Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2020
Vorlage
089/2021
Aktenzeichen
FB3/Mü
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Schwelm zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

 

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

 

·         der Ergebnisrechnung,

·         der Finanzrechnung,

·         den Teilrechnungen,

·         der Bilanz,

·         dem Anhang mit Anlagen (Anlagenspiegel, Forderungsspiegel, Eigenkapital-spiegel, Verbindlichkeitenspiegel) und dem

·         Lagebericht.

 

 

Gem. § 95 Abs. 5 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes vom Kämmerer/ der Kämmerin aufgestellt und dem Bürgermeister/ der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2020 der Stadt Schwelm wurde am 27.04.2021 durch die Kämmerin aufgestellt und durch den Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt.

 

Gem. § 95 Abs. 5 GO NRW leitet der Bürgermeister den Entwurf dem Rat zur Feststellung zu. Vor der Feststellung durch den Rat wird der Entwurf des Jahresabschlusses jedoch zunächst an den Rechnungsprüfungs­ausschuss zur Prüfung weitergeleitet, der sich der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.

 

Nach Durchführung der in § 102 GO NRW geregelten Prüfung, stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss fest, beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Als am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmende Kommune, ist die Stadt Schwelm verpflichtet ihre Haushaltssituation unter Zuhilfenahme der Stärkungspaktmittel nachhaltig zu sanieren und Jahresüberschüsse zu erwirtschaften.

 

Die Ergebnissituation war im Verlauf des Jahres zunächst durch einen stark defizitären Haushalt geprägt. Der zum 30.09.2020 vorgelegte Controllingbericht prognostizierte noch einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ -12.381, was eine Verschlechterung gegenüber der Planung von T€ 12.600 bedeutet hätte. Ein Großteil der prognostizierten Verschlechterung beruhte auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, welche bei den verschiedensten Haushaltspositionen zu Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen geführt hat. Zu nennen sind hier beispielsweise Ausfälle bei den Kindergartenbeiträgen oder Mehraufwendungen aufgrund der Vornahme von Schutzmaßnahmen. Der bedeutendste Faktor war aber der prognostizierte Gewerbesteuerausfall in Höhe von T€ 11.827, welcher am Jahresende dann auch tatsächlich bei T€ 11.994 lag.

Daher war das Jahr 2020 durchgängig von einer sparsamen und zurückhaltenden Mittelbewirtschaftung geprägt. Dies und vor allem die im 4. Quartal des Berichtsjahres geflossenen staatlichen Kompensationsleistungen haben aber dennoch dazu geführt, dass es der Stadt Schwelm gelungen ist zum fünften Mal in Folge ein positives Jahresergebnis zu erzielen (T€ 2.522). Zu nennen sind hier vor allem die pauschalen Ausgleichsleistungen von Gewerbesteuermindererträgen im Rahmen des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes Nordrhein-Westfalen (GewStAusgleichsG NRW) sowie die Sonderhilfe für am Stärkungspakt teilnehmende Kommunen.

 

Der aufgestellte und bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2020 wird in der Ratssitzung am 29.04.2021 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 wird in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Papierexemplare können auf Wunsch nachgereicht werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den nach § 95 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch die Kämmerin aufgestellten und durch den Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Schwelm zum 31.12.2020 zur Kenntnis und verweist diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 


 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg