Betreff
Jahresabschluss 2019 der Stadtmarketing Schwelm GmbH & Co. KG und der Stadtmarketing Schwelm Beteiligungsgesellschaft mbH
Vorlage
187/2020/2
Aktenzeichen
FB 3 Lac
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates am 24.11.2020 wurde die Notwendigkeit diskutiert, dass die Erhöhung der Mitglieder des Aufsichtsrats von 6 auf 10 auch eine Anpassung der Regelung der Beschlussfähigkeit in § 11 Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags erforderlich macht.

Bislang liegt die Beschlussfähigkeit dann vor, wenn bei 6 Mitgliedern insgesamt 4 Mitglieder anwesend sind und damit 1 mehr als die jeweiligen Partner (3 * städtisch/3 * privat) Mitglieder entsenden. Wendet man das Prinzip auf die neue Regelung mit 10 Mitgliedern an, dann läge die Beschlussfähigkeit bei 6 anwesenden Mitgliedern vor und damit 1 mehr als die jeweiligen Partner (5 * städtisch/5 * privat) Mitglieder entsenden.

 

Im Nachgang der Sitzung wurde aber auch eine andere Variante diskutiert, die die Beschlussfähigkeit nicht von der absoluten Zahl (1 mehr als die Partner Mitglieder entsenden) abhängig macht. Hierbei wird auf das  Verhältnis der jeweiligen Mitglieder der Partner zur Mindestzahl zur Beschlussfähigkeit abgestellt. Bei dieser Betrachtung müssten zur Beschlussfähigkeit mindestens 7 Mitglieder des Aufsichtsrates anwesend sein.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Vertretung der Stadt Schwelm in der Gesellschafterversammlung wird beauftragt, eine Regelung zur Beschlussfähigkeit im Konsens mit den privaten Partnern zu erzielen.

Zur Beschlussfähigkeit sollten aber höchstens sieben Mitglieder des Aufsichtsrates erforderlich sein.

 

 


                                                                                   Der Bürgermeister

                                                                                   In Vertretung

                                                                                   gez. Schweinsberg