2022 soll die Verwaltung im Rahmen einer Organisationsuntersuchung
umfassend ermitteln, welche Sachgebiete/Aufgaben der Verwaltung und des
Dienstleistungsbereichs der TBS aus dem in der Vorlage skizzierten Untersuchungsraum
sinnvoll und zukunftsweisend in welcher Organisationsform zusammengeführt
werden sollten.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, möglichst bis zum September ein Eckpunktepapier zu
entwickeln, aus dem sich unter Berücksichtigung der Punkte 1 bis 3 die Struktur
der technischen Verwaltung zu entnehmen ist und die als Grundlage zur Klärung
der Führungsfunktion dient.
5.
Die
Verwaltung gibt der Politik quartalsweise einen Sachstandsbericht.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |