Betreff
Ordentliche Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen am 17.06.2021 (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
104/2021
Aktenzeichen
FB 3 Lac
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen hat zu der am 17.06.2021 um 17:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:

 

  1. Vorlage des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, der Lageberichte der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss nach § 172 Abs. 1 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb nach den gesetzlichen Bestimmungen keinen Beschluss zu fassen.

  2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 11.520.000,00 € zur Zahlung einer Dividende von 0,80 € je Aktie auf das Grundkapital von 36.864.000,00 € zu verwenden.

 

  1. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020
           amtierenden  Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 Entlastung zu erteilen.

 

  1.  Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und des Konzernabschlusses 2021 zu bestellen.

 

  1. Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrates

 

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist seit nahezu fünfzig Jahren unverändert.

Nach § 113 Abs 1.Satz 3 AktG muss die Vergütung des Aufsichtsrates in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und der Lage der Gesellschaft stehen.

Der Hauptversammlung wird hierzu ein Vorschlag unterbreitet.

 

 

 

 

Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen muss in diesem Fall ein Verfahren nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eingeleitet werden. Die planmäßige Ratssitzung findet erst am 01.07. 2021 statt.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den ersten Beigeordneten in Vertretung und ein weiteres Ratsmitglied:

 

Die Vertreterin der Stadt Schwelm, Frau Marion Mollenkott, Städtische Oberverwaltungsrätin, oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 17.06.2021 den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.

 

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

Schwelm, 20.05.2021

 

 

 

gezeichnet                                                                                        gezeichnet        

 

Ralf Schweinsberg                                                                         Marcel Gießwein

1. Beigeordneter                                                                            Ratsmitglied

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die vom 1. Beigeordneten in Vertretung und einem weiteren Ratsmitglied am 20.05.2021 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen.

 

 

 


 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg