Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 14.01.2021 zu Sitzungsvorlage 200/2020 hat der Rat der
Stadt Schwelm den Entwurf der Haushaltssatzung f?r das Haushaltsjahr 2021
einschlie?lich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des
Haushaltssanierungsplanes zur Beratung an die zust?ndigen Aussch?sse verwiesen.
Nach der Beratungszust?ndigkeit sind folgende Produkte aus dem Etatentwurf 2021
im Liegenschaftsausschuss zu beraten:
??????????? 01.01.12 - Zentrales
Grundst?cksmanagement
??????????? 01.01.13 - Zentrales
Geb?udemanagement
??????????? 13.01.01 - ?ffentliche Gr?nfl?chen
??????????? 13.01.03 - Friedhofs- und
Bestattungswesen
??????????? 13.01.04 - Forstwirtschaft
Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte
Zahlenwerk des Etatentwurfs 2021 mit Stand vom 09.12.2020 zu den vorstehend
genannten Produkten als Anlagen 1-5 beigef?gt. Aufgrund des Umfangs dieser
Unterlagen (insgesamt 50 Seiten) wird darauf verzichtet, die Dokumente auch den
Papierausfertigungen dieser Vorlage beizuf?gen. Insoweit sei auf die
Sitzungsvorlage Nr. 200/2020 zur o. g. Ratssitzung bzw. auf die den Fraktionen
vorliegenden Papierexemplare verwiesen.
Das als Anlagen 1-5 vorgelegte Zahlenwerk beinhaltet den Stand der
Etatanmeldungen bis zum 09.12.2020. Die sich nach diesem Datum zu einzelnen
Haushaltsstellen noch ergebenden ?nderungen werden ?ber noch zu erstellende
?nderungslisten in den Etatentwurf f?r 2021 eingesteuert.
Zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - ?Instandhaltung der Grundst?cke und
baulichen Anlagen? (kurz: Bauunterhaltung) wird auf folgendes hingewiesen:
Das Immobilienmanagement hat - wie jedes Jahr - im Zuge der Etatplanung
eine ?berarbeitete / erg?nzte Planung der notwendigen Bauunterhaltungsma?nahmen
f?r den ma?geblichen Planungszeitraum erstellt, um so den erforderlichen
Mittelbedarf errechnen zu k?nnen. Hierzu hat der Verwaltungsvorstand mit der Begr?ndung finanzieller und
personeller Engp?sse und unter der Ber?cksichtigung der Vorlage 213/2020 -
?Schwelm 2030? entschieden, f?r diese grunds?tzlich erforderlichen
Bauunterhaltungsma?nahmen zun?chst keine Mittel bereitzustellen. Der Etatansatz
f?r 2021 bei der o.g. Haushaltsstelle enth?lt daher nur den sog. ?Sockelbetrag
f?r Unvorhergesehenes? in der jahres?blichen H?he von 450.000,-- EUR.
Hinzu kommt ein Betrag von 1.517.109,-- EUR aus abzuarbeitenden
Instandhaltungsr?ckstellungen, die in Vorjahren gebildet wurden. Dieser Betrag
kann sich noch erh?hen, wenn es im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2020
gelingt, weitere R?ckstellungszuf?hrungen zu buchen. Ebenfalls ist hinzuweisen
auf die bei Haushaltsstelle 01.01.13/0302.785100 veranschlagten Mittel zum
"Digitalpakt Schulen" in H?he von 420.000,-- EUR, die jedoch erst
nach Vorliegen eines positiven F?rdermittelbescheides beauftragt werden d?rfen
(erfolgt federf?hrend von der WiF? in Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung)
sowie auf die in 2021 bei Haushaltsstelle 01.01.13.521506 f?r Schulbauma?nahmen
zur Verf?gung stehenden F?rdermittel aus "Gute Schule" von 260.250,--
EUR. Letztlich sind - vorbehaltlich des Beratungsergebnisses in gleicher
Sitzung zu Vorlage 020/2021 - noch die baulichen Ma?nahmen im Hallenbad in
einer Gr??enordnung von 110.150,-- EUR zu erw?hnen.
Allein aus den vorgenannten Positionen errechnet sich f?r den FB 2 f?r
2021 ein Ma?nahmenvolumen von 2.757.509,-- EUR. Die f?r 2021 beantragten, aber
nicht bewilligten Mittel bei der Bauunterhaltung belaufen sich auf einen Betrag
von 1.822.500,-- EUR, so dass sich hierdurch das Ma?nahmenvolumen auf insgesamt
4.580.009,-- EUR erh?hen w?rde.
Die Verwaltung m?chte dem Ausschuss die M?glichkeit er?ffnen, Einsicht in
die vorerw?hnte Ma?nahmenplanung f?r das Jahr 2021 zu nehmen. Da diese
detaillierte Aufstellung jedoch nicht zur Beratung im ?ffentlichen Teil der
Sitzung geeignet ist, wird diese dem Ausschuss separat im nicht-?ffentlichen
Teil der Sitzung mit Vorlage 023/2021/2 vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der
Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der
entsprechenden Haushaltsans?tze 2021 ff. gem?? Vorberatung in der heutigen
Sitzung zu Vorlage 023/2021.
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Der B?rgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |
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