Betreff
Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Vorlage
150/2020
Aktenzeichen
FB 1.3/ Lie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW wählt der Rat aus seiner Mitte ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters, die den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation vertreten.

 

Vor Durchführung des entsprechenden Wahlverfahrens ist die Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen durch Beschluss des Rates erforderlich.

 

Für die abgelaufene Wahlperiode hatte der Rat durch mehrheitlichen Beschluss vom 03.07.2014 (28 ja/ 6 nein/ 4 Enthaltungen) die Anzahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters auf drei festgelegt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Anzahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters wird auf 3 festgelegt.

 


 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard