Sachverhalt:
Am
11. Januar startete der eingeschränkte Pandemiebetrieb in den
Kindertagesbetreuungen und in den Betreuungseinrichtungen der Schulen. Um die
Eltern in der aktuellen Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung
mit den Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in
Kitas, Kindertagespflege und dem offenen Ganztag für den Monat Januar zu
erlassen.
Daher soll auf die Erhebung der
entsprechenden Elternbeiträge von allen Beitragspflichtigen für den Monat
Januar 2021 verzichtet werden. Das soll auch für Eltern gelten, für die oder
für deren Kinder eine Ausnahmeregelung nach der Coronabetreuungsverordnung gilt
und deren Kinder einen entsprechenden Betreuungsanspruch wahrnehmen.
In der aktuellen Situation benötigen
betroffene Eltern eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit
für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu
zeitaufwändig. Daher ist durch eine Dringlichkeitsentscheidung die
Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflicht für den Monat
Januar 2021 zu schaffen. Die Stadt Schwelm
verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der
Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag für den Monat Januar 2021.
Wenn man die Sollstellung für einen Monat zugrunde legt, so
ist mit einem vorläufigen Minderertrag von rd. 114.000 Euro pro Monat zu
rechnen, der sich voraussichtlich auf die betroffenen Produkte wie folgt
aufteilt:
Produkt |
Bezeichnung |
Betrag in Euro |
06.01.01. |
Städt. Famz, Kinderhort |
1.250,- |
06.01.02. |
Städt. Kindertagesstätten |
5.950,- |
06.01.04 |
Tagespflege |
9.800,- |
06.01.03. |
Kindertagesstätten freier Träger |
71.550,-
|
03.02.01. |
OGS Nordstadt |
5.400,- |
03.02.05. |
OGS Engelbertstr. |
4.150,- |
03.01.05. |
Bereitstellung GS Engelbertstr. |
1.450,- |
03.02.07. |
OGS St.Marien |
7.350,- |
03.01.07. |
Bereitstellung GS St. Marien |
2.100,- |
03.02.06. |
OGS Ländchenweg |
5.000,- |
114.000,- |
Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und
Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der
Aussetzung der Beitragserhebung für Januar 2021 einhergehenden Ertrags- und
Einzahlungsausfall auf Jugendamts- bzw. kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen.
Wenn die Corona-Situation weitere Monate der Nicht- oder Notbetreuung
verursacht, kann mit einer Fortführung dieser Regelung, verbunden mit
entsprechenden Ertragsausfällen, gerechnet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergibt sich aus der Darstellung im Sachverhalt.
Der städtische Anteil an den Ertragsausfällen fließt über die Änderungsliste in die Corona-Bilanzierungshilfe ein.
Beschlussvorschlag für den Bürgermeister o.V.i.A.
und ein weiteres Ratsmitglied:
Für
das Haushaltsjahr 2021 setzt die Stadt Schwelm die
Erhebung von
Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die
Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von
Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB
VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur Förderung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1
Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in
Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom
23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS
12-63 Nr. 2)
für den Zeitraum vom 01.01. –
31.01.2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine
Betreuung in Anspruch genommen wird.
Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung
gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW und ist dem Rat in seiner nächsten
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Datum:
20.01.2021
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Langhard Kirschner
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat
genehmigt die vom Bürgermeister o.V.i.A. und einem weiteren Ratsmitglied am
20.01.2021 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO
über ein Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der
Kindertagesbetreuung und zur Betreuung in der gebundenen und offenen
Ganztagsschule sowie in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der
Primarstufe und der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021.
Sollte die Corona-Situation weiter andauern, soll dann entsprechend der vom
Land NRW getroffenen Regelungen gehandelt werden.
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Der Bürgermeister I.V. gez.
Schweinsberg |