Sachverhalt:
Nach § 46 b i.V.m. § 40 Kommunalwahlgesetz hat der Rat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über Einsprüche gegen die Wahl sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amtswegen zu beschließen.
Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.12.2020 die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schwelm vom 13.09.2020 und die Stichwahl vom 27.09.2020 vorgeprüft.
Der Wahlprüfungsausschuss stellte fest, dass
a) der gewählte Bürgermeister die Wählbarkeit besitzt,
b) bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung keine
Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die auf das Wahlergebnis einen
entscheidenden Einfluss gehabt haben,
c) das Wahlergebnis richtig festgestellt wurde und
d) Einsprüche gegen die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schwelm nicht erhoben wurden.
Der Wahlprüfungsausschuss schlägt dem Rat vor, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schwelm vom 13.09.2020 und Stichwahl vom 27.09.2020 für gültig zu erklären.
Beschlussvorschlag:
Der Rat erklärt die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schwelm vom 13.09.2020 und Stichwahl vom 27.09.2020 nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss für gültig.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |