Sachverhalt:
Die
innerstädtische Entwicklung der Stadt Schwelm steht vor großen
Herausforderungen. Mit dem Neubau des Rathauses auf der ehemaligen Brache der
Schwelmer Brauerei und der gleichzeitig geplanten Errichtung eines
Kulturzentrums für die Volkshochschule, die Musikschule und die Stadtbücherei
werden Impulse für die weitere Innenstadtentwicklung gesetzt. Es entsteht eine
„Neue Mitte“, wodurch positive Entwicklungstendenzen auch für die weiteren
Bereiche der Innenstadt abgeleitet werden sollen.
Einhergehend
mit dem Ratsbeschluss zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept
(ISEK) im September 2019 wurden auch Beschlüsse zur Umsetzung der ersten
Maßnahmen (u.a. zum Kulturzentrum) gefasst.
Da bis zum 30.09.2020 die Anträge für die Zuwendung von Mitteln der
Städtebauförderung für das Programmjahr 2021 gestellt werden müssen,
beabsichtigt die Verwaltung mit dieser Vorlage die notwendigen politischen
Beschlüsse fassen zu lassen. Konkret ist
es das Ziel der Verwaltung, für die Maßnahmen „Innenstadt-Büro“ sowie „Image-
und Öffentlichkeitsarbeit“ die entsprechenden Förderanträge bis zum o.g. Datum
einzureichen. Für die weiteren im Beschlussvorschlag Nr. 1 genannten Maßnahmen
sind zunächst u.a. Entwurfspläne zu erarbeiten, bevor eine Förderung beantragt
wird.
Im Folgenden werden die im Beschlussvorschlag genannten Maßnahmen
detaillierter beschrieben.
Einzelmaßnahmen
Angesichts der fortschreitenden Planung und Umsetzung des neuen Rathauses
sowie Kulturzentrums beabsichtigt die Verwaltung einen Antrag für die
Zuwendungen von Mitteln der Städtebauförderung für das städtebauliche Umfeld
dieser beiden Maßnahmen zu stellen. Daher sollen der Bereich Neumarkt /
Römerstraße sowie der zukünftige Rathausplatz zur Förderung
angemeldet werden. In einem ersten Schritt gilt es hier für die betroffenen
Straßenabschnitte Entwurfsplanungen zu erarbeiten.
Mit dem Rathausplatz soll eine neue öffentliche Platzfläche entstehen,
welche für das neue Rathaus eine städtebaulich anspruchsvolle Eingangssituation
schafft sowie das Netz öffentlicher Flächen sowie Fuß- und Radwege sinnvoll
ergänzt. Außerdem soll auch der Bereich Neumarkt / Römerstraße umgestaltet
werden, um eine attraktive Wegeverbindung zwischen Neumarkt, Rathausplatz,
Bürgerplatz und Fußgängerzone sowie dem Wilhelmsplatz zu ermöglichen.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass auch die westlich an das
zukünftige Rathaus angrenzende Schulstraße hinsichtlich einer
Umgestaltung untersucht werden wird. Da das ISEK der Schulstraße eine besondere
Bedeutung für den Fuß- und Radverkehr bescheinigt, gilt es im folgenden
Programmjahr 2022 die hierfür im ISEK vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen der
Städtebauförderung zu beantragen, um eine Umgestaltung der Schulstraße
einzuleiten.
Neben der Zentralisierung soll auch das Areal um den Bahnhof herum
städtebaulich aufgewertet werden. Dies bedeutet, dass der Bahnhofsplatz
zwischen dem ZOB und der Herzogstraße als ein attraktiver Platz mit
Aufenthaltsqualitäten für Jung und Alt mit einer auch repräsentativen Funktion vor
dem Bahnhofsgebäude etabliert wird. Der Bahnhofsplatz besitzt bereits heute
durch seine Grüngestaltung, einen Spielplatz, ein Boule-Feld sowie die
ansässige Außengastronomie Attraktivitäten. Zukünftig soll der Bahnhofsvorplatz
weiter gestärkt und als attraktiver und belebter Aufenthaltsbereich ausgebaut
werden.
Darüber hinaus soll der Bahnhof in seiner Funktion unterstützt werden,
indem er als Mobilitätsstation aufgewertet wird und mehr
Abstellmöglichkeiten für Radfahrer sowie Angebote für E-Mobilität bietet. Er
soll einen zentralen Verknüpfungspunkt der unterschiedlichen Verkehrsmittel und
einen attraktiven Umstiegspunkt für Pendler darstellen.
Zudem ist es ein weiteres Ziel, die Unterführung Bahnhofstraße als
Eingangstor in die Innenstadt gestalterisch hervorzuheben. Hauptansatzpunkt ist
die Verbesserung der funktionalen Beleuchtung. Darüber hinaus können eine
Modernisierung und Überarbeitung der Wände, zum Beispiel mit heller/ greller
Farbgebung und/ oder die Installation eines Lichtspiels oder von Lichtelementen
an den Wänden dem Angstraum entgegenwirken und die Bahnhofsunterführung als
Einfalltor in die Innenstadt aufwerten.
Einen zentralen Baustein zur Umsetzung des ISEK stellt das Innenstadt-Büro
dar, welches sich vor allem aus den Teilbereichen Stadtteil- und Citymanagement
sowie einem Stadtteilarchitekt zusammensetzt. Das Innenstadt-Büro soll als
zentrale Anlaufstelle für die lokalen Akteure und die Bewohner fungieren. Dies
soll von einer Image- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, welche
regelmäßig und öffentlichkeitswirksam über die Innenstadtentwicklung und alle
damit im Zusammenhang stehende Aspekte berichtet.
Das Stadtteilmanagement begleitet die gesamte Netzwerkarbeit vor Ort,
bindet die örtlichen Akteure in die Umsetzung ein und wird aufsuchend sowie
beratend tätig. Der Bereich Citymanagement betreut insbesondere die lokalen
Gewerbetreibenden und privaten Immobilieneigentümer innerhalb der zentralen
Einkaufslage. Die Funktion Stadtteilarchitekt hingegen soll die privaten
Immobilieneigentümer durch eine umfassende immobilien- und
wohnungswirtschaftliche Beratung zu eigenen Investitionen in den Bestand
unterstützen. Der Fokus hierbei liegt auf energetischen Maßnahmen, einem
barrierefreien Umbau, der Anpassung der Ladenlokale oder die Nutzung von
öffentlichen Förderprogrammen (z. B. KfW, NRW-Bank).
Im Falle des Innenstadt-Büros ist es eine zentrale Fördervoraussetzung,
dass die Arbeit vor Ort von einem externen Dienstleister und nicht durch
städtische Mitarbeiter durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass auf Seiten der
Stadtverwaltung durchgängig Leitungs- und Koordinierungsarbeiten anfallen, um
eine Schnittstelle mit dem Innenstadt-Büro zu ermöglichen.
Die Verwaltung weist an dieser Stelle darauf hin, dass eine Umsetzung
aller oben genannten Maßnahmen eine Überprüfung der derzeitigen
Personalkapazitäten innerhalb des Fachbereichs voraussetzt. Es ist davon
auszugehen, dass in Anbetracht einer Umsetzung der in Rede stehenden Maßnahmen
sowie der darüber hinaus gehenden Aufgaben des Fachbereichs weiterer
Personalbedarf benötigt wird, um eine adäquate Bearbeitung aller bereits
begonnen und noch anstehender Aufgaben zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, Anträge für die
Zuwendung von Mitteln der Städtebauförderung für folgende Maßnahmen zu
stellen und in die Erarbeitung frühestmöglich einzusteigen:
·
II 7 Neumarkt / Römerstraße
·
II 9 Rathausplatz
·
II 11 Bahnhofsplatz
·
II 12 Mobilitätsstation Bahnhof
·
II 13 Unterführung Bahnhofstraße
·
V I Innenstadt-Büro (Stadtteilmanagement,
Citymanagement, Stadtteilarchitekt)
·
VII Image- und Öffentlichkeitsarbeit
- Die
personelle Ausstattung des Fachbereichs soll im Hinblick auf die
anstehenden Aufgaben überprüft und ggf. angepasst werden.
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Die Bürgermeisterin i.V. gez. Schweinsberg |