Sachverhalt:
Nach dem Beschluss des JHA vom 17.02.2020 sollen die Fördermittel „PlusKITA- und Sprachförderung“ lt. Kinderbildungsgesetz ab Kindergartenjahr 2020/21 an vier Einrichtungen verteilt werden. Es wurde entsprechend der Landeskriterien eine erneute Auswertung der Daten erhoben.
Was zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht bekannt
war, ist, dass die einmal in der Förderung befindlichen Einrichtungen weiter
gefördert werden müssen und der Verteilerschlüssel nicht geändert werden kann.
Aus diesem Grund muss der o.g. Beschluss korrigiert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Pluskitamittel nach §44/45 KiBiz werden
gemäß Vorgabe des Landesjugendamtes folgenden empfangsberechtigten Trägern
zugewiesen:
1. Städt. Verbundfamilienzentrum Hort
2. Städt. Verbundfamilienzentrum Stadtmitte
3. AWO Familienzentrum Oelkingausen
4. Kath. KiTa Heilig Geist
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Der
Bürgermeister In
Vertretung gez.
Schweinsberg |