Sachverhalt:
Mit Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.12.2020
(Anlage1) wurde die Verwaltung unter Punkt 2 aufgefordert, die Radwege in
Schwelm verstärkt durch die Parkraumüberwachung zu kontrollieren und die
Annahme privater Anzeigen wieder aufzunehmen. Mit der Ergänzung durch den
Antrag der SWG.BfS-Fraktion vom 30.12.2020 (Anlage 2) wurde die Verwaltung
aufgefordert, die Verstärkung der Kontrollen um die Bereiche der Bürgersteige
und Bereiche mit absolutem Halteverbot zu ergänzen.
Die Kontrollen der genannten Verkehrsordnungswidrigkeiten in den
vergangenen Jahren führten zu der Einleitung von folgenden Verwarn- und
Bußgeldverfahren:
2018 |
2019 |
2020 |
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Haltverbot |
2.168 |
1.911 |
1.579 |
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Gehweg |
1.274 |
1.005 |
775 |
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Radweg |
5 |
4 |
5 |
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In 2020 konnten durch die Corona-Pandemie und der damit verbundenen
Bindung von Ressourcen die Kontrollen nicht im gleichen Umfang wie in den
Vorjahren erfolgen.
Hinsichtlich der Radwege wird darauf hingewiesen, dass lediglich in der Hauptstraße
sowie in der Barmer Straße reine Radwege vorhanden sind. Ebenso ist in der
Schützenstraße nach der Einmündung Bahnhofstraße nur ein kurzer Abschnitt
Radweg vorhanden, welcher in die Fahrbahn der Schützenstraße übergeleitet wird.
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten steht grundsätzlich im
pflichtgemäßen Ermessen der jeweiligen Behörden. Es gilt das
Opportunitätsprinzip.
Bei Anzeigen Dritter – sog. Fremdanzeigen – handelt es sich um einen Anfangsverdacht und die
Behörde ist verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen. Um eine Ordnungswidrigkeit
rechtssicher ahnden zu können, müssen diese Fremdanzeigen die Standards
einhalten, die von den Gerichten gefordert werden. Hierzu gehören die Nennung
ladungsfähiger Zeugen, sowie beweiskräftige Bilder mit Datum- und
Uhrzeitstempel. Die Bilder müssen zudem so gestaltet sein, dass ein Verursacher
erkennbar ist, ebenso die Art des Verstoßes. Dies korrespondiert auch mit der
Beweispflicht der Behörde, welche vor Einleitung eines Verfahrens dem
Ermittlungsgrundsatz zur vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes nachkommen
muss.
Fremdanzeigen, die diesen Standards entsprechen, wurden in der
Vergangenheit und werden auch in der Zukunft verfolgt, soweit es sich um die
Ahndung von Einzelfällen handelt. Die Annahme anonymer Anzeigen ist
dementsprechend ausgeschlossen.
Die Verwaltung rät aber davon ab, Fremdanzeigen als Instrument der
örtlichen Überwachung des ruhenden Verkehrs zu forcieren und sieht hier die
Außendienstkräfte des Ordnungsamtes in der Verantwortung. Während der
Dienstzeiten reagiert die Verwaltung zeitnah im Rahmen ihrer personellen
Möglichkeiten auf entsprechende Hinweise.
Denn eine Übertragung dieser hoheitlichen Aufgabe auf Einzelpersonen
oder Interessengruppen wäre ein Verstoß gegen den Grundsatz, dass das
Gewaltmonopol nur beim Staat liegt.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |