Sachverhalt:
Die Gesch?ftsordnung
f?r den Energiebeirat der Stadt Schwelm sieht in ? 1 vor, dass die
Vertreterinnen/Vertreter von Rat und Verwaltung und jeweils eine pers?nliche
Stellvertretung vom Rat der Stadt oder einem von ihm benannten Fachausschuss
ernannt oder abberufen werden. Als Vertreterin/Vertreter des Rates k?nnen
Ratsmitglieder oder sachkundige B?rgerinnen/B?rger benannt werden.
Die Verwaltung
schl?gt vor, die Aufgabe der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern und
Stellvertretungen von Rat und Verwaltung im Energiebeirat der Stadt Schwelm vom
Rat auf den Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung zu ?bertragen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Schwelm ?bertr?gt dem Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung die Aufgabe der
Ernennung und Abberufung von Mitgliedern und Stellvertretungen von Rat und
Verwaltung im Energiebeirat der Stadt Schwelm.
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Der B?rgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |
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