Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Schwelm hat mit Sitzungsvorlage 083/2020 am 25.06.2020 beschlossen, den
Beschluss über die Verwendung des nach Zuführung zur Sicherheitsrücklage
verbleibenden Teils in Höhe von 386.100,32 € des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG
NW erst im Herbst 2020 zu treffen.
Der Verwaltungsrat
der Städt. Sparkasse zu Schwelm hat sich danach nochmals mit der Angelegenheit
befasst und empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm so wie im obigen
Beschlussvorschlag formuliert, zu verfahren.
Abweichend von dem
bisherigen Verfahren muss im Kalenderjahr 2021 ein weiterer Beschluss mit einer
gesonderten Sitzungsvorlage dem Rat vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss über die Verwendung des verbliebenen Teils in Höhe von
386.100,32 € des Jahresüberschusses nach § 25 Sparkassengesetz NW (SpkG NW)
wird unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit der Corona-Krise ergangenen
Verlautbarungen von der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungen (BaFin) bzw. der Bundesbank zur restriktiven
Handhabung von Dividenden und Ausschüttungen aus März, Juli und September 2020
erst im Kalenderjahr 2021 getroffen.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |