Betreff
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Schwelm 2021 - 2026
Vorlage
050/2021
Aktenzeichen
ABK 2020
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gem?? ? 2 Abs. 2a in Verbindung mit ? 8 Abs. 4 der TBS ? Unternehmenssatzung obliegt dem Rat der Stadt Schwelm der Beschluss ?ber das Abwasserbeseitigungskonzept. Der Verwaltungsrat leitet? das Konzept, nachdem er dar?ber beschlossen hat, an den B?rgermeister der Stadt Schwelm weiter, damit dieser es nach Pr?fung dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen kann.

Durch die Neufassung des ? 53 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) im Jahr 1983 sind die Gemeinden verpflichtet, der oberen Wasserbeh?rde eine ?bersicht ?ber den Stand der ?ffentlichen Abwasserbeseitigung vorzulegen.

Dieses Konzept legt die zeitliche Abfolge und die gesch?tzten Kosten der noch erforderlichen Abwasserma?nahmen fest. Das erste Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) wurde am 10.05.1984 und die letzte Fortschreibung am 27.11.2014 durch den Rat der Stadt Schwelm beschlossen. Eine Fortschreibung des Konzeptes hat im Abstand von 6 Jahren zu erfolgen.

Die vorgelegte ABK? Fortschreibung 2020 bezieht sich auf die Jahre 2021 bis 2026 und ist in Anlage beigef?gt.

Nach der Verabschiedung durch den Rat der Stadt Schwelm ist die Gemeinde verpflichtet, das ABK in der beschlossenen Form zu umzusetzen.

Inhalt der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2020 f?r die Jahre 2021 bis 2026

Gesetzliche Grundlagen:

Das Landeswassergesetzt NRW gibt den Gemeinden in ? 46 den Umfang und die Pflichten der Abwasserbeseitigung auf. Hierin ist unter Absatz 6 die Aufstellung und Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes nach Ma?gabe des ? 47 enthalten.

Auf dieser Grundlage wurde das nachfolgende Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) erstellt und wird den gemeindlichen Gremien, der Bezirksregierung, der Unteren Wasserbeh?rde, dem Wupperverband sowie dem Ruhrverband zur Kenntnisnahme bzw. Genehmigung vorgelegt.

Das ABK enth?lt die zeitliche Abfolge und die gesch?tzten Kosten geplanter Ma?nahmen.

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Es stellt den Stand der ?ffentlichen Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde dar.

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Alle Ma?nahmen mit aktualisiertem Arbeitsumfang in analoger und digitaler Form sind Teil des ABKs.


Nach Genehmigung wird die ABK-Ma?nahmenliste, in der aktuellen EDV-Anwendung ABK 3.0 der Bezirksregierung, eingepflegt.

Das Konzept stellt in Form von Berichten, Pl?nen und Listen den Stand der Abwasserbeseitigung der Stadt Schwelm dar und gibt Auskunft ?ber die zuk?nftige Entwicklung in Form der geplanten Ma?nahmen.

Das ABK wird auf der Grundlage? folgender technischer Grundlagen/Unterlagen fortgeschrieben:

  • Generalentw?sserungsplan Schwelm Linderhausen aus dem Jahr 1991

  • Generalentw?sserungsplan Schwelm im Einzugsgebiet der Wupper aus dem Jahr 2003/2005

  • Niederschlagabflussmodell der Schwelme aus dem Jahre 1990

  • Auswertung der TV ? Kanaluntersuchungen aus den Jahren 2013-2019

  • Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) von 2013 mit Fortschreibungen Anlage 1.2 und Anlage 1.4

  • ABK aus dem Jahre 2015 ( in 2014 verabschiedet)

Das ABK bildet die Grundlage f?r die Aufnahme der Einzelma?nahmen in den Wirtschaftsplan der TBS hinsichtlich deren zeitlicher Einordnung? und der voraussichtliche Kosten.

Die zur geordneten Abwasserbeseitigung und zur Umsetzung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes (NBK) notwendigen Ma?nahmen waren im ABK 2015 in Listen erfasst worden:

In der Liste 1 sind hier s?mtliche Bauma?nahmen des ABK 2015 in der Reihenfolge

der Ordnungszahlen aufgef?hrt, so dass ein rasches Auffinden und Zuordnen

m?glich ist.

In der Liste 2 (1. bis 6. Jahr) sind die Bauprojekte aufgef?hrt, deren Baubeginn nach

dem Finanzplan in den Zeitraum bis 2018 f?llt.

In der Liste 3 (7. bis 12. Jahr) sind die Bauma?nahmen nach den erkennbaren

wasserwirtschaftlichen Erfordernissen in eine zeitliche Abfolge gestellt worden.

Liste 3 des ABK 2015 ist Bestandteil des vorgelegten ABK.

Diese Art der Auflistung wird im Rahmen dieser Fortschreibung des ABK 2020 auf eine digitale Erfassung umgestellt.

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Das von der TBS betriebene Geoinformationssystem GisX2? Geograt stellt? das ?ffentliche Kanalnetz der Stadt Schwelm dar.

Mit Hilfe dieses Systems werden die durch die Selbst?berwachungsverordnung vorgeschriebenen j?hrlichen Inspektionen verwaltet. Jedes Jahr werden ca. 7 km Kanal, sowie etwa 220 Sch?chte inspiziert. In einem Zyklus von 15 Jahren wird das gesamte Stadtgebiet befahren.

Im Jahr 2019 wurde ein Erweiterungsmodul (ABK Modul)? zur Erstellung der Ma?nahmenliste erworben. Dieses Modul ist auf die Datenerfassung des ABK Modul 3.0 der Bezirksregierung Arnsberg angepasst, so dass der Datentransfer, der im Rahmen der Pr?fungen durch die Bezirksregierung stattzufinden hat, wesentlich erleichtert wird.

Die Kanal-TV-Befahrung wird fachtechnisch nach Zustandsklassifizierung ausgewertet und im System hinterlegt.

Das System wurde im Jahr 2019 im Rahmen der Selbst?berwachungsverordnung

von DWA auf ISYBAU Zustandsbewertung umgestellt, so dass eine direkte Datenbearbeitung und auch Weiterleitung erfolgen kann.?

Es wurden die j?hrlichen Inspektionen der Jahre von 2019 bis 2015 r?ckwirkend nachgepflegt, automatisiert bewertet und als Ma?nahme gem?? der Liste 3 des ABK 2015 in die neue Fortschreibung eingepflegt.

Aus der Datenbank wurde eine neue? Ma?nahmenliste generiert, die dem

Abwasserbeseitigungskonzept 2020 f?r die Jahre 2021 bis 2026 zugrunde liegt.

Ma?nahmenliste ABK 2020:

Im ersten Abschnitt der Liste sind die Rahmendaten der Ma?nahmen aufgef?hrt.

Tabelle 1 Rahmendaten der Ma?nahmen

Die Nummerierung der Ma?nahmen bezieht sich bei der ersten Stelle auf die

Behandlungsstelle (Kl?rwerk).

Die zweite Stelle gibt Auskunft ?ber das Einzugsgebiet und die dritte Stelle ist eine fortlaufende? Ordnungszahl der Liste 1 aus dem vergangenen ABK aus 2015.

Als Tr?ger der Ma?nahmen in der Ma?nahmenliste sind die TBS zu benennen.

Das Berichtsjahr bezeichnet das erste Jahr der G?ltigkeit des ABK oder der

Fortschreibung.

Unter Art der Ma?nahme ist die Erfassung von 16 verschiedenen Ma?nahmenbegr?ndungen/Beschreibungen m?glich.

Am h?ufigsten ist die Ma?nahmenbegr?ndung mit der Bezeichnungen A 3 Kanalisation ? Sanierungsma?nahmen aus baulichen Gr?nden? in der Auflistung zu finden. Hierunter fallen alle Ma?nahmen, die der baulichen Ert?chtigung der Kan?le dienen,? wie zum Beispiel die Renovierungsma?nahmen mit Schlauchliner.

Geplant sind drei weitere Ma?nahmengruppen. Die Ma?nahmen? der Kategorien A 8 Behandlung von Mischwasser, A 9 Behandlung von Niederschlagswasser sowie A 16 Planungen, die zum Fortschreibungszeitpunkt noch keiner Anlage direkt zugeordnet werden k?nnen, sondern sich auf das Gesamtnetz beziehen. Als Beispiel sei an dieser Stelle die Neuberechnung bzw. Nachpr?fung des Generalentw?sserungsplans genannt.

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Ma?nahmen der Kategorie A 1 Kanalisation ? Erg?nzungsma?nahmen/Erweiterung bestehender Kanalisation ergeben sich aus der st?dtebaulichen Entwicklung und werden benannt, sobald eine entsprechende Planung zu Grunde liegt.?

Auf die Beschreibung der weiteren m?glichen Ma?nahmengruppen wird an dieser Stelle auf Grund der geringen Bedeutung f?r diese Fortschreibung? verzichtet. .??

Beim Umsetzungszustand sind f?nf Bedeutungen zu unterscheiden:

0 = Durchgef?hrt

1 = Im Bau

2 = Realisierung Zeitlich verschoben

3 = Gestrichen

4 = neue Ma?nahme

Bei dem Umsetzungszustand Bemerkung sind Eintragungen vorzunehmen, wenn

Ma?nahmen mit dem Umsetzungszustand 2 oder 3 bezeichnet worden sind.

Die Spalte Baubeginn bezeichnet das Jahr, in welchem mit der Ma?nahme

angefangen wird

Abschnitt 2 stellt die Baukosten und Durchf?hrung der einzelnen Projekte in einem zeitlichen Rahmen dar

.

Tabelle 2: Kostenplanung der Ma?nahmen

Die ersten sieben von neun Spalten der Tabelle 2 informieren ?ber die Kostenaufteilung im Betrachtungszeitraum des ABKs.

Die Spalte ?Kosten Folgezeitraum? beschreibt die Kosten f?r den Zeitraum ab 2027 bis 2036.

In der neunten Spalte werden die Gesamtkosten der Ma?nahmen im Gesamtzeitraum abgebildet.

Die Kosten der Sanierungsma?nahmen sind anhand von Erfahrungswerten gesch?tzt und mit Hilfe der folgenden Formeln ermittelt worden.


?rtliche Gegebenheiten und dadurch bedingte Erschwernisse sind durch Zuschl?ge ber?cksichtigt.

K = 8,00 x d x L? f?r Kan?le ????????? DN 200 / 250 / 300 / 350

K = 6,25 x d x L? f?r Kan?le?????????? DN 400

K = 6,00 x d x L? f?r Kan?le ????????? DN 500 bis 800

K = 4,22 x d x L f?r Kan?le ????????? ab DN 900 angewendet.

Legende:

K = Kosten der Ma?nahme in ?

d = Durchmesser (Nennweite) des Kanals in mm

L = L?nge des Kanals in m

In Abschnitt 3 der Ma?nahmentabelle k?nnen Kenndaten der Zuflussstellen entnommen werden.

Tabelle 3: Einleitungsstelle der Ma?nahme

Die ?Kl?ranlagennummer? und die ?Einleitungsstellennummer? sind der Auflistung der EDV-Anwendung ABK 3.0 entnommen.?

Die Spalten ?Ostwert? und ?Nordwert? beziehen sich auf die Koordinaten der Einleitungsstelle bzw. der Kl?ranlage.

Die ?Gew?sserkennzahl? wird bei Einleitung in ein Gew?sser angegeben.

Unter der Spalte ?Bemerkungen? ist die Zustandsklasse bzw. hydraulische ?berlastung einzutragen.

Abwasserverb?nde:

Nach ? 47 (1) Satz 3 Landeswassergesetz NRW ist das Abwasserbeseitigungskonzept im Benehmen mit den Wasserverb?nden zu erarbeiten.

Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist dem Wupperverband und dem Ruhrverband zur Stellungnahme vorzulegen und seitens der Verb?nde zu best?tigen. Beide Verb?nde haben ihr Benehmen zu dem vorgelegten Konzept erkl?rt.

Bezirksregierung Arnsberg und Untere Wasserbeh?rde bei der Kreisverwaltung Schwelm:

Das Abwasserbeseitigungskonzept 2020 wurde der Bezirksregierung und der Unteren Wasserbeh?rde zur Pr?fung vorgelegt. Am 18.02.2021 hat ein ABK Gespr?ch im Hause der TBS mit den Vertretern der Beh?rden stattgefunden. Dem vorgelegten Konzept wurde Zustimmung erteilt. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Schwelm wird ABK 2020 durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt.

Fortschreibung:

Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist aus der Sicht heutiger Verh?ltnisse aufgestellt worden.


In dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitraum von 6 Jahren m?ssen f?r die erneute Fortschreibung des ABKs die Auswirkungen st?dtebaulicher Entwicklung und Zielsetzungen ber?cksichtigt werden.


Bei der Planung und zeitlichen Umsetzung der Ma?nahmen sind die finanziellen Mittel der Kommune zu ber?cksichtigen.

Das Abwasserbeseitigungskonzept wird nur in digitaler Form beigef?gt.


Beschlussvorschlag f?r den Verwaltungsrat der TBS (zu a):

Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2020? der Stadt Schwelm f?r die Jahre 2021 bis 2026 wird wie in der Vorlage 050/2021 dargestellt beschlossen.

Das Abwasserbeseitigungskonzept wird an den B?rgermeister der Stadt Schwelm zur Beschlussfassung durch den Rat weitergeleitet.

Beschlussvorschlag f?r den Hauptausschuss und den Rat der Stadt Schwelm (zu b):

 

Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2020 der Stadt Schwelm f?r die Jahre 2021 bis 2026 wird wie in der Vorlage 050/2021 dargestellt beschlossen.


Der Vorstand

????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? ? gezeichnet

????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? ?? Ute Bolte

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