Betreff
Wahl des/der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und seiner/ihrer Stellvertreter/s/
Vorlage
191/2020
Aktenzeichen
4/51-1.02 DA
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Für den Jugendhilfeausschuss (JHA)
sind die/der Vorsitzende und deren Stellvertreter*innen zu wählen.
Nach § 4 Abs. 5 des ersten
Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG-NW) werden
der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von
den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die
der Vertretungskörperschaft angehören (Ratsmitglieder), gewählt.
Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung NW (GO
NW).
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Vorschläge und Abstimmung werden der/die Vorsitzende
sowie 2 Stellvertreter*innen gewählt.
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Der
Bürgermeister In
Vertretung gez.
Schweinsberg |