Sachverhalt:
Die Geschäftsordnung
für den Energiebeirat der Stadt Schwelm sieht in § 1 vor, dass die
Vertreterinnen/Vertreter von Rat und Verwaltung und jeweils eine persönliche
Stellvertretung vom Rat der Stadt oder einem von ihm benannten Fachausschuss
ernannt oder abberufen werden. Als Vertreterin/Vertreter des Rates können
Ratsmitglieder oder sachkundige Bürgerinnen/Bürger benannt werden.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Aufgabe der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern und
Stellvertretungen von Rat und Verwaltung im Energiebeirat der Stadt Schwelm vom
Rat auf den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung zu übertragen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Schwelm überträgt dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung die Aufgabe der
Ernennung und Abberufung von Mitgliedern und Stellvertretungen von Rat und
Verwaltung im Energiebeirat der Stadt Schwelm.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |