Betreff
23. Flächennutzungsplanänderung Bereich "Am Ochsenkamp" Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
200/2007
Aktenzeichen
FB 5/Le
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 22.06.2006 den Aufstellungsbeschluss für die 23. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Ochsenkamp) gefasst. Mit der Flächennutzungsplanänderung soll eine Fläche für Versorgungsanlagen (Zweckbestimmung Gas) in gewerbliche Baufläche und Grünfläche, Zweckbestimmung Bolzplatz umgewidmet werden. Die Flächennutzungsplanänderung dient der Vorbereitung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fillkuhle“.

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung hat in seiner Sitzung am 15.02.2005 die Beschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 13.04.2005 bis einschließlich 29.04.2005 durchgeführt. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ergaben sich keine Anregungen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde mit Schreiben vom 02.11.2005 unter Fristsetzung zum 02.12.2005 durchgeführt. Beteiligt wurden der Wupperverband, das Staatliche Umweltamt Hagen, die Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz, Schwelm und die EN-Kreisverwalzung. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden ergab lediglich eine Rückmeldung des Geologischen Dienstes NRW, indem er mit Schreiben vom 18.11.2005 mitteilte, dass er keine Anregungen habe. Aus diesem Grunde wurden die oben angegeben Behörden mit Schreiben vom 05.04.2006 nochmals zur Stellungnahme aufgefordert. In diesem Schreiben wurde nochmals dezidiert auf die Tatsache hingewiesen, dass es sich bei dem Änderungsbereich um einen ehemaligen Gasversorgungsstandort handelt. Diese erneuet frühzeitige Beteiligung der Behörden ergab lediglich eine Rückmeldung des Staatlichen Umweltamtes Hagen, das mit Schreiben vom 02.05.2006 mitteilte, dass keine Bedenken bestünden. In anschließenden Telefonaten und Terminen mit dem Staatlichen Umweltamt (heute Bezirksregierung Arnsberg) wurde der Umgang mit der Niederschlagswasserproblematik und der Umgang mit  den Bodenrisiken im Bauleitplanverfahren abgestimmt. Die Inhalte dieser Abstimmung wurden in die Begründung zur 23. Flächennutzungsplanänderung eingearbeitet.

Dieser Vorlage sind beigefügt die Begründung als Anlage 1, die Darstellung vor Änderung als Anlage 2, die Darstellung nach Änderung als Anlage 3 und das Formular zur Lokalen Agenda 21 als Anlage 4.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.Das von der Verwaltung vorgeschlagene Darlegungskonzept zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Am Ochsenkamp“ wird angenommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Darlegungskonzeptes  die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des  Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung durchzuführen.

 

 

 


Anlage 1 Begründung, 6 Seiten

Anlage 2 Darstellung vor Änderung, 1 Seite

Anlage 3 Darstellung nach Änderung, 1 Seite

Anlage 4 Formular zur Lokalen Agenda 21, 3 Seiten