Sachverhalt:
§ 7 (1) der
Unternehmenssatzung der TBS AöR regelt die Besetzung des Verwaltungsrates:
„Der Verwaltungsrat besteht aus
dem/der Vorsitzenden und 11 übrigen Mitgliedern. Ist nicht jede Ratsfraktion
bei den übrigen Mitgliedern nach Satz 1 berücksichtigt, ist die Gesamtzahl der
übrigen Mitglieder soweit durch Satzungsänderung zu verändern, dass jede
Ratsfraktion mindestens 1 Vertreter stellt. Für die übrigen Mitglieder werden
Stellvertreter bestellt.“
Aufgrund geänderter Verhältnisse auf Basis der Kommunalwahl 2020 ist die
Zahl der übrigen Mitglieder auf 15 zu erhöhen.
Um dauerhaft bei veränderten Verhältnissen ohne weitere Satzungsänderung
auf die neuen Gegebenheiten reagieren zu können, wird eine allgemeingültige
Formulierung vorgeschlagen, mit der das Ziel, dass jede Ratsfraktion bei den
übrigen Mitgliedern mit mindesten einem Vertreter berücksichtigt wird,
erreicht.
Der Absatz soll wie folgt neu gefasst werden:
„Der
Verwaltungsrat besteht aus dem/der Vorsitzenden und übrigen Mitgliedern. Die
Zahl der übrigen Mitglieder legt der Rat zu Beginn einer Wahlperiode fest. Jede
Ratsfraktion ist bei den übrigen Mitgliedern nach Satz 1 mit mindestens 1
Vertreter zu
berücksichtigen.
Für die übrigen Mitglieder werden Stellvertreter bestellt.“
Die vorgeschlagene Änderung ist in
dem als Anlage beigefügten Entwurf zur 5. Änderungssatzung enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schwelm für das Kommunalunternehmen „Technische Betriebe der Stadt Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts“ wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf beschlossen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |