Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt Schwelm vom 13.09.2020
Vorlage
161/2020/1
Aktenzeichen
FB 1.3/ Lie
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die Vorlage ersetzt die Vorlage 161/2020, die aufgrund eines redaktionellen Fehlers im Beschlussvorschlag korrigiert wurde.

 

Nach § 27 Geschäftsordnung NRW in Verbindung mit § 40 Kommunalwahlgesetz hat der Rat nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss unverzüglich über die Einsprüche gegen die Wahl sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen. Der vom Rat gewählte Wahlprüfungsausschuss ist am 03.12.2020 zusammengetreten und hat die Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt Schwelm vom 13.09.2020 vorgeprüft.

 

Der Ausschuss stellte fest, dass

 

a)       alle gewählten Vertreter wählbar waren,

b)      bei der Vorbereitung der Wahl und der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste entscheidenden Einfluss gehabt haben,

c)       das Wahlergebnis richtig festgestellt wurde und

d)      Einsprüche gegen die Wahl des Integrationsrates der Stadt Schwelm nicht erhoben wurden.

 

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt dem Rat vor, die Wahl des Integrationsrates der Stadt Schwelm vom 13.09.2020 für gültig zu erklären.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat erklärt die Wahl des Integrationsrates der Stadt Schwelm vom 13.09.2020 nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss für gültig.

 


Der Bürgermeister

gez. Langhard