Betreff
Durchführung von online- Beratungen der Ausschüsse und Fraktionsitzungen bei Vorliegen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite; Gewährung von Sitzungsgeldern
Vorlage
069/2021
Aktenzeichen
FB 1.3/ Lie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17. und 24. April 2020 diverse Hinweise zu kommualverfassungsrechtlichen Fragestellungen während des Bestehens einer epidemischen Lange von landesweiter Tragweite gegeben. Diese betreffen u.a. auch die Durchführung von Fraktionssitzungen.

Entsprechend der Hinweise können Fraktionssitzungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus zur Vorbereitung der Gremienarbeit zum Beispiel als Telefon-bzw. Videokonferenz, auch in Form von online-Sitzungen, durchgeführt werden.

Angesichts des Gebotes, während der Coronapandemie soziale Kontakte weitestgehend zu vermeiden, sollte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, für die Zeit des Vorliegens einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite Video-Fraktionssitzungen zuzulassen und für die Teilnahme ein Sitzungsgeld zu zahlen. Die Regelung sollte auch für online Beratungen von Ausschüssen anstelle von Präsenzsitzungen gelten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt, für die Zeit des Vorliegens einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite Fraktionssitzungen neben Präsenzsitzungen auch als  Telefon-bzw. Videokonferenz in Form von online-Sitzungen zuzulassen und für die Teilnahme ein Sitzungsgeld zu gewähren. Die Regelung gilt analog auch für Online-Beratungen von Ausschüssen anstelle von Präsenzsitzungen.

 


 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard