Betreff
Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
186/2020
Aktenzeichen
FB 3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 28.11.2019 eine Satzung über die

Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2020 erlassen.

Darin wurde der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 64.700.000  € festgesetzt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 05.12.2019 wurde mitgeteilt, dass  die o.g. Satzung zur Kenntnis genommen wurde.

 

Durch Nachtragssatzung vom 23.04.2020 hat der Rat der Stadt Schwelm den Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 64.700.000 € angesichts des ungewissen Liquiditätsbedarfs aufgrund der Auswirkungen in Zusammenhang mit Covid-19 um 10.300.000 € erhöht und damit auf 75.000.000 € festgesetzt.

               

Zum 24.11.2020 hat die Stadt Schwelm Liquiditätskredite in Höhe von rd. 64 Mio. € aufgenommen. 

Die Jahresplanung 2021 ergibt stellenweise ebenfalls einen Kreditbedarf bis zu 64 Mio. €.

 

Um auch Schwankungen, wie z.B. Steuerausfälle, Mehraufwendungen durch Corona,  abfangen zu können, wird vorgeschlagen,

 

den Höchstbetrag der allgemeinen Liquiditätskredite für 2021 weiterhin  auf

75.000.000 €  festzusetzen.

Nach der Jahresplanung erweist sich dieser Betrag als ausreichend.

 

Der Höchstbetrag stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.

Die tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen Mittelzu- und abfluss.

Zinsen fallen nur für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.

 

Damit die Stadt Schwelm  zum 01.01.2021 über eine genehmigte Kreditlinie verfügt, muss die Liquiditätssicherung vom allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der separaten Satzung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2021möglich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2021 zu beschließen.

 

Die Satzung  ist im Hinblick auf die  §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 186/2020 beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.

 

 


 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg