Betreff
Fraktionszuwendungen ab 11/ 2020
Vorlage
001/2021
Aktenzeichen
FB 1.3/ Lie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 28.04.2016 hat der Rat der Stadt Schwelm aufgrund der seinerzeitigen Erlasslage die Fraktionszuwendungen neu festgelegt. Es wurde in „kleine“ und „große“ Fraktionen unterschieden.

 

Durch die Ergebnisse der Kommunalwahl 2020 hat sich bei zwei Fraktionen eine erhebliche Mehrung der Mandate ergeben.

 

Auf Basis dieses Umstandes haben sich die Fraktionen einvernehmlich für eine neue Einteilung und damit verbunden die Höhe der Zuwendungen geeinigt. Es wird nunmehr in kleine, mittlere und große Fraktionen unterschieden. Die Zuwendungen verteilen sich pro Jahr auf große Fraktionen in Höhe von  unverändert 15.000 € und kleine Fraktionen in Höhe von unverändert 11.600 € sowie neue auf mittlere Fraktionen unter Zugrundelegung eines Mittelwerts in Höhe von 13.100 €. Als große Fraktionen gelten die Fraktionen der SPD und CDU. Als mittlere Fraktionen gelten die Fraktionen der Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und die FDP. Die Fraktionen DIE LINKE., SWG/ BfS und BIZ gelten als kleine Fraktionen im Sinne dieser Entscheidung.

 

Finanzielle Auswirklungen:

Die Erhöhung des Ansatzes von 66.000 € um 25.000 € auf 91.000 € bei der Haushaltsstelle 01.01.01.549200 ist verwaltungsseitig in der 1. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf  2021 berücksichtigt worden.

  


Beschlussvorschlag:

 

Die jährliche Zuwendung  für die Fraktionen wird unter Berücksichtigung des neuen Status „mittlere Fraktion“ wie folgt geregelt:

Große Fraktionen                                           15.000 €

Mittlere Fraktionen                                       13.100 €

Kleine Fraktionen                                           11.600 €.


 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard