Sachverhalt:
Bei der
Haushaltsstelle 01.01.09.543160- Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche
Kosten besteht ein Haushaltsansatz in Höhe von 10.000 €.
Die veranschlagten
Mittel sind nicht ausreichend. Durch die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes
im laufenden Jahr für mehrere Fälle sind die Kosten für Sachverständige,
Gerichts- oder ähnliche Kosten erheblich höher zu kalkulieren als bisher
geplant.
Die bisher
eingegangenen Rechnungen für das Jahr 2020 sind bereits beglichen worden.
Verwaltungsseitig
wurden hierfür durch die Kämmerin überplanmäßige Mittel in Höhe von 16.408,76 €
bereitgestellt.
Mit Eingang der
nunmehr neu vorliegenden Rechnungen (8.963,90 €) wird die Erheblichkeitsgrenze
nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm überschritten. Weitere
Haushaltsmittel sind daher im Wege einer Ratsentscheidung bereitzustellen.
Aufgrund der
laufenden Verfahren ist die weitere Inanspruchnahme des Rechtsbeistandes
erforderlich und vertraglich vereinbart. Dadurch sind am Ende des 4. Quartals
2020 weitere Rechnungen zu erwarten. Die Verwaltung geht von einem weiteren
überplanmäßigen Gesamtbedarf in Höhe von
20.000 € aus.
Da die Rechnungen
des Rechtsbeistandes über 8.963,90 € bereits vorliegen, kann die nächste
planmäßige Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am 14.01.2021 nicht abgewartet
werden. Somit ist eine Dringlichkeitsentscheidung
gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch
den Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied erforderlich.
Beschlussvorschlag
für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:
Bei der Haushaltsstelle 01.01.09.543160
Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten werden weitere überplanmäßige
Aufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 20.000 € bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt über Mehrerträge/-einzahlungen bei der
Haushaltsstelle 16.01.01.413100 – Allgemeine Zuweisungen vom Land.
Wegen der Dringlichkeit der Begleichung der
Rechnungen gilt dieser Beschluss zur Mittelbereitstellung als
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Datum: 21.12.2020
Der Bürgermeister Ratsmitglied
gez. gez.
Langhard Gießwein
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt
die von dem Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 21.12.2020 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelbereitstellung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.09 |
Bezeichnung
Personal- und Organisationsmanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 20.000 € |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
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Deckungsvorschlag:
Mehrerträge/-einzahlungen
bei der Haushaltsstelle 16.01.01.413100 – Allgemeine Zuweisungen vom Land.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |