Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII, Kinder- und Jugendhilfe, vom 11.09.2012, der Gemeindeordnung-NW (GO) und der Satzung für das Jugendamt vom 22.09.1994, geändert am 16.12.1999, zuletzt geändert am 29.01.2015 zu bilden.
Gemäß § 4 der o.g. Satzung gehören
dem JHA
10 stimmberechtigte Mitglieder sowie 14
beratende Mitglieder plus nach dem zum 01.08.2020 geltenden revidierten
KiBiz (Kinderbildungsgesetz) 1 beratendes Mitglied des Jugendamtselternbeirates
an.
Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich zusammen aus
- sechs Mitgliedern des Rates oder Frauen und Männern, die in der Jugendhilfe erfahren sind (der/die Vorsitzende und sein/ihre Vertreter/Vertreterin müssen dem Rat angehören) und
- vier Vertreter/innen der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe.
Die
Vertreter/innen der freien Träger der Jugendhilfe werden von ihren Verbänden
vorgeschlagen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis im
Ausschuss anzustreben. Gleichzeitig ist für jedes Mitglied ein/e persönliche(r)
Vertreter/in zu wählen (gebundene Vertretung).
Die Fraktionen haben sich über die stimmberechtigten Ratsmitglieder bzw. die in der Jugendhilfe erfahrenen Männer und Frauen geeinigt, einen gemeinsamen Vorschlag gemacht und die jeweiligen Vorschläge (siehe Beschlussvorschlag Zif. 1-6) angenommen. Falls der Rat diesem einheitlichen Wahlvorschlag nicht einstimmig zustimmen sollte, wäre nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu entscheiden.
Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe haben Einzelvorschläge unterbreitet. Aus den nachstehend aufgeführten Vorschlägen der freien Träger wählt der Rat vier Vertreter/innen und vier (gebundene) Stellvertreter/innen.
Die Verwaltung
hat aus den Vorschlägen der Freien Träger und in Abstimmung mit ihnen eine
sinnvolle Aufstellung getroffen und alle Vorschläge bei den stimmberechtigten
bzw. stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedern berücksichtigt. Falls dem einheitlichen Wahlvorschlag durch
den Rat keine einstimmige Zustimmung gegeben wird, ist eine Entscheidung nach §
50 Abs.2 GO NW mit Stimmenmehrheit ausreichend.
Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung gehören dem JHA die im Beschlussvorschlag genannten beratenden Mitglieder an, und zwar entsprechend dem SGB VIII und der
Satzung für das Jugendamt bzw. der Benennung durch entsprechende Behörden oder Organisationen. Außerdem haben die Fraktionen im Rat, die im JHA nicht vertreten sind, nach der Satzung das Recht, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger mit beratender Stimme vorzuschlagen.
Beschlussvorschlag:
A) Der Rat nimmt den für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses
vorgeschlagenen einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen (6 Mitglieder des Rates oder Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind) an.
Danach sollen dem Ausschuss folgende
stimmberechtigte Mitglieder und
stellvertretende Mitglieder (persönliche
Stellvertretung) angehören:
Stimmberechtigte Mitglieder |
|
Persönliche Stellvertreter |
|
Mitglieder des Rates und in der Jugendhilfe erfahrene
Frauen und Männer |
|
stellvertretende Mitglieder des Rates und in der
Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer |
|
1. Alina Meuser (2.
stellv. Vorsitz) |
SPD-RM |
Gabriele Tempel |
SPD-RM |
2. Saskia Schier |
SPD-skB |
Daniel Nickel |
SPD-SkB |
3. Frank Nockemann (1.
stellv. Vorsitz) |
CDU-RM |
Regina Schmidt |
CDU-RM |
4. Miguel Ordonez del Cid |
CDU-SkB |
Mike Daßler |
CDU-SkB |
5. Marcel Gießwein (Vorsitz) |
Grüne-RM |
Marianne Rindermann |
Grüne-SkB |
6. Daniel Könen |
FDP-skB |
Lukas Pohlmann |
FDP-skB |
B) Außerdem werden aus dem Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe zu stimmberechtigten Mitgliedern und deren persönlichen Vertreter/innen gewählt:
Stimmberechtigte Mitglieder |
|
Persönliche Stellvertreter |
|
7. Dr. Klaus Bensel |
StJR |
Anna Besa |
StJR |
8.
Rosemarie Kick |
AWO |
Carina Stobbe |
AWO |
9.
Richard Blanke |
Caritas |
Kerstin Kolodziej |
DRK |
10. Claudia
Flesch |
DKSB |
Regine Umbach |
DKSB |
C) Für den Ausschuss werden folgende beratende Mitglieder und deren persönliche Vertreter/innen benannt:
Beratende Mitglieder Persönliche Stellvertreter/innen
Vertreter der Verwaltung
11. Ralf Schweinsberg 11. Stephan Langhard
12. Olaf Menke 12. Hildegard Peters
Ärztin/Arzt des Kreisgesundheitsamtes
13. N.N. 13.
N.N.
Vertreter der Kreispolizeibehörde
14.
Thomas Hans Stiebler 14.
Peter Lobeck
Familien- oder
Jugendrichter/in
15.
Bastian Cardue 15.
Janine Kaufmann
Vertreter/in der Ev. Kirche
16.
Jürgen Schröder 16.
Daniel Joester
Vertreter/in der Kath.
Kirche
17. Bernward
Völkel 17.
Heinz-Georg Thier
Vertreter/in der Arbeitsagentur
18. Margit
Wittpoth-Frank 18.
Holger Stemmann
Vertreter/in der
Lehrerschaft
19.
Mathias Wagener 19.
Stefan Peschel
Vertreter/in des
Berufskollegs
20.
Svenja Fischer 20.
Kathrin Wiegel
Vertreter/in der SWG/BfS-Fraktion
21. Sandra Bockelmann SWG/BFS-SkB 21.
Luisa Cerone-Sieker SWG/BFS-SkB
Vertreter/in der
Fraktion DIE LINKE
22. Wiese DIE LINKE-SkB 22. Voss Die Linke-SkB
Vertreter/in der BIZ -
Fraktion
23. Yeliz Ergen BIZ-SkB 23. Gulistan Harimci BIZ-SkB
Vertreter/in der ausl. Mitbürger
24. N.N.
Vertreter Integrationsrat 24.
N.N. Vertreter Integrationsrat
Vertreter/in des Jugendamtselternbeirates
25. Ruth Grabosch 25.
Michelle Huth-Kriegsmann
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Der Bürgermeister gez. Langhard |