Sachverhalt:
Gem. § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Schwelm zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss
klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit
nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht aus:
· der Ergebnisrechnung,
· der Finanzrechnung,
· den Teilrechnungen,
· der Bilanz,
· dem Anhang mit Anlagen (Anlagenspiegel, Forderungsspiegel, Eigenkapital-spiegel, Verbindlichkeitenspiegel) und dem
· Lagebericht.
Gem. § 95 Abs. 5 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes vom Kämmerer/ der Kämmerin aufgestellt und dem Bürgermeister/ der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2020 der Stadt Schwelm wurde am 27.04.2021 durch die Kämmerin aufgestellt und durch den Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt.
Gem. § 95 Abs. 5 GO NRW leitet der Bürgermeister den Entwurf dem Rat zur Feststellung zu. Vor der Feststellung durch den Rat wird der Entwurf des Jahresabschlusses jedoch zunächst an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet, der sich der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.
Nach Durchführung der in § 102 GO NRW geregelten Prüfung, stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss fest, beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.
Als am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmende Kommune, ist die Stadt
Schwelm verpflichtet ihre Haushaltssituation unter Zuhilfenahme der
Stärkungspaktmittel nachhaltig zu sanieren und Jahresüberschüsse zu
erwirtschaften.
Die Ergebnissituation war im Verlauf des
Jahres zunächst durch einen stark defizitären Haushalt geprägt. Der zum
30.09.2020 vorgelegte Controllingbericht prognostizierte noch einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ -12.381, was eine Verschlechterung gegenüber
der Planung von T€ 12.600 bedeutet hätte. Ein Großteil der prognostizierten
Verschlechterung beruhte auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, welche bei
den verschiedensten Haushaltspositionen zu Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen
geführt hat. Zu nennen sind hier beispielsweise Ausfälle bei den
Kindergartenbeiträgen oder Mehraufwendungen aufgrund der Vornahme von
Schutzmaßnahmen. Der bedeutendste Faktor war aber der prognostizierte
Gewerbesteuerausfall in Höhe von T€ 11.827, welcher am Jahresende dann auch
tatsächlich bei T€ 11.994 lag.
Daher war das Jahr 2020 durchgängig von
einer sparsamen und zurückhaltenden Mittelbewirtschaftung geprägt. Dies und vor
allem die im 4. Quartal des Berichtsjahres geflossenen staatlichen
Kompensationsleistungen haben aber dennoch dazu geführt, dass es der Stadt
Schwelm gelungen ist zum fünften Mal in Folge ein positives Jahresergebnis zu
erzielen (T€ 2.522). Zu nennen sind hier vor allem die pauschalen
Ausgleichsleistungen von Gewerbesteuermindererträgen im Rahmen des
Gewerbesteuerausgleichsgesetzes Nordrhein-Westfalen (GewStAusgleichsG NRW)
sowie die Sonderhilfe für am Stärkungspakt teilnehmende Kommunen.
Der aufgestellte und bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2020 wird
in der Ratssitzung am 29.04.2021 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung
zugeleitet.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 wird in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Papierexemplare können auf Wunsch nachgereicht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt
den nach § 95 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch die Kämmerin
aufgestellten und durch den Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschlusses der Stadt Schwelm zum 31.12.2020 zur Kenntnis und verweist
diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |