Betreff
Energiebeirat der Stadt Schwelm - Ernennung und Abberufung von Mitgliedern und Vertretungen
Vorlage
184/2020
Aktenzeichen
6.0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Geschäftsordnung für den Energiebeirat der Stadt Schwelm sieht in § 1 vor, dass die Vertreterinnen/Vertreter von Rat und Verwaltung und jeweils eine persönliche Stellvertretung vom Rat der Stadt oder einem von ihm benannten Fachausschuss ernannt oder abberufen werden. Als Vertreterin/Vertreter des Rates können Ratsmitglieder oder sachkundige Bürgerinnen/Bürger benannt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Aufgabe der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern und Stellvertretungen von Rat und Verwaltung im Energiebeirat der Stadt Schwelm vom Rat auf den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung zu übertragen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Schwelm überträgt dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung die Aufgabe der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern und Stellvertretungen von Rat und Verwaltung im Energiebeirat der Stadt Schwelm.

 

 


 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg