Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 14.01.2021 zu Sitzungsvorlage 200/2020 hat der Rat der
Stadt Schwelm den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des
Haushaltssanierungsplanes zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Nach der Beratungszuständigkeit sind folgende Produkte aus dem Etatentwurf 2021
im Liegenschaftsausschuss zu beraten:
01.01.12 - Zentrales
Grundstücksmanagement
01.01.13 - Zentrales
Gebäudemanagement
13.01.01 - Öffentliche Grünflächen
13.01.03 - Friedhofs- und
Bestattungswesen
13.01.04 - Forstwirtschaft
Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte
Zahlenwerk des Etatentwurfs 2021 mit Stand vom 09.12.2020 zu den vorstehend
genannten Produkten als Anlagen 1-5 beigefügt. Aufgrund des Umfangs dieser
Unterlagen (insgesamt 50 Seiten) wird darauf verzichtet, die Dokumente auch den
Papierausfertigungen dieser Vorlage beizufügen. Insoweit sei auf die
Sitzungsvorlage Nr. 200/2020 zur o. g. Ratssitzung bzw. auf die den Fraktionen
vorliegenden Papierexemplare verwiesen.
Das als Anlagen 1-5 vorgelegte Zahlenwerk beinhaltet den Stand der
Etatanmeldungen bis zum 09.12.2020. Die sich nach diesem Datum zu einzelnen
Haushaltsstellen noch ergebenden Änderungen werden über noch zu erstellende
Änderungslisten in den Etatentwurf für 2021 eingesteuert.
Zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - „Instandhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen“ (kurz: Bauunterhaltung) wird auf folgendes hingewiesen:
Das Immobilienmanagement hat - wie jedes Jahr - im Zuge der Etatplanung
eine überarbeitete / ergänzte Planung der notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen
für den maßgeblichen Planungszeitraum erstellt, um so den erforderlichen
Mittelbedarf errechnen zu können. Hierzu hat der Verwaltungsvorstand mit der Begründung finanzieller und
personeller Engpässe und unter der Berücksichtigung der Vorlage 213/2020 -
„Schwelm 2030“ entschieden, für diese grundsätzlich erforderlichen
Bauunterhaltungsmaßnahmen zunächst keine Mittel bereitzustellen. Der Etatansatz
für 2021 bei der o.g. Haushaltsstelle enthält daher nur den sog. „Sockelbetrag
für Unvorhergesehenes“ in der jahresüblichen Höhe von 450.000,-- EUR.
Hinzu kommt ein Betrag von 1.517.109,-- EUR aus abzuarbeitenden
Instandhaltungsrückstellungen, die in Vorjahren gebildet wurden. Dieser Betrag
kann sich noch erhöhen, wenn es im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2020
gelingt, weitere Rückstellungszuführungen zu buchen. Ebenfalls ist hinzuweisen
auf die bei Haushaltsstelle 01.01.13/0302.785100 veranschlagten Mittel zum
"Digitalpakt Schulen" in Höhe von 420.000,-- EUR, die jedoch erst
nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides beauftragt werden dürfen
(erfolgt federführend von der WiFö in Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung)
sowie auf die in 2021 bei Haushaltsstelle 01.01.13.521506 für Schulbaumaßnahmen
zur Verfügung stehenden Fördermittel aus "Gute Schule" von 260.250,--
EUR. Letztlich sind - vorbehaltlich des Beratungsergebnisses in gleicher
Sitzung zu Vorlage 020/2021 - noch die baulichen Maßnahmen im Hallenbad in
einer Größenordnung von 110.150,-- EUR zu erwähnen.
Allein aus den vorgenannten Positionen errechnet sich für den FB 2 für
2021 ein Maßnahmenvolumen von 2.757.509,-- EUR. Die für 2021 beantragten, aber
nicht bewilligten Mittel bei der Bauunterhaltung belaufen sich auf einen Betrag
von 1.822.500,-- EUR, so dass sich hierdurch das Maßnahmenvolumen auf insgesamt
4.580.009,-- EUR erhöhen würde.
Die Verwaltung möchte dem Ausschuss die Möglichkeit eröffnen, Einsicht in
die vorerwähnte Maßnahmenplanung für das Jahr 2021 zu nehmen. Da diese
detaillierte Aufstellung jedoch nicht zur Beratung im öffentlichen Teil der
Sitzung geeignet ist, wird diese dem Ausschuss separat im nicht-öffentlichen
Teil der Sitzung mit Vorlage 023/2021/2 vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der
Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der
entsprechenden Haushaltsansätze 2021 ff. gemäß Vorberatung in der heutigen
Sitzung zu Vorlage 023/2021.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |