Sachverhalt:
Das Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat
mit Schreiben vom 17. und 24. April 2020 diverse Hinweise zu
kommualverfassungsrechtlichen Fragestellungen während des Bestehens einer epidemischen
Lange von landesweiter Tragweite gegeben. Diese betreffen u.a. auch die
Durchführung von Fraktionssitzungen.
Entsprechend der
Hinweise können Fraktionssitzungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus zur
Vorbereitung der Gremienarbeit zum Beispiel als Telefon-bzw. Videokonferenz,
auch in Form von online-Sitzungen, durchgeführt werden.
Angesichts des
Gebotes, während der Coronapandemie soziale Kontakte weitestgehend zu
vermeiden, sollte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, für die Zeit des
Vorliegens einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite
Video-Fraktionssitzungen zuzulassen und für die Teilnahme ein Sitzungsgeld zu
zahlen. Die Regelung sollte auch für online Beratungen von Ausschüssen anstelle
von Präsenzsitzungen gelten.
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss beschließt, für die Zeit des Vorliegens einer epidemischen Lage
von landesweiter Tragweite Fraktionssitzungen neben Präsenzsitzungen auch
als Telefon-bzw. Videokonferenz in Form
von online-Sitzungen zuzulassen und für die Teilnahme ein Sitzungsgeld zu
gewähren. Die Regelung gilt analog auch für Online-Beratungen von Ausschüssen
anstelle von Präsenzsitzungen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |