Betreff
Auswirkungen der Rekommunalisierung TBS auf die Verwaltung
Vorlage
106/2021
Aktenzeichen
GB I/La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  1. Zur Notwendigkeit der Re-Kommunalisierung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Beschlussvorlage 052/2021/1verwiesen. Aus dieser Vorlage wird sehr deutlich, dass die Frage ob eine Veränderung der Struktur erforderlich ist, sich tatsächlich nicht mehr stellt und allein die Frage des „wie“ noch zu klären ist. In der Sitzung des Verwaltungsrats der TBS am 8.6.2021 ist das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung mit großer Mehrheit gefolgt. Auf der Basis dieses Beschlusses können nun die weiteren Schritte hinsichtlich der Implementierung der neuen Aufgaben in den Verantwortungsbereich der Stadt in Angriff genommen werden.
  2. Soweit die vorgenannte Vorlage entsprechend des Beschlussvorschlags auch eine Mehrheit im Rat findet, ist verlässlich geklärt, dass die TBS AöR mit den hoheitlichen Bereichen Abwasser, Abfall und Straßenreinigung/Winterdienst erhalten bleiben und die Dienstleistungsbereiche zuzüglich der Friedhofsangelegenheiten in die Zuständigkeit der Verwaltung zurück kommen.
  3. Mit der Festlegung dieser Rahmenparameter kann nun detailliert in die organisatorische Untersuchung eingestiegen werden. Bereits geführte Gespräche mit den Führungskräften der Verwaltung und der TBS haben gezeigt, dass ein hoher Bedarf an Abstimmung und vor allem der Klärung der Schnittstellenproblematik als Erfordernis, aber auch Chance für eine tragfähige und zukunftsweisende Verwaltungsstruktur gesehen wird.
  4. Zu diesem Zweck ist ein hausinternes Projektteam gebildet worden, welches die zukünftige Struktur mit den betroffenen Sachgebieten erarbeiten soll.
    Der Untersuchungsraum ist bereits skizziert und umfasst die Bereiche:
    Sachgebiete ehemals TBS:
    1. Pflege der Grünflächen, Sportplätze, Sportanlagen
    2. Straßenbeleuchtung
    3. Straßenbau
    4. Kfz-Werkstatt
    5. Friedhöfe

 Fachbereiche/Sachgebiete Stadtverwaltung

    1. Planung und Bauordnung
    2. Immobilienmanagement
    3. Bürgerservice – Straßenverkehrsbehörde
    4. Finanzen
    5. Zentrale Dienste – Fuhrpark
    6. Jugend, Soziales – Spielplätze
  1. Mit der Zuordnung zum Untersuchungsraum ist noch keine Entscheidung über die zukünftige Struktur getroffen, denn sie dient lediglich der Konkretisierung des Auftrags. Weiterhin kann der Untersuchungsraum auch noch erweitert werden, falls im Verfahren die Notwendigkeit erkannt wird.
    Parallel zu dieser Untersuchung werden die Aufgaben auch auf ihre Eignung für eine Übertragung in das ServiceCenter Schwelm geprüft. Erst am Ende der Untersuchung erfolgt eine Aussage zur zukünftigen Organisationsform, ob und falls ja, welche Aufgaben in einem Fachbereich oder in einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung geführt werden sollen.

Im Rahmen einer umfassenden Prüfung soll auch die Möglichkeit einer Übertragung einzelner Aufgaben auf private Anbieter einbezogen werden, sofern dies ohne nachteilige Auswirkungen für die Beschäftigten und namentlich unter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen wirtschaftlich sinnvoll und ohne rechtliche Nachteile (z.B. Haftungsrisiken) möglich ist.

  1. Allerdings erscheint es vor dem Hintergrund der anstehenden Übertragung der Aufgaben der TBS auf die Stadtverwaltung sinnvoll zu sein, bereits in diesem Jahr die Weichen für die Ausschreibung der Leitungsfunktion zu stellen. Aus diesem Grund soll das Projektteam bis zum September 2021 ein Eckpunktepapier erarbeiten, in dem bereits unkritische Bereiche einer sinnvollen Zuordnung zum Eigenbetrieb oder einem Fachbereich sowie Bereiche, die einer detaillierteren Untersuchung zugeführt werden sollen, dargestellt werden.
    Dieses Eckpunktepapier soll die notwendige Qualifikation der Leitungsfunktion deutlich machen und damit Grundlage  der Stellenausschreibung werden. Zu dem Zeitpunkt ist auch die Frage zu klären, ob die Leitung durch einen/eine technische/n Beigeordnete/n übernommen werden soll, wobei auch die Leitung eines Eigenbetriebs und die Führung eines Fachbereichs als Dezernent in Personalunion möglich und nicht ungewöhnlich ist.
  2. Die Verwaltung begrüßt die Übernahme der Aufgaben der TBS zum 1.1.2022 und empfiehlt, die endgültige Struktur zum 1.1.2023 umzusetzen. Damit bleibt ausreichend Zeit, um bis zur Mitte 2022 die Struktur im Detail zu erarbeiten und die erforderlichen Aufgaben, wie z. B. die Abbildung der Struktur im Haushalt vorzubereiten. Um ein realistisches Bild von den Abläufen zu erhalten, erscheint der Durchgriff auf alle betroffenen Bereiche sinnvoll zu sein.


  3. In der beigefügten Tabelle ist der vorgesehene Zeitablauf vereinfacht dargestellt.

 

 

 

 

Q 3 21

Q 4 21

Q 1 22

Q 2 22

Q 3

22

Q 4 22

Q 1 23

Q 2 23

Interimslösung

V

V

U

U

U

U

 

 

Organisationsuntersuchung

V

V

V

V

Erg.

 

 

 

Umsetzung Eigenb./FB

 

 

 

 

V

V

U

 

Eckpunktepapier

V

U

 

 

 

 

 

 

Leitung/Techn. Beigeordneter

 

V

U

 

 

 

 

 

Etat 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorbereitung

Umsetzung/Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Verwaltung wird beauftragt, die spätestens zum 1.1.2023 geplante Bildung eines Eigenbetriebs oder einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, in den bzw. in die Teile der zurückgeführten TBS AÖR sowie ggf. weitere Bereiche der Verwaltung organisiert werden sollen, vorzubereiten. 

2.       Zur Vorbereitung auf diese Maßnahme sind die sog. Dienstleistungsbereiche der TBS AÖR ab 1.1.2022 so in die Verwaltung zu implementieren, dass diese dann in den Betrieb überführt werden können. Hierzu gehören auch personelle Maßnahmen.

3.       Bis zum 30.6.2022 soll die Verwaltung im Rahmen einer Organisationsuntersuchung umfassend  ermitteln, welche  Sachgebiete/Aufgaben der Verwaltung und des Dienstleistungsbereichs der TBS aus dem in der Vorlage skizzierten Untersuchungsraum sinnvoll und zukunftsweisend in welcher Organisationsform zusammengeführt werden sollten.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst bis zum September ein Eckpunktepapier zu entwickeln, aus dem sich unter Berücksichtigung der Punkte 1 bis 3 die Struktur der technischen Verwaltung zu entnehmen ist und die als Grundlage zur Klärung der Führungsfunktion dient.

5.       Die Verwaltung gibt der Politik quartalsweise einen Sachstandsbericht.

 


 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard