Betreff
Korrekturbeschluss zu §44/45 KiBiz, Trägerverteilung der Pluskitamittel
Vorlage
194/2020
Aktenzeichen
4/51-1.02 DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach dem Beschluss des JHA vom 17.02.2020 sollen die Fördermittel „PlusKITA- und Sprachförderung“ lt. Kinderbildungsgesetz ab Kindergartenjahr 2020/21 an vier Einrichtungen verteilt werden. Es wurde entsprechend der Landeskriterien eine erneute Auswertung der Daten erhoben.

Was zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht bekannt war, ist, dass die einmal in der Förderung befindlichen Einrichtungen weiter gefördert werden müssen und der Verteilerschlüssel nicht geändert werden kann.

Aus diesem Grund muss der o.g. Beschluss korrigiert werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Pluskitamittel nach §44/45 KiBiz werden gemäß Vorgabe des Landesjugendamtes folgenden empfangsberechtigten Trägern zugewiesen:

 

1. Städt. Verbundfamilienzentrum Hort

2. Städt. Verbundfamilienzentrum Stadtmitte

3. AWO Familienzentrum Oelkingausen

4. Kath. KiTa Heilig Geist

 


 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg