Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Produkt 01.01.09 Personal- und Organisationsmanagement (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Vorlage
208/2020
Aktenzeichen
FB 1.2 Hi
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der Haushaltsstelle 01.01.09.543160- Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten besteht ein Haushaltsansatz in Höhe von 10.000 €.

 

Die veranschlagten Mittel sind nicht ausreichend. Durch die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes im laufenden Jahr für mehrere Fälle sind die Kosten für Sachverständige, Gerichts- oder ähnliche Kosten erheblich höher zu kalkulieren als bisher geplant.

 

Die bisher eingegangenen Rechnungen für das Jahr 2020 sind bereits beglichen worden.

Verwaltungsseitig wurden hierfür durch die Kämmerin überplanmäßige Mittel in Höhe von 16.408,76 € bereitgestellt.

Mit Eingang der nunmehr neu vorliegenden Rechnungen (8.963,90 €) wird die Erheblichkeitsgrenze nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm überschritten. Weitere Haushaltsmittel sind daher im Wege einer Ratsentscheidung bereitzustellen.

 

Aufgrund der laufenden Verfahren ist die weitere Inanspruchnahme des Rechtsbeistandes erforderlich und vertraglich vereinbart. Dadurch sind am Ende des 4. Quartals 2020 weitere Rechnungen zu erwarten. Die Verwaltung geht von einem weiteren überplanmäßigen Gesamtbedarf  in Höhe von 20.000 € aus.

Da die Rechnungen des Rechtsbeistandes über 8.963,90 € bereits vorliegen, kann die nächste planmäßige Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am 14.01.2021 nicht abgewartet werden. Somit ist eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch den Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

 

Bei der Haushaltsstelle 01.01.09.543160 Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten werden weitere überplanmäßige Aufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 20.000 € bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt über  Mehrerträge/-einzahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.413100 – Allgemeine Zuweisungen vom Land.

 

Wegen der Dringlichkeit der Begleichung der Rechnungen gilt dieser Beschluss zur Mittelbereitstellung als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

Datum: 21.12.2020

 

Der Bürgermeister                                                              Ratsmitglied

 

gez.                                                                                     gez.

Langhard                                                                           Gießwein

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die von dem Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 21.12.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelbereitstellung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.09

Bezeichnung

Personal- und Organisationsmanagement

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

20.000 €

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

Mehrerträge/-einzahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.413100 – Allgemeine Zuweisungen vom Land.

 

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard