Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm vom 13.09.2020
Vorlage
149/2020
Aktenzeichen
FB 1.3/ Lie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach ? 40 Kommunalwahlgesetz hat der Rat nach Vorpr?fung durch einen hierf?r gew?hlten Ausschuss unverz?glich ?ber die Einspr?che gegen die Wahl sowie ?ber die G?ltigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschlie?en. Der vom Rat gew?hlte Wahlpr?fungsausschuss ist am 03.12.2020 zusammengetreten und hat die G?ltigkeit der Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm vom 13.09.2020 vorgepr?ft.

Der Ausschuss stellte fest, dass

a)      alle gew?hlten Vertreter w?hlbar waren,

b)      bei der Vorbereitung der Wahl und der Wahlhandlung keine Unregelm??igkeiten vorgekommen sind, die auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste entscheidenden Einfluss gehabt haben,

c)      das Wahlergebnis richtig festgestellt wurde und

d)      Einspr?che gegen die Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm nicht erhoben wurden.

Der Wahlpr?fungsausschuss schl?gt dem Rat vor, die Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm vom 13.09.2020 f?r g?ltig zu erkl?ren.


Beschlussvorschlag:

Der Rat erkl?rt die Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm vom 13.09.2020 nach Vorpr?fung durch den Wahlpr?fungsausschuss f?r g?ltig.


Der B?rgermeister

gez. Stephan Langhard

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