Betreff
Umgestaltung der Lindenstraße (von Am Ochsenkamp bis Tobienstraße)
Vorlage
201/2020
Aktenzeichen
6.1 Sd
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Behindertenbeirat (BBR) hat im Jahr 2013 auf den schlechten Ausbauzustand der westlichen Lindenstraße (Länge 100 m) hingewiesen. Die vorhandenen Bäume würden mit ihren Wurzeln die Gehwege schädigen, so dass Rollstuhlfahrer diese nicht mehr nutzen können. Ebenso seien die Gehwege für Rollstuhlfahrer zu schmal. Als Reaktion hierauf strebten Verwaltung und TBS eine bauliche Umgestaltung der Lindenstraße an, die in Ihrer planerischen Ausgestaltung keine politische Mehrheit fand.

 

In einem weiteren Schritt stellte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit Schreiben vom 18.10.17 einen Antrag zur Umgestaltung der Lindenstraße inkl. eines Gestaltungsvorschlags. Dies zum Anlass nehmend wurde das Ingenieurbüro StadtVerkehr beauftragt, Entwurfsvorschläge zur Umgestaltung der Lindenstraße unter Berücksichtigung des o.g. Antrags zu erarbeiten. Am 04.02.19 sowie am 18.11.2019 haben Werkstattgespräche mit den Ratsfraktionen stattgefunden.

 

 

Sachstand Planungen

 

Das Büro Stadtverkehr hat am 02.07.2019 der Verwaltung vier Planvarianten für den Umbau der Lindenstraße zukommen lassen. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass gem. des Antragsschreibens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eine Inanspruchnahme von angrenzenden privaten Grundstücksflächen für die Umgestaltung der Lindenstraße geprüft wurde. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Einbeziehung nicht-öffentlicher Grundstücksflächen für die bauliche Aufweitung des Straßenraums kritisch eingestuft wird, da sich ein Großteil des Wurzelwerks der vorhandenen Bäume voraussichtlich unter den angrenzenden privaten Grünflächen befindet. Daher sollte auf eine Versiegelung von Grünflächen (als Planungsvariante) grundsätzlich verzichtet werden.

 

In einem Werkstattgespräch mit Vertretern der Ratsfraktionen wurden die vier Planvarianten vorgestellt und diskutiert. Die Arbeitsgruppe hat sich darauf verständigt, dass zwei Planvarianten der Öffentlichkeit zur Beteiligung vorzulegen sind. Im Folgenden werden die Planungsvarianten kurz erläutert:

 

 

Vorzugsvarianten A und B3

 

Variante A (s. Anlage 1) weist die größte Anzahl an Bäumen auf, wonach dieser Lösungsvorschlag im Wesentlichen den Anforderungen des o.g. Antrags vom 18.10.17 entspricht. Eine Umsetzung dieser Lösung ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse jedoch mit der Einrichtung einer Einbahnstraße in Richtung der Straße Am Ochsenkamp sowie einer niveaugleichen Mischverkehrsfläche verbunden.

 

Aus Gründen des Brandschutzes in Verbindung mit ökologischen Erwägungen könnte zwar die Anzahl an Bäumen erhalten bleiben, allerdings müssten die bestehenden Bäume auf der Südseite aller Wahrscheinlichkeit nach gegen neue standortgerechte Bäume ausgetauscht werden. Siehe hierzu auch die im Folgenden dargestellten Ergebnisse der Behördenbeteiligung.

 

Die Kostenschätzung für diese Variante liegt bei ca. 190.000 € brutto.

 

Die Variante B3 (s. Anlage 2) hingegen sieht einen Einbahnstraßenverkehr in Richtung Tobienstraße vor. Die Fahrbahn soll 3,50 m breit sein. Der südliche Gehweg soll bis zu ca. 2,50 m breit und der nördliche Gehweg breiter als 3,50 m sein. Die Bäume auf der Straßennordseite sollen erhalten bleiben. Der nördliche Gehweg im Bereich der vorhandenen Bäume sollte, ähnlich wie in der Variante A dargestellt, entsiegelt werden. Auf der Südseite sind keine Baumpflanzungen geplant. Die Bestandsbäume würden entfernt werden. Sollte die Variante B3 umgesetzt werden, würden für den Wegfall der bestehenden Bäume Ersatzpflanzungen an anderer Stelle im Stadtgebiet erfolgen.

 

Die Kostenschätzung für diese Variante liegt bei ca. 225.000 € brutto.

 

 

Behördenbeteiligung

 

Im Rahmen einer Behördenbeteiligung hat die Verwaltung angesichts der vorliegenden Planvarianten die folgenden Rückmeldungen erhalten.

 

·         Die Polizei spricht sich zwar für die Variante A im Sinne eines Baumerhalts aus, eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich wird jedoch kritisch eingestuft. Die Tempo 30-Zone soll erhalten bleiben. Diese Einschätzung wird durch die Verwaltung geteilt, da die kurzen Wechsel der Fahrtgeschwindigkeiten zu Irritationen bei den Verkehrsteilnehmern führen können. Eine Einbahnstraßenregelung sei für die umliegenden Straßen kein Problem. Die Umwegfahrten seien zumutbar.

 

·         Die Feuerwehr sieht den Erhalt des Baumbewuchses insbesondere auf der Südseite kritisch und befürwortet eine Einbahnstraßenregelung vom Am Ochsenkamp einfahrend in Richtung Tobienstraße. Aus Sicht der Feuerwehr ist es erforderlich, dass die Bäume zurückgeschnitten werden, um eine sichere Menschenrettung aus den Häusern auf der Südseite der Lindenstraße durchführen zu können. Die Andienbarkeit der fünf Mehrfamilienhäuser mit Leitern und anderem Rettungsgerät wird durch die Größe der bestehenden Bäume stark behindert.

 

·         Nach Rücksprache mit den TBS wird ein drastischer Rückschnitt der Bestandsbäume kritisch eingestuft, da dies nicht baumverträglich durchgeführt werden könne und mittelfristig zu einem Absterben der Bäume führen würde. Demzufolge wäre im Zuge einer Umsetzung der Variante A ein Austausch der betreffenden Bäume bzw. die Neugestaltung der Straßenbegrünung notwendig.

 

·         Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat keine Bedenken gegen eine Einbahnstraßenregelung.

 

 

Ergebnisse der Anwohnerbeteiligung

 

Im Rahmen einer Beteiligung wurden den beiden Eigentümern entlang des Teilstücks der Lindenstraße die Entwurfsvarianten vorgestellt. Die beiden Eigentümer sprechen sich für unterschiedliche Planvarianten aus. Die Stellungnahmen der Anlieger sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Verwaltung empfiehlt, als Ergebnis einer Abwägung die Variante B 3 für die Lindenstraße auszubauen. Durch diese Variante werden die Bäume auf der Südseite nicht mehr zu Gefährdung der Anwohner führen. Der Rettungsdienst würde dort nicht mehr behindert. Dieser Abschnitt der Lindestraße bleibt als Bestandteil der Tempo 30-Zone erhalten.

 

Zwar wird bei Variante A die im ursprünglichen Antrag formulierte Vorgabe des größtmöglichen Baumbestandes abgedeckt, jedoch sind hiermit unterschiedliche Auswirkungen verbunden. Verkehrsplanerisch ist es kritisch zu bewerten, wenn der nur 100 m lange Abschnitt der Lindenstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt wird. Die Verkehrsteilnehmer würden dann zukünftig mit Tempo 30 aus östlicher Richtung in die Lindenstraße einfahren, in welcher auf eine Länge von ca. 100 m Schrittgeschwindigkeit gilt, um dann auf Tempo 50 auf der Straße Am Ochsenkamp zu beschleunigen. Aus Sicht  Verwaltung würde dies zu Verwirrungen bei den Kfz-Fahrern führen.

 

Auch ist es aus Sicht der Feuerwehr erforderlich, dass die Bäume auf der Südseite der Lindenstraße drastisch zurückgeschnitten bzw. gegen standortgerechte Bäume ausgetauscht werden müssen, um eine sichere Menschenrettung zu gewährleisten. Da die Variante B 3 einen Wegfall der Bäume auf der Südseite vorsieht, wird die Verwaltung Ersatzpflanzungen an anderer geeigneter Stelle im Stadtgebiet vornehmen.

 

Nach einer positiven Beschlussfassung für eine Planvariante gilt es die Ausführungsplanungen zu erstellen. Im Anschluss daran kann die Lindenstraße ggf. noch im Jahr 2021 umgebaut werden. Ausreichende Haushaltsmittel in Höhe von 400.000,- Euro stehen hierfür zur Verfügung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Variante B 3 als Entwurfsplanung zur Umgestaltung des Teilstücks der Lindenstraße zwischen den Straßen Am Ochsenkamp und Tobienstraße.

 


 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard