Betreff
5. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der TBS AöR
Vorlage
167/2020
Aktenzeichen
Satzung TBS
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

§ 7 (1) der Unternehmenssatzung der TBS AöR regelt die Besetzung des Verwaltungsrates:

 „Der Verwaltungsrat besteht aus dem/der Vorsitzenden und 11 übrigen Mitgliedern. Ist nicht jede Ratsfraktion bei den übrigen Mitgliedern nach Satz 1 berücksichtigt, ist die Gesamtzahl der übrigen Mitglieder soweit durch Satzungsänderung zu verändern, dass jede Ratsfraktion mindestens 1 Vertreter stellt. Für die übrigen Mitglieder werden Stellvertreter bestellt.“

Aufgrund geänderter Verhältnisse auf Basis der Kommunalwahl 2020 ist die Zahl der übrigen Mitglieder auf 15 zu erhöhen.

Um dauerhaft bei veränderten Verhältnissen ohne weitere Satzungsänderung auf die neuen Gegebenheiten reagieren zu können, wird eine allgemeingültige Formulierung vorgeschlagen, mit der das Ziel, dass jede Ratsfraktion bei den übrigen Mitgliedern mit mindesten einem Vertreter berücksichtigt wird, erreicht.

Der Absatz soll wie folgt neu gefasst werden:

„Der Verwaltungsrat besteht aus dem/der Vorsitzenden und übrigen Mitgliedern. Die Zahl der übrigen Mitglieder legt der Rat zu Beginn einer Wahlperiode fest. Jede Ratsfraktion ist bei den übrigen Mitgliedern nach Satz 1 mit mindestens 1 Vertreter zu

berücksichtigen. Für die übrigen Mitglieder werden Stellvertreter bestellt.“

Die vorgeschlagene Änderung ist in dem als Anlage beigefügten Entwurf zur 5. Änderungssatzung enthalten.

 


Beschlussvorschlag:

Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schwelm für das Kommunalunternehmen „Technische Betriebe der Stadt Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts“ wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf beschlossen.


 

Der Bürgermeister

gez. Langhard