Betreff
Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
186/2020
Aktenzeichen
FB 3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 28.11.2019 eine Satzung ?ber die

Festsetzung des H?chstbetrages der Kredite zur Liquidit?tssicherung f?r das Haushaltsjahr 2020 erlassen.

Darin wurde der H?chstbetrag der Kredite zur Liquidit?tssicherung auf 64.700.000? ? festgesetzt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 05.12.2019 wurde mitgeteilt, dass? die o.g. Satzung zur Kenntnis genommen wurde.

Durch Nachtragssatzung vom 23.04.2020 hat der Rat der Stadt Schwelm den H?chstbetrag der Kredite, die zur Liquidit?tssicherung in Anspruch genommen werden d?rfen, gegen?ber der bisherigen Festsetzung in H?he von 64.700.000 ? angesichts des ungewissen Liquidit?tsbedarfs aufgrund der Auswirkungen in Zusammenhang mit Covid-19 um 10.300.000 ? erh?ht und damit auf 75.000.000 ? festgesetzt.

???????????????

Zum 24.11.2020 hat die Stadt Schwelm Liquidit?tskredite in H?he von rd. 64 Mio. ? aufgenommen.?

Die Jahresplanung 2021 ergibt stellenweise ebenfalls einen Kreditbedarf bis zu 64 Mio. ?.

?

Um auch Schwankungen, wie z.B. Steuerausf?lle, Mehraufwendungen durch Corona,? abfangen zu k?nnen, wird vorgeschlagen,

den H?chstbetrag der allgemeinen Liquidit?tskredite f?r 2021 weiterhin? auf

75.000.000 ?? festzusetzen.

Nach der Jahresplanung erweist sich dieser Betrag als ausreichend.

Der H?chstbetrag stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquidit?tskredite dar.

Die tats?chliche Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abh?ngig vom jeweiligen Mittelzu- und abfluss.

Zinsen fallen nur f?r die tats?chlich aufgenommenen Liquidit?tskredite an.

Damit die Stadt Schwelm? zum 01.01.2021 ?ber eine genehmigte Kreditlinie verf?gt, muss die Liquidit?tssicherung vom allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der separaten Satzung zur Festsetzung des H?chstbetrages der Liquidit?tskredite f?r das Haushaltsjahr 2021m?glich.

Die Verwaltung schl?gt vor, die als Anlage beigef?gte Satzung der Stadt Schwelm ?ber die Festsetzung des H?chstbetrages der Kredite zur Liquidit?tssicherung f?r das Haushaltsjahr 2021 zu beschlie?en.

Die Satzung? ist im Hinblick auf die? ?? 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW der Aufsichtsbeh?rde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.

 

 

?


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 186/2020 beigef?gte Satzung ?ber die Festsetzung des H?chstbetrages der Kredite zur Liquidit?tssicherung f?r das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.

?


 

 

?

Der B?rgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg

?