Betreff
(Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO über ein Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung und in den offenen Ganztagsgrundschulen/ 8-13-Betreuung für Januar 2021
Vorlage
027/2021
Aktenzeichen
FB 4.3 Pa
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 Am 11. Januar startete der eingeschränkte Pandemiebetrieb in den Kindertagesbetreuungen und in den Betreuungseinrichtungen der Schulen. Um die Eltern in der aktuellen Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und dem offenen Ganztag für den Monat Januar zu erlassen.

 

Daher soll auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von allen Beitragspflichtigen für den Monat Januar 2021 verzichtet werden. Das soll auch für Eltern gelten, für die oder für deren Kinder eine Ausnahmeregelung nach der Coronabetreuungsverordnung gilt und deren Kinder einen entsprechenden Betreuungsanspruch wahrnehmen.

 

In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwändig. Daher ist durch eine Dringlichkeitsentscheidung die Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflicht für den Monat Januar 2021 zu schaffen. Die Stadt Schwelm verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag für den Monat Januar 2021.

Wenn man die Sollstellung für einen Monat zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag von rd. 114.000 Euro pro Monat zu rechnen, der sich voraussichtlich auf die betroffenen Produkte wie folgt aufteilt:

Produkt

 Bezeichnung

                             Betrag in Euro

06.01.01.

 Städt. Famz, Kinderhort

                                          1.250,-

06.01.02.

 Städt. Kindertagesstätten

                                        5.950,-

06.01.04

 

Tagespflege

9.800,-

06.01.03.

 Kindertagesstätten freier Träger

                                     71.550,-

03.02.01.

 OGS Nordstadt

                                          5.400,-

03.02.05.

 OGS Engelbertstr.

                                          4.150,-

03.01.05.

 Bereitstellung GS Engelbertstr.

                                          1.450,-

03.02.07.

 OGS St.Marien

                                        7.350,-

03.01.07.

 Bereitstellung GS St. Marien

                                          2.100,-

03.02.06.

 OGS Ländchenweg

                                          5.000,-

                                     114.000,-

 

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Januar 2021 einhergehenden Ertrags- und Einzahlungsausfall auf Jugendamts- bzw. kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen. Wenn die Corona-Situation weitere Monate der Nicht- oder Notbetreuung verursacht, kann mit einer Fortführung dieser Regelung, verbunden mit entsprechenden Ertragsausfällen, gerechnet werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ergibt sich aus der Darstellung im Sachverhalt.

Der städtische Anteil an den Ertragsausfällen fließt über die Änderungsliste in die Corona-Bilanzierungshilfe ein.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister o.V.i.A. und ein weiteres Ratsmitglied:

Für das Haushaltsjahr 2021 setzt die Stadt Schwelm die  Erhebung von

Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

-       Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

-       Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,

-       Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

für den Zeitraum vom 01.01. – 31.01.2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW und ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

Datum: 20.01.2021

 

 

 

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         Langhard                                                                                                 Kirschner

       Bürgermeister                                                                                     Ratsmitglied

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister o.V.i.A. und einem weiteren Ratsmitglied am 20.01.2021 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO über ein Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung und zur Betreuung in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021. Sollte die Corona-Situation weiter andauern, soll dann entsprechend der vom Land NRW getroffenen Regelungen gehandelt werden.

 

 


 

 

Der Bürgermeister

I.V. gez. Schweinsberg