Sachverhalt:
Bei der Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Schwelm“ in eine Anstalt öffentlichen Rechts zum 31.12.2004 wurde das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Vermögensgegenständen der Einrichtung im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge von der Stadt Schwelm an die „Technischen Betriebe der Stadt Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts“ übertragen. Diese Ãœbertragung umfasste zum damaligen Zeitpunkt auch die im Vermögen des EntwässerungsÂbereichs geführten Bachwasserleitungen (Ãœbersicht siehe Anlage 1), so dass diese Bauwerke als Bestandteil des Anlagevermögens in der TBS-Schlussbilanz (siehe Anlage 2) enthalten sind. Zum Stand 31.12.2006 betrug der bilanzielle Buchwert dieser baulichen Anlagen  1.076.466,96 EUR.
Bei diesen Bachwasserleitungen handelt es sich aber um bauliche Anlagen, die dem Bereich „Gewässerbau und Gewässerunterhaltung“ und damit dem Aufgabenbereich der Stadt Schwelm zuzurechnen sind.
Da zum 01.01.2008 das Neue Kommunale Finanzmanagement bei der Stadt Schwelm eingeführt wird, ist erstmalig zu diesem Stichtag sämtliches Vermögen der Stadt Schwelm zu bilanzieren. Zu diesem Vermögen gehören auch die im Stadtgebiet Schwelm vorhandenen und zum jetzigen Zeitpunkt im Anlagevermögen der TBS, AöR enthaltenen Bachwasserleitungen.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an diesen baulichen Anlagen von der TBS, AöR wieder an die Stadt Schwelm zu den zum 31.12.2007 maßgebenden bilanziellen Restbuchwerten, deren Gesamtsumme sich nach heutigen Stand voraussichtlich auf 1.070.708,23 EUR belaufen wird, zu übertragen und anschließend eine den Vorgaben des NKF entsprechende Bewertung der übertragenen Anlagen auf Basis vorsichtig geschätzter Zeitwerte zum Stichtag der Eröffnungsbilanz vorzunehmen.
Zu beachten ist, dass im Zuge der zum 31.12.2004 erfolgten Vermögensübertragung die damals wirtschaftlich den rechtlich unselbständigen Technischen Betrieben Schwelm zugeordneten Investitionskredite aus wirtschaftlichen Gründen bei der Stadt Schwelm unter Gewährung eines Trägerdarlehens verblieben sind.
Aufgrund dessen ist es notwendig, im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums an den Bachwasserleitungen von den TBS, AöR an die Stadt Schwelm eine Anpassung des Trägerdarlehens in Höhe der zum 31.12.2007 maßgebenden, bilanziellen Werte der betreffenden baulichen Anlage vorzunehmen.
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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister der Stadt Schwelm wird beauftragt, hinsichtlich der EigentumsÂübertragung und der Anpassung des Trägerdarlehens einen entsprechenden Vertrag mit dem Vorstand der TBS, AöR abzuschließen.
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