Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 14.01.2021 zu Sitzungsvorlage 200/2020 hat der Rat der Stadt Schwelm den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Nach der Beratungszuständigkeit sind folgende Produkte aus dem Etatentwurf 2021 im Liegenschaftsausschuss zu beraten:

 

            01.01.12 - Zentrales Grundstücksmanagement

            01.01.13 - Zentrales Gebäudemanagement

            13.01.01 - Öffentliche Grünflächen

            13.01.03 - Friedhofs- und Bestattungswesen

            13.01.04 - Forstwirtschaft

 

Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte Zahlenwerk des Etatentwurfs 2021 mit Stand vom 09.12.2020 zu den vorstehend genannten Produkten als Anlagen 1-5 beigefügt. Aufgrund des Umfangs dieser Unterlagen (insgesamt 50 Seiten) wird darauf verzichtet, die Dokumente auch den Papierausfertigungen dieser Vorlage beizufügen. Insoweit sei auf die Sitzungsvorlage Nr. 200/2020 zur o. g. Ratssitzung bzw. auf die den Fraktionen vorliegenden Papierexemplare verwiesen.

 

Das als Anlagen 1-5 vorgelegte Zahlenwerk beinhaltet den Stand der Etatanmeldungen bis zum 09.12.2020. Die sich nach diesem Datum zu einzelnen Haushaltsstellen noch ergebenden Änderungen werden über noch zu erstellende Änderungslisten in den Etatentwurf für 2021 eingesteuert.

 

 

Zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ (kurz: Bauunterhaltung) wird auf folgendes hingewiesen:

 

Das Immobilienmanagement hat - wie jedes Jahr - im Zuge der Etatplanung eine überarbeitete / ergänzte Planung der notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen für den maßgeblichen Planungszeitraum erstellt, um so den erforderlichen Mittelbedarf errechnen zu können. Hierzu hat der Verwaltungsvorstand mit der Begründung finanzieller und personeller Engpässe und unter der Berücksichtigung der Vorlage 213/2020 - „Schwelm 2030“ entschieden, für diese grundsätzlich erforderlichen Bauunterhaltungsmaßnahmen zunächst keine Mittel bereitzustellen. Der Etatansatz für 2021 bei der o.g. Haushaltsstelle enthält daher nur den sog. „Sockelbetrag für Unvorhergesehenes“ in der jahresüblichen Höhe von 450.000,-- EUR.

 

Hinzu kommt ein Betrag von 1.517.109,-- EUR aus abzuarbeitenden Instandhaltungsrückstellungen, die in Vorjahren gebildet wurden. Dieser Betrag kann sich noch erhöhen, wenn es im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2020 gelingt, weitere Rückstellungszuführungen zu buchen. Ebenfalls ist hinzuweisen auf die bei Haushaltsstelle 01.01.13/0302.785100 veranschlagten Mittel zum "Digitalpakt Schulen" in Höhe von 420.000,-- EUR, die jedoch erst nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides beauftragt werden dürfen (erfolgt federführend von der WiFö in Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung) sowie auf die in 2021 bei Haushaltsstelle 01.01.13.521506 für Schulbaumaßnahmen zur Verfügung stehenden Fördermittel aus "Gute Schule" von 260.250,-- EUR. Letztlich sind - vorbehaltlich des Beratungsergebnisses in gleicher Sitzung zu Vorlage 020/2021 - noch die baulichen Maßnahmen im Hallenbad in einer Größenordnung von 110.150,-- EUR zu erwähnen.

 

Allein aus den vorgenannten Positionen errechnet sich für den FB 2 für 2021 ein Maßnahmenvolumen von 2.757.509,-- EUR. Die für 2021 beantragten, aber nicht bewilligten Mittel bei der Bauunterhaltung belaufen sich auf einen Betrag von 1.822.500,-- EUR, so dass sich hierdurch das Maßnahmenvolumen auf insgesamt 4.580.009,-- EUR erhöhen würde.

 

Die Verwaltung möchte dem Ausschuss die Möglichkeit eröffnen, Einsicht in die vorerwähnte Maßnahmenplanung für das Jahr 2021 zu nehmen. Da diese detaillierte Aufstellung jedoch nicht zur Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung geeignet ist, wird diese dem Ausschuss separat im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung mit Vorlage 023/2021/2 vorgestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2021 ff. gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung zu Vorlage 023/2021.

 

 


 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg