Sachverhalt:
Der Behindertenbeirat (BBR) hat im Jahr 2013 auf den schlechten
Ausbauzustand der westlichen Lindenstraße (Länge 100 m) hingewiesen. Die
vorhandenen Bäume würden mit ihren Wurzeln die Gehwege schädigen, so dass
Rollstuhlfahrer diese nicht mehr nutzen können. Ebenso seien die Gehwege für
Rollstuhlfahrer zu schmal. Als Reaktion hierauf strebten Verwaltung und TBS
eine bauliche Umgestaltung der Lindenstraße an, die in Ihrer planerischen
Ausgestaltung keine politische Mehrheit fand.
In einem weiteren Schritt stellte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
mit Schreiben vom 18.10.17 einen Antrag zur Umgestaltung der Lindenstraße inkl.
eines Gestaltungsvorschlags. Dies zum Anlass nehmend wurde das Ingenieurbüro
StadtVerkehr beauftragt, Entwurfsvorschläge zur Umgestaltung der Lindenstraße
unter Berücksichtigung des o.g. Antrags zu erarbeiten. Am 04.02.19 sowie am
18.11.2019 haben Werkstattgespräche mit den Ratsfraktionen stattgefunden.
Sachstand Planungen
Das Büro Stadtverkehr hat am 02.07.2019 der Verwaltung vier
Planvarianten für den Umbau der Lindenstraße zukommen lassen. An dieser Stelle
ist darauf hinzuweisen, dass gem. des Antragsschreibens der Fraktion Bündnis 90
/ Die Grünen eine Inanspruchnahme von angrenzenden privaten Grundstücksflächen
für die Umgestaltung der Lindenstraße geprüft wurde. Im Ergebnis ist
festzuhalten, dass eine Einbeziehung nicht-öffentlicher Grundstücksflächen für
die bauliche Aufweitung des Straßenraums kritisch eingestuft wird, da sich ein
Großteil des Wurzelwerks der vorhandenen Bäume voraussichtlich unter den
angrenzenden privaten Grünflächen befindet. Daher sollte auf eine Versiegelung
von Grünflächen (als Planungsvariante) grundsätzlich verzichtet werden.
In einem Werkstattgespräch mit Vertretern der Ratsfraktionen wurden die
vier Planvarianten vorgestellt und diskutiert. Die Arbeitsgruppe hat sich
darauf verständigt, dass zwei Planvarianten der Öffentlichkeit zur Beteiligung
vorzulegen sind. Im Folgenden werden die Planungsvarianten kurz erläutert:
Vorzugsvarianten A und B3
Variante A (s. Anlage 1) weist die größte Anzahl an
Bäumen auf, wonach dieser Lösungsvorschlag im Wesentlichen den Anforderungen
des o.g. Antrags vom 18.10.17 entspricht. Eine Umsetzung dieser Lösung ist
aufgrund der beengten Platzverhältnisse jedoch mit der Einrichtung einer
Einbahnstraße in Richtung der Straße Am Ochsenkamp sowie einer niveaugleichen
Mischverkehrsfläche verbunden.
Aus Gründen des Brandschutzes in Verbindung mit ökologischen Erwägungen könnte zwar die Anzahl an Bäumen erhalten bleiben, allerdings müssten die bestehenden Bäume auf der Südseite aller Wahrscheinlichkeit nach gegen neue standortgerechte Bäume ausgetauscht werden. Siehe hierzu auch die im Folgenden dargestellten Ergebnisse der Behördenbeteiligung.
Die Kostenschätzung für diese Variante liegt bei ca. 190.000 € brutto.
Die Variante B3 (s. Anlage 2) hingegen sieht einen Einbahnstraßenverkehr in Richtung Tobienstraße vor. Die Fahrbahn soll 3,50 m breit sein. Der südliche Gehweg soll bis zu ca. 2,50 m breit und der nördliche Gehweg breiter als 3,50 m sein. Die Bäume auf der Straßennordseite sollen erhalten bleiben. Der nördliche Gehweg im Bereich der vorhandenen Bäume sollte, ähnlich wie in der Variante A dargestellt, entsiegelt werden. Auf der Südseite sind keine Baumpflanzungen geplant. Die Bestandsbäume würden entfernt werden. Sollte die Variante B3 umgesetzt werden, würden für den Wegfall der bestehenden Bäume Ersatzpflanzungen an anderer Stelle im Stadtgebiet erfolgen.
Die Kostenschätzung für diese Variante liegt bei ca. 225.000 € brutto.
Behördenbeteiligung
Im Rahmen einer Behördenbeteiligung hat die Verwaltung angesichts der
vorliegenden Planvarianten die folgenden Rückmeldungen erhalten.
·
Die Polizei spricht sich zwar für die
Variante A im Sinne eines Baumerhalts aus, eine Ausweisung als
verkehrsberuhigter Bereich wird jedoch kritisch eingestuft. Die Tempo 30-Zone
soll erhalten bleiben. Diese Einschätzung wird durch die Verwaltung geteilt, da
die kurzen Wechsel der Fahrtgeschwindigkeiten zu Irritationen bei den
Verkehrsteilnehmern führen können. Eine Einbahnstraßenregelung sei für die
umliegenden Straßen kein Problem. Die Umwegfahrten seien zumutbar.
·
Die Feuerwehr sieht den Erhalt des
Baumbewuchses insbesondere auf der Südseite kritisch und befürwortet eine
Einbahnstraßenregelung vom Am Ochsenkamp einfahrend in Richtung Tobienstraße. Aus
Sicht der Feuerwehr ist es erforderlich, dass die Bäume zurückgeschnitten
werden, um eine sichere Menschenrettung aus den Häusern auf der Südseite der
Lindenstraße durchführen zu können. Die
Andienbarkeit der fünf Mehrfamilienhäuser mit Leitern und anderem Rettungsgerät
wird durch die Größe der bestehenden Bäume stark behindert.
· Nach Rücksprache mit den TBS wird ein drastischer Rückschnitt der Bestandsbäume kritisch eingestuft, da dies nicht baumverträglich durchgeführt werden könne und mittelfristig zu einem Absterben der Bäume führen würde. Demzufolge wäre im Zuge einer Umsetzung der Variante A ein Austausch der betreffenden Bäume bzw. die Neugestaltung der Straßenbegrünung notwendig.
·
Der
Landesbetrieb Straßen.NRW hat keine
Bedenken gegen eine Einbahnstraßenregelung.
Ergebnisse der
Anwohnerbeteiligung
Im Rahmen einer Beteiligung wurden den beiden Eigentümern entlang des
Teilstücks der Lindenstraße die Entwurfsvarianten vorgestellt. Die beiden
Eigentümer sprechen sich für unterschiedliche Planvarianten aus. Die
Stellungnahmen der Anlieger sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, als Ergebnis einer Abwägung die Variante B 3
für die Lindenstraße auszubauen. Durch diese Variante werden die Bäume auf der
Südseite nicht mehr zu Gefährdung der Anwohner führen. Der Rettungsdienst würde
dort nicht mehr behindert. Dieser Abschnitt der Lindestraße bleibt als
Bestandteil der Tempo 30-Zone erhalten.
Zwar wird bei Variante A die im ursprünglichen Antrag formulierte
Vorgabe des größtmöglichen Baumbestandes abgedeckt, jedoch sind hiermit
unterschiedliche Auswirkungen verbunden. Verkehrsplanerisch ist es kritisch zu
bewerten, wenn der nur 100 m lange Abschnitt der Lindenstraße in einen
verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt wird. Die Verkehrsteilnehmer würden dann
zukünftig mit Tempo 30 aus östlicher Richtung in die Lindenstraße einfahren, in
welcher auf eine Länge von ca. 100 m Schrittgeschwindigkeit gilt, um dann auf
Tempo 50 auf der Straße Am Ochsenkamp zu beschleunigen. Aus Sicht Verwaltung würde dies zu Verwirrungen bei den
Kfz-Fahrern führen.
Auch ist es aus Sicht der Feuerwehr erforderlich, dass die Bäume auf der
Südseite der Lindenstraße drastisch zurückgeschnitten bzw. gegen
standortgerechte Bäume ausgetauscht werden müssen, um eine sichere
Menschenrettung zu gewährleisten. Da die Variante B 3 einen Wegfall der Bäume
auf der Südseite vorsieht, wird die Verwaltung Ersatzpflanzungen an anderer
geeigneter Stelle im Stadtgebiet vornehmen.
Nach einer positiven Beschlussfassung für eine Planvariante gilt es die
Ausführungsplanungen zu erstellen. Im Anschluss daran kann die Lindenstraße
ggf. noch im Jahr 2021 umgebaut werden. Ausreichende Haushaltsmittel in Höhe
von 400.000,- Euro stehen hierfür zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Schwelm beschließt die Variante B 3 als Entwurfsplanung zur Umgestaltung
des Teilstücks der Lindenstraße zwischen den Straßen Am Ochsenkamp und
Tobienstraße.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |