Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses der Städtischen Sparkasse zu Schwelm aus dem Geschäftsjahr 2019
Vorlage
199/2020
Aktenzeichen
FB 3 Lac
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Sitzungsvorlage 083/2020 am 25.06.2020 beschlossen, den Beschluss über die Verwendung des nach Zuführung zur Sicherheitsrücklage verbleibenden Teils in Höhe von 386.100,32 € des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG NW erst im Herbst 2020 zu treffen.

 

Der Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse zu Schwelm hat sich danach nochmals mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm so wie im obigen Beschlussvorschlag formuliert, zu verfahren.

 

Abweichend von dem bisherigen Verfahren muss im Kalenderjahr 2021 ein weiterer Beschluss mit einer gesonderten Sitzungsvorlage dem Rat vorgelegt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss über die Verwendung des verbliebenen Teils in Höhe von 386.100,32 € des Jahresüberschusses nach § 25 Sparkassengesetz NW (SpkG NW) wird unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit der Corona-Krise ergangenen Verlautbarungen von der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bzw. der Bundesbank zur restriktiven Handhabung von Dividenden und Ausschüttungen aus März, Juli und September 2020 erst im Kalenderjahr 2021 getroffen.

 

 


 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg