Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Schwelm hat mit Beschluss vom 28.11.2019 eine Satzung ?ber die
Festsetzung des
H?chstbetrages der Kredite zur Liquidit?tssicherung f?r das Haushaltsjahr 2020
erlassen.
Darin wurde der
H?chstbetrag der Kredite zur Liquidit?tssicherung auf 64.700.000? ? festgesetzt. Mit Schreiben der
Kommunalaufsicht vom 05.12.2019 wurde mitgeteilt, dass? die o.g. Satzung zur Kenntnis genommen wurde.
Durch
Nachtragssatzung vom 23.04.2020 hat der Rat der Stadt Schwelm den H?chstbetrag
der Kredite, die zur Liquidit?tssicherung in Anspruch genommen werden d?rfen,
gegen?ber der bisherigen Festsetzung in H?he von 64.700.000 ? angesichts des
ungewissen Liquidit?tsbedarfs aufgrund der Auswirkungen in Zusammenhang mit
Covid-19 um 10.300.000 ? erh?ht und damit auf 75.000.000 ? festgesetzt.
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Zum 24.11.2020 hat
die Stadt Schwelm Liquidit?tskredite in H?he von rd. 64 Mio. ?
aufgenommen.?
Die Jahresplanung
2021 ergibt stellenweise ebenfalls einen Kreditbedarf bis zu 64 Mio. ?.
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Um auch Schwankungen,
wie z.B. Steuerausf?lle, Mehraufwendungen durch Corona,? abfangen zu k?nnen, wird vorgeschlagen,
den H?chstbetrag der
allgemeinen Liquidit?tskredite f?r 2021 weiterhin? auf
75.000.000 ?? festzusetzen.
Nach der
Jahresplanung erweist sich dieser Betrag als ausreichend.
Der H?chstbetrag
stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquidit?tskredite dar.
Die tats?chliche
Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abh?ngig vom jeweiligen Mittelzu- und
abfluss.
Zinsen fallen nur
f?r die tats?chlich aufgenommenen Liquidit?tskredite an.
Damit die Stadt
Schwelm? zum 01.01.2021 ?ber eine
genehmigte Kreditlinie verf?gt, muss die Liquidit?tssicherung vom allgemeinen
Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der separaten
Satzung zur Festsetzung des H?chstbetrages der Liquidit?tskredite f?r das
Haushaltsjahr 2021m?glich.
Die Verwaltung
schl?gt vor, die als Anlage beigef?gte Satzung der Stadt Schwelm ?ber die
Festsetzung des H?chstbetrages der Kredite zur Liquidit?tssicherung f?r das Haushaltsjahr
2021 zu beschlie?en.
Die Satzung? ist im Hinblick auf die? ?? 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW
der Aufsichtsbeh?rde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.
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Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 186/2020 beigef?gte Satzung ?ber die
Festsetzung des H?chstbetrages der Kredite zur Liquidit?tssicherung f?r das
Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.
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Der B?rgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |
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