Sachverhalt:
Die Großtagespflegestellen mit angestellten
Mitarbeitern/innen bilden ein wichtiges Element der Tagesbetreuung. Geschultes
Personal unter der Fachaufsicht eines erfahrenen Trägers, betreut bis zu 9
Kinder in der Regel in extra dafür angemieteten und eingerichteten
Räumlichkeiten und deckt flexibel den spezifischen Tagesbedarf und
Stundenbedarf einer Familie ab. Grundsätzlich handelt es sich um bis zu
dreijährige Kinder, sie können aber auch in besonderen Fällen bis zu 14 Jahre
alt sein und durch eine Randzeitenbetreuung dann versorgt werden, wenn es die
besonderen Bedingungen der Familie erfordern. Flexibilität ist ein besonderes
Merkmal des Angebotes, das aber auch besondere Bedingungen erfüllen muss. So
unterliegen die Mitarbeiter*innen im
Gegensatz zu selbstständigen Tagespflegekräften den Bedingungen des
Arbeitsschutzes und die Deckung der Sozialversicherung muss pflichtgemäß durch
die Arbeitgeber sichergestellt sein. Da Kinder natürlich während der
Arbeitspausen nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen und diese Pausen nicht am
Arbeitsplatz verbracht werden dürfen, ist zusätzliches Personal vorzuhalten.
Mieten von gewerblich nutzbaren Immobilien sind im Durchschnitt höher als
normaler Wohnraum. Die Belastung der Träger, die in der Regel 1 bis 2 Gruppen
betreiben, ist so hoch, dass die Kindertagespflege für sie zum Minusgeschäft
wird.
Da die Stadt Schwelm auf diese individuelle
Betreuung im Rahmen ihrer Betreuungspflicht nicht verzichten kann, und von den
Trägern insgesamt Kinder in der Anzahl von ca. einer KiTa betreut werden, ist
eine angedachte Lösung, diese mit einem monatlichen Sachkostenzuschuss zu
unterstützen und die Mehrbelastung dadurch abzufedern. Die von den Trägern
bezifferten Verluste betragen durchschnittlich pro in Schwelm gemeldetem
Kind/Monat 140,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der JHA empfiehlt, Großtagespflegestellen in
freier Trägerschaft, die angestellte Tagespflegepersonen beschäftigen und
dadurch überproportional finanziell belastet werden durch einen
Sachkostenzuschuss von pauschal 140,00 Euro pro in Schwelm gemeldetem
Kind//Monat zu unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 06.01.04. |
Bezeichnung
Tagespflege |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 60.000 |
Folgekosten 60.000 |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
|
Der
Bürgermeister In
Vertretung gez.
Schweinsberg |