Sachverhalt:
Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft für Stadtmarketing Schwelm GmbH & Co KG hat den
Jahresabschluss 2019 in seiner Sitzung am 24.11.2020 beraten.
Der Abschluss liegt
in seiner Endfassung vor und ist vom Wirtschaftsprüfer am 16.10.2020 testiert
worden.
Die
Gesellschafterversammlung soll voraussichtlich Mitte Januar 2021 stattfinden.
Der Jahresabschluss
2019 schließt wie folgt ab:
Bilanzsumme in
Aktiva und Passiva 108.151,35 €
gezeichnetes
Kommanditkapital 242.863,64 €
(Vorjahr:
Bilanzsumme 104.704,63 €
gezeichnetes Kapital 242.863,64 €)
Von diesem Kapital
hält die Stadt Schwelm Anteile in Höhe von 127.822,94 €.
Die Gewinn- und
Verlustrechnung weist einen Jahresüberschuss in Höhe von
9.737, 23 € aus,
(Vorjahr: Jahresfehlbetrag: 25.338,11 €).
Die Bilanz, die
Gewinn - und Verlustrechnung, sowie der Lagebericht sind als Anlagen 1 bis 3
beigefügt.
Der Aufsichtsrat
empfiehlt der Gesellschafterversammlung,
a) den aufgestellten und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2019
festzustellen,
b) den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von
9.737,23 € entsprechend den gekennzeichneten Kommanditanteilen auf die
Gesellschafter zu verteilen,
c) der Geschäftsführerin Frau Claudia
Lipka für das Jahr 2019 Entlastung zu erteilen,
d) der Firma Cramer Werthmann & Partner
KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Hagen, die
Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020 zu übertragen.
Der Aufsichtsrat
empfiehlt weiterhin der Gesellschafterversammlung § 8 Abs. 1 des
Gesellschaftsvertrags wie folgt zu ändern:
(1) Der Aufsichtsrat
besteht aus zehn Mitgliedern und zehn persönlichen stellvertretenden
Mitgliedern, die alle unbeschränkt geschäftsfähig sein müssen. Die
stellvertretenden Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit
beratender Stimme teil. Die Stadt Schwelm entsendet fünf Mitglieder und deren
Stellvertreter. Die übrigen fünf Mitglieder und Stellvertreter werden auf
Vorschlag von der Gesellschafterversammlung gewählt.
Die Vertreter der
Stadt Schwelm in dieser Versammlung haben kein Vorschlagsrecht; sie nehmen an
der Wahl auch nicht teil.
Der Jahresabschluss
2019 der Gesellschaft für Stadtmarketing Schwelm Beteiligungsgesellschaft
mbH, liegt ebenfalls in seiner Endfassung testiert vor und wurde ebenfalls
vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24.11.2020 beraten.
Hiernach empfiehlt
der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung der Komplementär -GmbH, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) den aufgestellten und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehenen Jahresabschluss 2019 festzustellen,
b) den Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 209,26 € auf das Geschäftsjahr
2020 vorzutragen,
c) der Geschäftsführerin Claudia Lipka für
das Jahr 2019 Entlastung zu erteilen,
d) der Firma Cramer Werthmann & Partner
KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Hagen, die
Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020 zu übertragen.
Beide
Jahresabschlüsse tragen jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der
mit der Prüfung beauftragten Firma.
Es bestehen daher
keine Bedenken, den Empfehlungen des Aufsichtsrates zu folgen.
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Schwelm in der Stadtmarketing Schwelm GmbH &
Co KG bzw. der Stadtmarketing Schwelm Beteiligungsgesellschaft mbH, Herr 1.
Beigeordneter Ralf Schweinsberg oder als Vertreterin, Frau Städtische Oberverwaltungsrätin
Marion Mollenkott, wird ermächtigt, den Vorschlägen des Aufsichtsrates im Sinne
der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.
Ferner wird er/sie ermächtigt, der Entlastung des Aufsichtsrates
zuzustimmen.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |