Betreff
Jahresabschluss 2019 der Stadtmarketing Schwelm GmbH & Co. KG und der Stadtmarketing Schwelm Beteiligungsgesellschaft mbH
Vorlage
187/2020
Aktenzeichen
FB 3 La
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft für Stadtmarketing Schwelm GmbH & Co KG hat den Jahresabschluss 2019 in seiner Sitzung am 24.11.2020 beraten.

Der Abschluss liegt in seiner Endfassung vor und ist vom Wirtschaftsprüfer am 16.10.2020 testiert worden.

 

Die Gesellschafterversammlung soll voraussichtlich Mitte Januar 2021 stattfinden.

                                                                                                                                                                                                                                                       

Der Jahresabschluss 2019  schließt wie folgt ab:

 

Bilanzsumme in Aktiva und Passiva 108.151,35 €

gezeichnetes Kommanditkapital                   242.863,64 €

 

(Vorjahr: Bilanzsumme                                  104.704,63 €

               gezeichnetes Kapital                         242.863,64 €)

 

Von diesem Kapital hält die Stadt Schwelm Anteile in Höhe von 127.822,94 €.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresüberschuss in Höhe von

9.737, 23 € aus, (Vorjahr: Jahresfehlbetrag: 25.338,11 €).

 

Die Bilanz, die Gewinn - und Verlustrechnung, sowie der Lagebericht sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung,

 

a)         den aufgestellten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2019 festzustellen,

b)         den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 9.737,23 € entsprechend den gekennzeichneten Kommanditanteilen auf die Gesellschafter zu verteilen,

c)         der Geschäftsführerin Frau Claudia Lipka für das Jahr 2019 Entlastung zu erteilen,

d)        der Firma Cramer Werthmann & Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Hagen, die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020 zu übertragen.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt weiterhin der Gesellschafterversammlung § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags wie folgt zu ändern:

 

(1) Der Aufsichtsrat besteht aus zehn Mitgliedern und zehn persönlichen stellvertretenden Mitgliedern, die alle unbeschränkt geschäftsfähig sein müssen. Die stellvertretenden Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme teil. Die Stadt Schwelm entsendet fünf Mitglieder und deren Stellvertreter. Die übrigen fünf Mitglieder und Stellvertreter werden auf Vorschlag von der Gesellschafterversammlung gewählt.

Die Vertreter der Stadt Schwelm in dieser Versammlung haben kein Vorschlagsrecht; sie nehmen an der Wahl auch nicht teil.

 

 

Der Jahresabschluss 2019 der Gesellschaft für Stadtmarketing Schwelm Beteiligungsgesellschaft mbH, liegt ebenfalls in seiner Endfassung testiert vor und wurde ebenfalls vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24.11.2020 beraten.

 

Hiernach empfiehlt der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung der Komplementär -GmbH, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)         den aufgestellten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk  versehenen Jahresabschluss 2019 festzustellen,

b)         den Jahresfehlbetrag 2019  in Höhe von 209,26 € auf das Geschäftsjahr 2020 vorzutragen,

c)         der Geschäftsführerin Claudia Lipka für das Jahr 2019 Entlastung zu erteilen,

d)        der Firma Cramer Werthmann & Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Hagen, die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020 zu übertragen.

 

Beide Jahresabschlüsse tragen jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der mit der Prüfung beauftragten Firma.

 

 

 

Es bestehen daher keine Bedenken, den Empfehlungen des Aufsichtsrates zu folgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Schwelm in der Stadtmarketing Schwelm GmbH & Co KG bzw. der Stadtmarketing Schwelm Beteiligungsgesellschaft mbH, Herr 1. Beigeordneter Ralf Schweinsberg oder als Vertreterin, Frau Städtische Oberverwaltungsrätin Marion Mollenkott, wird ermächtigt, den Vorschlägen des Aufsichtsrates im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.

 

Ferner wird er/sie ermächtigt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

 

 


 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg