Sachverhalt:
Am 28.04.2016 hat
der Rat der Stadt Schwelm aufgrund der seinerzeitigen Erlasslage die
Fraktionszuwendungen neu festgelegt. Es wurde in „kleine“ und „große“
Fraktionen unterschieden.
Durch die Ergebnisse
der Kommunalwahl 2020 hat sich bei zwei Fraktionen eine erhebliche Mehrung der
Mandate ergeben.
Auf Basis dieses
Umstandes haben sich die Fraktionen einvernehmlich für eine neue Einteilung und
damit verbunden die Höhe der Zuwendungen geeinigt. Es wird nunmehr in kleine,
mittlere und große Fraktionen unterschieden. Die Zuwendungen verteilen sich pro
Jahr auf große Fraktionen in Höhe von
unverändert 15.000 € und kleine Fraktionen in Höhe von unverändert
11.600 € sowie neue auf mittlere Fraktionen unter Zugrundelegung eines
Mittelwerts in Höhe von 13.100 €. Als große Fraktionen gelten die Fraktionen
der SPD und CDU. Als mittlere Fraktionen gelten die Fraktionen der Bündnis 90/
DIE GRÜNEN und die FDP. Die Fraktionen DIE LINKE., SWG/ BfS und BIZ gelten als
kleine Fraktionen im Sinne dieser Entscheidung.
Finanzielle Auswirklungen:
Die Erhöhung des
Ansatzes von 66.000 € um 25.000 € auf 91.000 € bei der Haushaltsstelle
01.01.01.549200 ist verwaltungsseitig in der 1. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2021 berücksichtigt worden.
Beschlussvorschlag:
Die jährliche
Zuwendung für die Fraktionen wird unter
Berücksichtigung des neuen Status „mittlere Fraktion“ wie folgt geregelt:
Große Fraktionen 15.000
€
Mittlere Fraktionen 13.100 €
Kleine Fraktionen 11.600 €.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |