Sachverhalt:
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Die Gemeinde
hat gem. ? 95 Abs. 1 GO NRW zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Den am
23.06.2020 von der K?mmerin aufgestellten und vom? 1. Beigeordneten in Vertretung best?tigten
Entwurf des Jahresabschlusses 2019 nebst Lagebericht und Anhang hat der Rat in
der Sitzung am 25.06.2020 (Vorlage 070/2020) zur Kenntnis genommen und an den
Rechnungspr?fungsausschuss zur Pr?fung weitergeleitet.
Nach ? 102 GO
NRW ist in die Pr?fung des Jahresabschlusses die Buchf?hrung einzubeziehen. Sie
hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie
erg?nzenden ortsrechtlichen Bestimmungen und sonstigen Satzungen beachtet
worden sind. Die Pr?fung ist dabei so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und
Verst??e, die sich auf die Darstellung des sich ergebenden Bildes der
Verm?gens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei
gewissenhafter Berufsaus?bung erkannt werden. Der Lagebericht ist darauf zu
pr?fen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit
den bei der Pr?fung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.
Die ?rtliche
Rechnungspr?fung hat unter Beachtung dieser Ma?gaben die Pr?fung des
Jahresabschlusses 2019 durchgef?hrt und ?ber Art und Umfang sowie ?ber das
Ergebnis der Pr?fung einen Pr?fbericht erstellt. Im Endergebnis der Pr?fung
wird festgehalten, dass die von der ?rtlichen Rechnungspr?fung durchgef?hrte
Pr?fung zu keinen Einwendungen gef?hrt hat.?
In der
Sitzung des Rechnungspr?fungsausschusses am 26.11.2020 wird die ?rtliche
Rechnungspr?fung unter Einbezug des Pr?fberichtes ?ber die wesentlichen
Ergebnisse ihrer Pr?fung berichten. Nach erfolgter Beratung im
Rechnungspr?fungsausschuss hat der Ausschuss gem. ? 59 Abs. 3 GO NRW zu dem
Ergebnis der Jahresabschlusspr?fung schriftlich gegen?ber dem Rat Stellung zu
nehmen.
Vor diesem Hintergrund werden dem Rechnungspr?fungsausschuss am 26.11.2020
folgende Beschlussvorschl?ge vorgelegt:
1.
Nach
Beratung ?bernimmt der Rechnungspr?fungsausschuss den Bericht der ?rtlichen
Rechnungspr?fung ?ber die Pr?fung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Schwelm
und erkl?rt diesen zum Bestandteil seiner Erkl?rung gem?? ? 59 GO NRW.?
2.
Nach
Beratung des Pr?fungsberichtes der ?rtlichen Rechnungspr?fung des
Ennepe-Ruhr-Kreises und ?bernahme des Berichtes durch den
Rechnungspr?fungsausschuss erkl?rt dieser, dass die Pr?fung zu keinen
Einwendungen gef?hrt hat und er den Jahresabschluss und den Lagebericht
billigt.?
3.
Der
Rechnungspr?fungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm gem?? ? 96 Abs.
1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 zu beschlie?en und dem
B?rgermeister vorbehaltlos die Entlastung zu erteilen.
Die
vorbereitete Erkl?rung gem?? ? 59 GO NRW ist dieser Vorlage als Anlage 1
in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung beigef?gt.?
Vorbehaltlich der Beschl?sse im Rechnungspr?fungsausschuss hat der Rat
gem?? ? 96 Abs. 1 GO NRW nunmehr ?ber die Feststellung des Jahresabschlusses
und die Verwendung des Jahres?berschusses zu beschlie?en und ?ber die
Entlastung des B?rgermeisters zu entscheiden.
Gem. ? 75 Abs. 3 Satz 2 GO NRW k?nnen der Ausgleichsr?cklage
Jahres-?bersch?sse zugef?hrt werden, soweit die allgemeine R?cklage einen
Bestand in H?he von mindestens 3 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses
aufweist.
Dabei ist jedoch die Einschr?nkung des ? 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zu
beachten. Danach ist ein Jahres?berschuss, soweit in den Jahresabschl?ssen der
letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbetr?ge
der Ergebnisrechnung die allgemeine R?cklage reduziert wurde, insoweit zun?chst
der allgemeinen R?cklage zuzuf?hren. In den letzten drei Jahren hat die Stadt
Schwelm stets Jahres?bersch?sse erwirtschaftet. Insofern greift die
Einschr?nkung des ? 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW nicht.??
Da die allgemeine
R?cklage (5.500.306,86 ?) derzeit einen Bestand in H?he von 3,1 Prozent der
Bilanzsumme (177.710.399,77 ?) des Jahresabschlusses 2019 aufweist, sollte der
komplette Jahres?berschuss (83.352,79 ?) der flexibel einsetzbaren
Ausgleichsr?cklage zugef?hrt werden.
Nach Vornahme der Zuf?hrung h?tte die allgemeine R?cklage einen Bestand
in H?he von 5.500.306,86 ? und die Ausgleichsr?cklage einen Bestand in H?he von
2.886.698,58 ?.
Der gepr?fte Jahresabschluss 2019 ist dieser Vorlage als Anlage 2
beigef?gt. Auf Wunsch k?nnen zus?tzlich Papierexemplare zur Verf?gung gestellt
werden.??
Beschlussvorschlag:
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1.
Die
schriftliche Stellungnahme des Rechnungspr?fungsausschusses zum Ergebnis
der Jahresabschlusspr?fung 2019 gem. ? 59 Abs. 3 GO NRW wird zur
Kenntnis genommen.
2.
Der Jahresabschluss
2019 wird gem. ? 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in H?he von
177.710.399,77 ? und einem Jahres?berschuss in H?he von 83.352,79 ? festgestellt.
3.
Der Jahres?berschuss
in H?he von 83.352,79 ? wird der Ausgleichsr?cklage zugef?hrt
4.
Dem B?rgermeister
wird gem. ? 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW f?r den Jahresabschluss 2019 die uneingeschr?nkte
Entlastung erteilt.??
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Der B?rgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |
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