Sachverhalt:
Die Stadt Ennepetal
und die AVU Netz GmbH können im Bereich kommunaler Leitungsinfrastrukturen auf
eine langjährige gemeinsame Vergangenheit zurückblicken. Als Mitgesellschafter
der Netzgesellschaft Ennepetal mbH & Co. KG ist die AVU Netz GmbH am Strom-
und Gasnetz beteiligt und bewirtschaftet dieselben. Aktuell hatte die Stadt
Ennepetal ihren zum 31.12.2020 endenden Wasserkonzessionsvertrag neu
ausgeschrieben. Das aktuell noch geteilte Konzessionsgebiet soll künftig
einheitlich bewirtschaftet werden, sodass Gegenstand der Ausschreibung ein
einheitlicher Konzessionsvertrag Wasser ist. Um die bisherige Zusammenarbeit
zwischen der Stadt Ennepetal und der AVU Netz GmbH auszubauen, vereinbaren die
Parteien die Beteiligung der Stadt Ennepetal an der seitens AVU gegründeten
Wassernetzgesellschaft. Gegenstand der Gesellschaft ist gem. Ziff. 2.1 des
Gesellschaftsvertrages der Erwerb, die Anpachtung, die Verpachtung, der
Betrieb, die Planung, der Bau sowie die Errichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungseinrichtungen.
Die Gesellschaft ist Eigentümerin des Wasserversorgungsnetzes im Gebiet der
Stadt Ennepetal. Die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung richtet sich
im Bereich der Trinkwasserversorgung nach § 107 GO NRW. Trinkwasserversorgung
ist Daseinsvorsorge. Sie dient somit einem öffentlichen Zweck und ist
erforderlich.
Die Umsetzung sieht
zunächst eine Beteiligung der Stadt an der durch die AVU Netz GmbH gegründeten
Wassernetz Ennepetal GmbH in einer Größenordnung von 1 % vor (Stufe 1), um dann
zum Ablauf des 7. Jahres der Konzessionsvertragslaufzeit der aktuell in
Ausschreibung befindlichen Wasserkonzession auf Aufforderung der Stadt hin auf
51 % anzusteigen (Stufe 2). Hintergrund der zeitlichen Abstufung ist der
Umstand, dass die AVU Netz GmbH, so die gemeinsame Gesellschaft
Konzessionsnehmerin wird, die Kosten der Netzeinbindung der weiteren zwei
Bestandsnetzgebiete in Ennepetal alleine tragen wird und eine Phase für die
Refinanzierung dieser Kosten braucht.
Die 1 %ige
Beteiligung der Stadt Ennepetal ist ausweislich der Regelungen zu Ziffer 7. des
Gesellschaftsvertrages so ausgestaltet, dass die 1 %ige Beteiligung wie eine
25,1 %ige Minderheitsbeteiligung mit gesellschaftsvertraglichem
Minderheitenschutz wirkt.
Die AVU-Netz GmbH
ist eine mittelbare Beteiligung der Stadt Schwelm und somit muss der Rat gemäß
§108 GO NRW der Gründung der Wassernetz Ennepetal GmbH und dem
Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) zustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Gründung der Wassernetz Ennepetal GmbH und dem
Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) zu.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |