Betreff
Förderung und Erhalt der Großtagespflegestellen in Schwelm
Vorlage
196/2020
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Großtagespflegestellen mit angestellten Mitarbeitern/innen bilden ein wichtiges Element der Tagesbetreuung. Geschultes Personal unter der Fachaufsicht eines erfahrenen Trägers, betreut bis zu 9 Kinder in der Regel in extra dafür angemieteten und eingerichteten Räumlichkeiten und deckt flexibel den spezifischen Tagesbedarf und Stundenbedarf einer Familie ab. Grundsätzlich handelt es sich um bis zu dreijährige Kinder, sie können aber auch in besonderen Fällen bis zu 14 Jahre alt sein und durch eine Randzeitenbetreuung dann versorgt werden, wenn es die besonderen Bedingungen der Familie erfordern. Flexibilität ist ein besonderes Merkmal des Angebotes, das aber auch besondere Bedingungen erfüllen muss. So unterliegen die  Mitarbeiter*innen im Gegensatz zu selbstständigen Tagespflegekräften den Bedingungen des Arbeitsschutzes und die Deckung der Sozialversicherung muss pflichtgemäß durch die Arbeitgeber sichergestellt sein. Da Kinder natürlich während der Arbeitspausen nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen und diese Pausen nicht am Arbeitsplatz verbracht werden dürfen, ist zusätzliches Personal vorzuhalten. Mieten von gewerblich nutzbaren Immobilien sind im Durchschnitt höher als normaler Wohnraum. Die Belastung der Träger, die in der Regel 1 bis 2 Gruppen betreiben, ist so hoch, dass die Kindertagespflege für sie zum Minusgeschäft wird.

Da die Stadt Schwelm auf diese individuelle Betreuung im Rahmen ihrer Betreuungspflicht nicht verzichten kann, und von den Trägern insgesamt Kinder in der Anzahl von ca. einer KiTa betreut werden, ist eine angedachte Lösung, diese mit einem monatlichen Sachkostenzuschuss zu unterstützen und die Mehrbelastung dadurch abzufedern. Die von den Trägern bezifferten Verluste betragen durchschnittlich pro in Schwelm gemeldetem Kind/Monat 140,00 €.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der JHA empfiehlt, Großtagespflegestellen in freier Trägerschaft, die angestellte Tagespflegepersonen beschäftigen und dadurch überproportional finanziell belastet werden durch einen Sachkostenzuschuss von pauschal 140,00 Euro pro in Schwelm gemeldetem Kind//Monat zu unterstützen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

06.01.04.

Bezeichnung

Tagespflege

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

60.000

Folgekosten

60.000

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg