Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
094/2021
Aktenzeichen
3/Bc
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2021 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 123/2020 vom 01.09.2020 die Haushalts-überschreitungen für das Haushaltsjahr 2019 (Nachmeldung) und für das Haushaltsjahr 2020 für den Zeitraum 22.01.2020 bis zum 31.08.2020 – bekannt gegeben.

 

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher erläutert.

 

 

Ab dem 01.09.2020 wurden für die Haushaltsjahre 2020/2021 insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:

 

 

HHJ

Zeitraum

Ergebnisplan

Finanzplan

Gesamt

Bemerkungen

2020

01.09.2020 -
04.02.2021

565.245,16 €

130.940,61 €

696.185,77 €

Anlage 1

2021

01.01.2021 –

30.04.2021

  17.210,00 €

  36.006,95 €

  53.216,95 €

Anlage 2

 

 

 

Diese von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 


Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg