Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Schwelm
Vorlage
182/2020
Aktenzeichen
FB3/ Mü
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

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Die Gemeinde hat gem. ? 95 Abs. 1 GO NRW zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Den am 23.06.2020 von der K?mmerin aufgestellten und vom? 1. Beigeordneten in Vertretung best?tigten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 nebst Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 25.06.2020 (Vorlage 070/2020) zur Kenntnis genommen und an den Rechnungspr?fungsausschuss zur Pr?fung weitergeleitet.

Nach ? 102 GO NRW ist in die Pr?fung des Jahresabschlusses die Buchf?hrung einzubeziehen. Sie hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie erg?nzenden ortsrechtlichen Bestimmungen und sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Pr?fung ist dabei so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verst??e, die sich auf die Darstellung des sich ergebenden Bildes der Verm?gens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsaus?bung erkannt werden. Der Lagebericht ist darauf zu pr?fen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Pr?fung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.

Die ?rtliche Rechnungspr?fung hat unter Beachtung dieser Ma?gaben die Pr?fung des Jahresabschlusses 2019 durchgef?hrt und ?ber Art und Umfang sowie ?ber das Ergebnis der Pr?fung einen Pr?fbericht erstellt. Im Endergebnis der Pr?fung wird festgehalten, dass die von der ?rtlichen Rechnungspr?fung durchgef?hrte Pr?fung zu keinen Einwendungen gef?hrt hat.?

In der Sitzung des Rechnungspr?fungsausschusses am 26.11.2020 wird die ?rtliche Rechnungspr?fung unter Einbezug des Pr?fberichtes ?ber die wesentlichen Ergebnisse ihrer Pr?fung berichten. Nach erfolgter Beratung im Rechnungspr?fungsausschuss hat der Ausschuss gem. ? 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresabschlusspr?fung schriftlich gegen?ber dem Rat Stellung zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund werden dem Rechnungspr?fungsausschuss am 26.11.2020 folgende Beschlussvorschl?ge vorgelegt:

1.       Nach Beratung ?bernimmt der Rechnungspr?fungsausschuss den Bericht der ?rtlichen Rechnungspr?fung ?ber die Pr?fung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Schwelm und erkl?rt diesen zum Bestandteil seiner Erkl?rung gem?? ? 59 GO NRW.?

2.       Nach Beratung des Pr?fungsberichtes der ?rtlichen Rechnungspr?fung des Ennepe-Ruhr-Kreises und ?bernahme des Berichtes durch den Rechnungspr?fungsausschuss erkl?rt dieser, dass die Pr?fung zu keinen Einwendungen gef?hrt hat und er den Jahresabschluss und den Lagebericht billigt.?

3.       Der Rechnungspr?fungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm gem?? ? 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 zu beschlie?en und dem B?rgermeister vorbehaltlos die Entlastung zu erteilen.

Die vorbereitete Erkl?rung gem?? ? 59 GO NRW ist dieser Vorlage als Anlage 1 in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung beigef?gt.?

Vorbehaltlich der Beschl?sse im Rechnungspr?fungsausschuss hat der Rat gem?? ? 96 Abs. 1 GO NRW nunmehr ?ber die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahres?berschusses zu beschlie?en und ?ber die Entlastung des B?rgermeisters zu entscheiden.

Gem. ? 75 Abs. 3 Satz 2 GO NRW k?nnen der Ausgleichsr?cklage Jahres-?bersch?sse zugef?hrt werden, soweit die allgemeine R?cklage einen Bestand in H?he von mindestens 3 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses aufweist.

Dabei ist jedoch die Einschr?nkung des ? 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zu beachten. Danach ist ein Jahres?berschuss, soweit in den Jahresabschl?ssen der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbetr?ge der Ergebnisrechnung die allgemeine R?cklage reduziert wurde, insoweit zun?chst der allgemeinen R?cklage zuzuf?hren. In den letzten drei Jahren hat die Stadt Schwelm stets Jahres?bersch?sse erwirtschaftet. Insofern greift die Einschr?nkung des ? 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW nicht.??

Da die allgemeine R?cklage (5.500.306,86 ?) derzeit einen Bestand in H?he von 3,1 Prozent der Bilanzsumme (177.710.399,77 ?) des Jahresabschlusses 2019 aufweist, sollte der komplette Jahres?berschuss (83.352,79 ?) der flexibel einsetzbaren Ausgleichsr?cklage zugef?hrt werden.

Nach Vornahme der Zuf?hrung h?tte die allgemeine R?cklage einen Bestand in H?he von 5.500.306,86 ? und die Ausgleichsr?cklage einen Bestand in H?he von 2.886.698,58 ?.

Der gepr?fte Jahresabschluss 2019 ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigef?gt. Auf Wunsch k?nnen zus?tzlich Papierexemplare zur Verf?gung gestellt werden.??


Beschlussvorschlag:

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1.       Die schriftliche Stellungnahme des Rechnungspr?fungsausschusses zum Ergebnis der Jahresabschlusspr?fung 2019 gem. ? 59 Abs. 3 GO NRW wird zur Kenntnis genommen.

2.       Der Jahresabschluss 2019 wird gem. ? 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in H?he von 177.710.399,77 ? und einem Jahres?berschuss in H?he von 83.352,79 ? festgestellt.

3.       Der Jahres?berschuss in H?he von 83.352,79 ? wird der Ausgleichsr?cklage zugef?hrt

4.       Dem B?rgermeister wird gem. ? 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW f?r den Jahresabschluss 2019 die uneingeschr?nkte Entlastung erteilt.??


 

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Der B?rgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg

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