Betreff
a) Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat) b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Hauptausschuss und Rat)
Vorlage
185/2007/1
Aktenzeichen
TBS-Rewe Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Kalkulation der Winterdienst-Gebührensätze basierte in der ursprünglichen Fassung der Vorlage 185/2007 für die Reinigungsklasse 1 auf 53.150 Frontmetern (m) und für die Reinigungsklasse 2 auf 85.850 Frontmetern (m). Insgesamt wurden 139.000 m zugeordnet. Hieraus resultieren folgende Gebührensätze:

 

            Reinigungsklasse 1 = 2,65 €/m

            Reinigungsklasse 2 = 0,96 €/m

 

Zum Zeitpunkt der Kalkulation erfolgte eine Zuordnung der Reinigungsklassen auf die derzeit veranlagten Gebührenobjekte. Es ergab sich eine Differenz der Frontmeter-längen des Winterdienstes zu den Frontmeterlängen der sonstigen Straßenreinigung. Zwischenzeitlich konnten offene Zuordnungsfragen weitestgehend geklärt werden. Insgesamt sind nunmehr 143.700 m auf den Winterdienst zugeordnet. Hiervon entfallen auf die Reinigungsklasse 1 = 61.050 m und auf die Reinigungsklasse 2 = 82.650 m.

 

Die sich aus der als Anlage 1 beigefügten überarbeiteten Kalkulation ergebenden Gebührensätze betragen für die:

 

            Reinigungsklasse 1 = 2,31 €/m (- 0,34 €)

            Reinigungsklasse 2 = 1,00 €/m (+ 0,04 €)

 

Die Änderung der ursprünglich kalkulierten Gebührensätze basiert allein auf den geänderten Verteilungsgrößen. Die Kosten haben sich gegenüber der bisherigen Berechnung nicht verändert.

 

Die Neufassung des Satzungsentwurfs (Anlage 2) ersetzt die Anlage 1 zur Vorlage 185/2007; die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Gebührenkalkulation ersetzt die Anlage 6 zu 185/2007.

 

Es wird gebeten, die neu vorgelegten Unterlagen in die Beratungen einzubeziehen.

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss (zu TOP b):

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu TOP b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


Anlage 1: Gebührenkalkulation 2008, Fassung 15.11.2007 (1 Seite)

Anlage 2: Entwurf Neufassung Satzung, Fassung 15.11.2007 (13 Seiten)