Sachverhalt:
Der Behindertenbeirat (BBR) hat im Jahr 2013 auf den schlechten
Ausbauzustand der westlichen Lindenstra?e (L?nge 100 m) hingewiesen. Die
vorhandenen B?ume w?rden mit ihren Wurzeln die Gehwege sch?digen, so dass
Rollstuhlfahrer diese nicht mehr nutzen k?nnen. Ebenso seien die Gehwege f?r
Rollstuhlfahrer zu schmal. Als Reaktion hierauf strebten Verwaltung und TBS
eine bauliche Umgestaltung der Lindenstra?e an, die in Ihrer planerischen
Ausgestaltung keine politische Mehrheit fand.
In einem weiteren Schritt stellte die Fraktion B?ndnis 90 / Die Gr?nen
mit Schreiben vom 18.10.17 einen Antrag zur Umgestaltung der Lindenstra?e inkl.
eines Gestaltungsvorschlags. Dies zum Anlass nehmend wurde das Ingenieurb?ro
StadtVerkehr beauftragt, Entwurfsvorschl?ge zur Umgestaltung der Lindenstra?e
unter Ber?cksichtigung des o.g. Antrags zu erarbeiten. Am 04.02.19 sowie am
18.11.2019 haben Werkstattgespr?che mit den Ratsfraktionen stattgefunden.
Sachstand Planungen
Das B?ro Stadtverkehr hat am 02.07.2019 der Verwaltung vier
Planvarianten f?r den Umbau der Lindenstra?e zukommen lassen. An dieser Stelle
ist darauf hinzuweisen, dass gem. des Antragsschreibens der Fraktion B?ndnis 90
/ Die Gr?nen eine Inanspruchnahme von angrenzenden privaten Grundst?cksfl?chen
f?r die Umgestaltung der Lindenstra?e gepr?ft wurde. Im Ergebnis ist
festzuhalten, dass eine Einbeziehung nicht-?ffentlicher Grundst?cksfl?chen f?r
die bauliche Aufweitung des Stra?enraums kritisch eingestuft wird, da sich ein
Gro?teil des Wurzelwerks der vorhandenen B?ume voraussichtlich unter den
angrenzenden privaten Gr?nfl?chen befindet. Daher sollte auf eine Versiegelung
von Gr?nfl?chen (als Planungsvariante) grunds?tzlich verzichtet werden.
In einem Werkstattgespr?ch mit Vertretern der Ratsfraktionen wurden die
vier Planvarianten vorgestellt und diskutiert. Die Arbeitsgruppe hat sich
darauf verst?ndigt, dass zwei Planvarianten der ?ffentlichkeit zur Beteiligung
vorzulegen sind. Im Folgenden werden die Planungsvarianten kurz erl?utert:
Vorzugsvarianten A und B3
Variante A (s. Anlage 1) weist die gr??te Anzahl an
B?umen auf, wonach dieser L?sungsvorschlag im Wesentlichen den Anforderungen
des o.g. Antrags vom 18.10.17 entspricht. Eine Umsetzung dieser L?sung ist
aufgrund der beengten Platzverh?ltnisse jedoch mit der Einrichtung einer
Einbahnstra?e in Richtung der Stra?e Am Ochsenkamp sowie einer niveaugleichen
Mischverkehrsfl?che verbunden.
Aus Gr?nden des Brandschutzes in Verbindung mit ?kologischen Erw?gungen k?nnte zwar die Anzahl an B?umen erhalten bleiben, allerdings m?ssten die bestehenden B?ume auf der S?dseite aller Wahrscheinlichkeit nach gegen neue standortgerechte B?ume ausgetauscht werden. Siehe hierzu auch die im Folgenden dargestellten Ergebnisse der Beh?rdenbeteiligung.
Die Kostensch?tzung f?r diese Variante liegt bei ca. 190.000 ? brutto.
Die Variante B3 (s. Anlage 2) hingegen sieht einen Einbahnstra?enverkehr in Richtung Tobienstra?e vor. Die Fahrbahn soll 3,50 m breit sein. Der s?dliche Gehweg soll bis zu ca. 2,50 m breit und der n?rdliche Gehweg breiter als 3,50 m sein. Die B?ume auf der Stra?ennordseite sollen erhalten bleiben. Der n?rdliche Gehweg im Bereich der vorhandenen B?ume sollte, ?hnlich wie in der Variante A dargestellt, entsiegelt werden. Auf der S?dseite sind keine Baumpflanzungen geplant. Die Bestandsb?ume w?rden entfernt werden. Sollte die Variante B3 umgesetzt werden, w?rden f?r den Wegfall der bestehenden B?ume Ersatzpflanzungen an anderer Stelle im Stadtgebiet erfolgen.
Die Kostensch?tzung f?r diese Variante liegt bei ca. 225.000 ? brutto.
Beh?rdenbeteiligung
Im Rahmen einer Beh?rdenbeteiligung hat die Verwaltung angesichts der
vorliegenden Planvarianten die folgenden R?ckmeldungen erhalten.
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Die Polizei spricht sich zwar f?r die
Variante A im Sinne eines Baumerhalts aus, eine Ausweisung als
verkehrsberuhigter Bereich wird jedoch kritisch eingestuft. Die Tempo 30-Zone
soll erhalten bleiben. Diese Einsch?tzung wird durch die Verwaltung geteilt, da
die kurzen Wechsel der Fahrtgeschwindigkeiten zu Irritationen bei den
Verkehrsteilnehmern f?hren k?nnen. Eine Einbahnstra?enregelung sei f?r die
umliegenden Stra?en kein Problem. Die Umwegfahrten seien zumutbar.
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Die Feuerwehr sieht den Erhalt des
Baumbewuchses insbesondere auf der S?dseite kritisch und bef?rwortet eine
Einbahnstra?enregelung vom Am Ochsenkamp einfahrend in Richtung Tobienstra?e. Aus
Sicht der Feuerwehr ist es erforderlich, dass die B?ume zur?ckgeschnitten
werden, um eine sichere Menschenrettung aus den H?usern auf der S?dseite der
Lindenstra?e durchf?hren zu k?nnen. Die
Andienbarkeit der f?nf Mehrfamilienh?user mit Leitern und anderem Rettungsger?t
wird durch die Gr??e der bestehenden B?ume stark behindert.
? Nach R?cksprache mit den TBS wird ein drastischer R?ckschnitt der Bestandsb?ume kritisch eingestuft, da dies nicht baumvertr?glich durchgef?hrt werden k?nne und mittelfristig zu einem Absterben der B?ume f?hren w?rde. Demzufolge w?re im Zuge einer Umsetzung der Variante A ein Austausch der betreffenden B?ume bzw. die Neugestaltung der Stra?enbegr?nung notwendig.
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Der
Landesbetrieb Stra?en.NRW hat keine
Bedenken gegen eine Einbahnstra?enregelung.
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Ergebnisse der
Anwohnerbeteiligung
Im Rahmen einer Beteiligung wurden den beiden Eigent?mern entlang des
Teilst?cks der Lindenstra?e die Entwurfsvarianten vorgestellt. Die beiden
Eigent?mer sprechen sich f?r unterschiedliche Planvarianten aus. Die
Stellungnahmen der Anlieger sind dieser Vorlage als Anlage beigef?gt.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, als Ergebnis einer Abw?gung die Variante B 3
f?r die Lindenstra?e auszubauen. Durch diese Variante werden die B?ume auf der
S?dseite nicht mehr zu Gef?hrdung der Anwohner f?hren. Der Rettungsdienst w?rde
dort nicht mehr behindert. Dieser Abschnitt der Lindestra?e bleibt als
Bestandteil der Tempo 30-Zone erhalten.
Zwar wird bei Variante A die im urspr?nglichen Antrag formulierte
Vorgabe des gr??tm?glichen Baumbestandes abgedeckt, jedoch sind hiermit
unterschiedliche Auswirkungen verbunden. Verkehrsplanerisch ist es kritisch zu
bewerten, wenn der nur 100 m lange Abschnitt der Lindenstra?e in einen
verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt wird. Die Verkehrsteilnehmer w?rden dann
zuk?nftig mit Tempo 30 aus ?stlicher Richtung in die Lindenstra?e einfahren, in
welcher auf eine L?nge von ca. 100 m Schrittgeschwindigkeit gilt, um dann auf
Tempo 50 auf der Stra?e Am Ochsenkamp zu beschleunigen. Aus Sicht? Verwaltung w?rde dies zu Verwirrungen bei den
Kfz-Fahrern f?hren.
Auch ist es aus Sicht der Feuerwehr erforderlich, dass die B?ume auf der
S?dseite der Lindenstra?e drastisch zur?ckgeschnitten bzw. gegen
standortgerechte B?ume ausgetauscht werden m?ssen, um eine sichere
Menschenrettung zu gew?hrleisten. Da die Variante B 3 einen Wegfall der B?ume
auf der S?dseite vorsieht, wird die Verwaltung Ersatzpflanzungen an anderer
geeigneter Stelle im Stadtgebiet vornehmen.
Nach einer positiven Beschlussfassung f?r eine Planvariante gilt es die
Ausf?hrungsplanungen zu erstellen. Im Anschluss daran kann die Lindenstra?e
ggf. noch im Jahr 2021 umgebaut werden. Ausreichende Haushaltsmittel in H?he
von 400.000,- Euro stehen hierf?r zur Verf?gung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Schwelm beschlie?t die Variante B 3 als Entwurfsplanung zur Umgestaltung
des Teilst?cks der Lindenstra?e zwischen den Stra?en Am Ochsenkamp und
Tobienstra?e.
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Der B?rgermeister gez. Langhard |
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