Betreff
Gründung Wassernetz Ennepetal GmbH
Vorlage
064/2021
Aktenzeichen
3 Lac
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Ennepetal und die AVU Netz GmbH können im Bereich kommunaler Leitungsinfrastrukturen auf eine langjährige gemeinsame Vergangenheit zurückblicken. Als Mitgesellschafter der Netzgesellschaft Ennepetal mbH & Co. KG ist die AVU Netz GmbH am Strom- und Gasnetz beteiligt und bewirtschaftet dieselben. Aktuell hatte die Stadt Ennepetal ihren zum 31.12.2020 endenden Wasserkonzessionsvertrag neu ausgeschrieben. Das aktuell noch geteilte Konzessionsgebiet soll künftig einheitlich bewirtschaftet werden, sodass Gegenstand der Ausschreibung ein einheitlicher Konzessionsvertrag Wasser ist. Um die bisherige Zusammenarbeit zwischen der Stadt Ennepetal und der AVU Netz GmbH auszubauen, vereinbaren die Parteien die Beteiligung der Stadt Ennepetal an der seitens AVU gegründeten Wassernetzgesellschaft. Gegenstand der Gesellschaft ist gem. Ziff. 2.1 des Gesellschaftsvertrages der Erwerb, die Anpachtung, die Verpachtung, der Betrieb, die Planung, der Bau sowie die Errichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungseinrichtungen. Die Gesellschaft ist Eigentümerin des Wasserversorgungsnetzes im Gebiet der Stadt Ennepetal. Die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung richtet sich im Bereich der Trinkwasserversorgung nach § 107 GO NRW. Trinkwasserversorgung ist Daseinsvorsorge. Sie dient somit einem öffentlichen Zweck und ist erforderlich.

Die Umsetzung sieht zunächst eine Beteiligung der Stadt an der durch die AVU Netz GmbH gegründeten Wassernetz Ennepetal GmbH in einer Größenordnung von 1 % vor (Stufe 1), um dann zum Ablauf des 7. Jahres der Konzessionsvertragslaufzeit der aktuell in Ausschreibung befindlichen Wasserkonzession auf Aufforderung der Stadt hin auf 51 % anzusteigen (Stufe 2). Hintergrund der zeitlichen Abstufung ist der Umstand, dass die AVU Netz GmbH, so die gemeinsame Gesellschaft Konzessionsnehmerin wird, die Kosten der Netzeinbindung der weiteren zwei Bestandsnetzgebiete in Ennepetal alleine tragen wird und eine Phase für die Refinanzierung dieser Kosten braucht.

Die 1 %ige Beteiligung der Stadt Ennepetal ist ausweislich der Regelungen zu Ziffer 7. des Gesellschaftsvertrages so ausgestaltet, dass die 1 %ige Beteiligung wie eine 25,1 %ige Minderheitsbeteiligung mit gesellschaftsvertraglichem Minderheitenschutz wirkt.

 

Die AVU-Netz GmbH ist eine mittelbare Beteiligung der Stadt Schwelm und somit muss der Rat gemäß §108 GO NRW der Gründung der Wassernetz Ennepetal GmbH und dem Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) zustimmen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der Gründung der Wassernetz Ennepetal GmbH und dem Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) zu.

 

 


 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg