Betreff
Energiebeirat der Stadt Schwelm - Ernennung und Abberufung von Mitgliedern und Vertretungen
Vorlage
056/2021
Aktenzeichen
FB 6 / Sz
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Geschäftsordnung für den Energiebeirat der Stadt Schwelm sieht in

§ 1 Absatz 1 vor, dass der Energiebeirat besteht aus:

1.      der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister

2.      bis zu sieben von der Stadt benannten Vertreterinnen / Vertretern des Rates, darunter die/der Vorsitzende und die/der 1. stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung (AUS)

3.      einer Vertreterin/einem Vertreter der Verwaltung

4.      einer Vertreterin/einem Vertreter der TBS

5.      zwei Vertreterinnen/Vertretern der AVU

Die Vertreterinnen/Vertreter von Rat und Verwaltung und jeweils eine persönliche Stellvertretung werden vom Rat der Stadt oder einem von ihm benannten Fachausschuss ernannt oder abberufen. Als Vertreterin/Vertreter des Rates können Ratsmitglieder oder sachkundige Bürgerinnen/Bürger benannt werden. Die Vertreterin/der Vertreter der TBS und deren Stellvertretung wird von den TBS und die Vertreterinnen/Vertreter der AVU und deren Stellvertretung werden von der AVU ernannt oder abberufen. AVU, TBS und Stadt informieren sich gegenseitig schriftlich über Ernennungen und Abberufungen.

 

§ 1 Absatz 2: AVU und Stadt sind im Beirat gleichberechtigt, unabhängig von der Anzahl ihrer Vertreterinnen/Vertreter. Bei Beschlussfassungen im Beirat stimmen für die Stadt die Vorsitzende/der Vorsitzende und die 1. stellv. Vorsitzende/der 1. stellv. Vorsitzende des AUS, im Verhinderungsfall die vom Rat der Stadt oder einem von ihm benannten Fachausschuss bestimmte Stellvertretung, ab. Sie sind an die Beschlüsse und Weisungen des Rates und der Fachausschüsse gebunden. Die Vertreterin/der Vertreter der TBS hat bei Beschlussfassungen kein Stimmrecht.

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 die Aufgabe der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern und Stellvertretungen von Rat und Verwaltung im Energiebeirat der Stadt Schwelm auf den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung übertragen (Beschlussvorlage 184/2020).

 

Am 15.12.2020 wurden die Fraktionen gebeten, für jede Fraktion ein Mitglied und eine persönliche Stellvertretung zu benennen. Da bei Vorbereitung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 26.01.2021 noch nicht alle Rückmeldungen vorlagen, wurde entschieden, die zukünftige Besetzung des Energiebeirates in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 13.04.2021 zu thematisieren. Aus den eigegangenen Rückmeldungen ergibt sich der im Beschlussvorschlag dargestellte Besetzungsvorschlag.

 

Für die Technischen Betriebe Schwelm wird Herr Karsten Migchielsen an den Sitzungen des Energiebeirates teilnehmen. Er wird persönlich vertreten von Herrn Christof Riekenbrauk.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beruft die bisher für Rat und Verwaltung im Energiebeirat der Stadt Schwelm tätigen Personen ab und ernennt mit sofortiger Wirkung folgende Personen:

 

 

 

Mitglied

 

persönliche Stellvertretung

1.

Stephan Langhard

(Bürgermeister der Stadt Schwelm)

10.

Ralf Schweinsberg

(1. Beigeordneter der Stadt Schwelm)

2.

Peter Schier

(Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt

und Stadtentwicklung - SPD)

11.

Johnnie Weidner

(SPD)

3.

Benjamin Speckenbach

(CDU)

12.

N. N.

(CDU)

4.

Sarah Mentz

(1. stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung - Bündnis 90 / Die Grünen)

13.

Uwe Weidenfeld

(Bündnis 90 / Die Grünen)

5.

Heiko Beckmann

(FDP)

14.

Reiner Riess

 (FDP)

6.

Frank Kuhnert

(Schwelmer Wählergemeinschaft /

Bürger für Schwelm)

15.

Jürgen Kranz

 (Schwelmer Wählergemeinschaft /

Bürger für Schwelm)

7.

Rainer Zachow

(DIE LINKE.)

16.

Thomas Rogowski

(DIE LINKE.)

8.

Mesut Erarslan

 (BIZ)

17.

Ufuk Ergen

 (BIZ)

9.

Wilfried Guthier

(Leiter des Fachbereiches Planen und Bauen

der Stadt Schwelm)

18.

Boris Schmittutz

(Fachbereich Planen und Bauen

der Stadt Schwelm)

 

2.      Sind der Vorsitzende und/oder die 1. stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung bei Beschlussfassungen verhindert, sind folgende Personen in folgender Reihenfolge stimmberechtigt:

 

1. Stephan Langhard

2. Wilfried Guthier

 


 

Der Bürgermeister

gez. Langhard