Sachverhalt:
Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr
2021 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten
Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt
wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 123/2020 vom 01.09.2020 die
Haushalts-überschreitungen für das Haushaltsjahr 2019 (Nachmeldung) und für
das Haushaltsjahr 2020 für den Zeitraum 22.01.2020 bis zum 31.08.2020 –
bekannt gegeben.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe
von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt
Schwelm) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß
Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher
erläutert.
Ab dem 01.09.2020 wurden für die Haushaltsjahre 2020/2021
insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:
HHJ
|
Zeitraum
|
Ergebnisplan |
Finanzplan |
Gesamt |
Bemerkungen |
2020
|
01.09.2020
- |
565.245,16
€ |
130.940,61
€ |
696.185,77 € |
Anlage
1 |
2021 |
01.01.2021 – 30.04.2021 |
17.210,00 € |
36.006,95 € |
53.216,95 € |
Anlage 2 |
Diese von der
Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. Schweinsberg